Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191578]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191578/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir als reines Fachamt verfügen nicht über eine spezielle Datensammlung zu diesem Th…
Von
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Entwurf Antwort auf Anfrage WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191578]
Datum
13. August 2020 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir als reines Fachamt verfügen nicht über eine spezielle Datensammlung zu diesem Thema. Das Stadtverwaltung Köln kooperiert mit zwei unabhängigen Beratungsstellen zum Thema Antidiskriminierung: Antidiskriminierungsbüro der Caritas Köln: Caritas-Integrationsagentur Antidiskriminierungsbüro Beratung bei Diskriminierung und Projekte gegen Rassismus ________________________________ Anschrift: Caritas-Integrationsagentur Bertramstr. 12-22 51103 Köln Telefon: 0221 98577-137 Fax: 0221 98577-610 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ansprechpartner: Kornelia Meder Antidiskriminierungsbüro der Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt: AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/ Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. Integrationsagentur - Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit Berliner Str. 97-99 51063 Köln Tel.: 0221 964 76 300 Fax: 0221 964 96 709 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.oegg.de<http://www.oegg.de> Der Jahresbericht soll noch in den nächsten Wochen in den politischen Gremien veröffentlicht werden und steht dann sicherlich auch der weiteren Öffentlichkeit zur Verfügung. Im Rahmen unseres eigenen fachlichen Beschwerdemanagements, das jetzt auch seit knapp 2 Jahren läuft, konnten wir noch keine Beschwerden feststellen, die diskriminierende Erfahrungen zum Inhalt hatten. Auch über die unabhängige Ombudsstelle für Flüchtlinge sind keine derartig ausgerichteten Beschwerden bei uns bekannt geworden. Als noch sehr junges Amt (Gründung 05/2018) befinden wir uns aktuell noch im Aufbau, so z.B. auch in Bezug auf eine Schulungsprogramme für unsere Mitarbeiter/innen. Hier wird neben dem Thema in der "interkulturellen Kompetenz" auch das Thema "Diskriminierung" mit einfließen. Mit freundlichen Grüßen