Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    12. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#192399]
Datum
9. Juli 2020 23:27
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192399/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres unten stehenden Antrages nach dem Info…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#192399]
Datum
10. Juli 2020 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres unten stehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welcher unter dem Aktenzeichen IFG-910 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 10.08.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Auf Ihren …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#192399]
Datum
27. Juli 2020 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Auf Ihren Antrag übersende ich Ihnen das Schulungskonzept für die seit 2018 angebotene dreitägige Schulungsmaßnahme "Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung. Das Thema "Rassismus und Alltagsrassismus" erhält sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Führungskräfte am 2.Schulungstag ein besonderes Augenmerk mit folgenden Inhalten und entsprechenden Transferübungen: - Theorie der Sozialen Identität - Othering als Prozess, wie vollzieht sich Diskriminierung, wie Alltagsrassismus? - Rassismus - Kurzfilm: „Alltagsrassismus“ - Kurzfilm: „Alltagsrassismus und Unterstützung von außen“ - Kritische Perspektive auf den Begriff „Rasse“ - Deutsche Kolonialgeschichte und Kontinuität kolonialer Strukturen - Gruppenbezogene Ablehnung (Menschenfeindlichkeit) und Mehrfachdiskriminierung Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften - z. B. § 61 Abs. 1 S. 3 BBG - bestehen keine spezifischen Weisungen zum Umgang mit Rassismus. Ebenso führen wir keine gesonderte Beschwerdestatistik zu diesem Thema. Rassismus hat im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Platz. Ihnen sei daher versichert, dass rassistische Vorfälle konsequent verfolgt und geahndet werden. Mit freundlichen Grüßen