Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche intern…
An Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191564]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191564/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage über interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit…
Von
Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main
Betreff
RE: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191564]
Datum
13. Juli 2020 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage über interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus vom 26.06.2020, welche mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung weitergeleitet wurde, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage geprüft wurde. Es besteht jedoch kein Auskunftsanspruch. Sofern Sie sich auf einen Anspruch nach dem HDSIG berufen, gilt dieser in § 80 Abs. 1 HDSIG normierte Anspruch auf Informationszugang gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. HDSIG nicht für Polizeibehörden. Der von Ihnen aufgeführte Auskunftsanspruch nach dem HUIG richtet sich ausschließlich auf Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 HUIG. Um solche handelt es sich bei den begehrten Auskünften eindeutig nicht. Schließlich stützen Sie Ihren Informationsanspruch auf das VIG, welches aber gemäß § 1 VIG ausschließlich einen Anspruch auf Auskunft über gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen normiert. Folglich ist auch dieses Gesetz nicht einschlägig zur Begründung Ihres Auskunftsanspruchs. Weitergehende Ansprüche auf Auskunft bestehen ebenso nicht. Mit freundlichen Grüßen