Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde in Hanau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191073]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde in Hanau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191073/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ausländerbehörde in Hanau
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage zum Thema „Interne Weisungen…
Von
Ausländerbehörde in Hanau
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191073]
Datum
6. Januar 2021 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage zum Thema „Interne Weisungen und Dokumente zum Umgang mit Rassismus bei der Stadt Hanau zurück. Die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen begründen keinen Auskunftsanspruch gegenüber der Stadt Hanau. Gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur gegenüber den Behörden des Bundes. Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) regelt in § 80 Abs. 1 den Zugang zu amtlichen Informationen, dies gilt jedoch gem. § 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG für Behörden und sonstige öffentlichen Stellen nur, wenn die Anwendbarkeit des Vierten Teils des Gesetzes ( §§ 80-89) durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Hanau hat keine Satzung. Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gewährt gem. § 3 Abs.1 einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen sind in § 2 Abs. 3 HUIG definiert. Die von Ihnen begehrten Auskünfte stellen keine Umweltinformationen im Sinne des HUIG dar, so dass der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist. Ebenso verhält es sich mit dem Auskunftsanspruch nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Gem. § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Die von Ihnen begehrte Auskunft bezieht sich auf kein nach dem VIG taugliches Objekt. Unabhängig von dieser Rechtslage teilen wir mit: Die Stadt Hanau ist eine offene, multikulturelle Gesellschaft, die ihre Diversität zu schätzen weiß und von ihr profitiert. Die Stadt Hanau unterstützt zusammen mit dem Hessischen Städtetag das „Hessische Plädoyer für ein solidarisches Zusammenleben“. Ziel ist es u.a. „dem angespannten Klima sowie Hass und Hetze entgegenzuwirken, das Schweigen der Masse aufzubrechen und zu verhindern, dass Rassismus und Menschenfeindlichkeit gesellschaftsfähig werden.“ Daneben beteiligt sich die Stadt Hanau aktiv an dem Projekt „Demokratie leben“. Ziel des Projektes ist die Förderung von Demokratie, die Gestaltung von Vielfalt und die Vorbeugung von Extremismus. Hierzu wurde in Hanau eine Koordinierungs- und Fachstelle geschaffen, die vor allem als Erstanlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt dient. Schließlich finden im Rahmen der „Woche gegen Rassismus“ jährlich zahlreiche Veranstaltungen statt, die auf das Thema (Alltags-)Rassismus aufmerksam machen, Prävention vorantreiben aber auch einen Raum für Begegnungen und Austausch schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau hat am 22.06.2020 die Einrichtung einer DEXT-Fachstelle beschlossen. Diese koordiniert die Erinnerungskultur an den rassistischen Anschlag vom 19.02.20. Sie organisiert diskriminierungs- und rassismussensible Bildungsangebote für die Stadtverwaltung und die breite Stadtgesellschaft. Die DEXT-Fachstelle ist darüber hinaus eine Erstanlaufstelle für alle Menschen in Hanau, die von Diskriminierung unmittelbar betroffen sind oder Fragen zu Diskriminierung, Rechtsextremismus oder verwandten Themenbereichen haben. Weiterhin ist die Einrichtung eines Zentrums für Demokratie und Vielfalt in Planung. Das Zentrum für Demokratie und Vielfalt ist ein offenes Haus. Für alle demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger jeden Alters, jeder Herkunft, für Schülerinnen und Schüler, für Studierende, für alle Bürgerinnen und Bürger alle Generationen. Sie finden im Zentrum viele Formen der Beteiligung und (politischen) Bildung und Weiterbildung, (neue) partizipative Formate und Methoden zur Stärkung des Vertrauens in die Demokratie und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens von Menschen und Gruppen unterschiedlicher Herkunft und Generationen. Die Angebote reichen von der niederschwelligen Beratung bis zur gemeinschaftlichen Diskussion, Konzeption und Gestaltung einer vielfältigen, zukunftsgerichteten Stadtgesellschaft sowie Vernetzung von und mit Initiativen und Vereinen zur Stärkung der lokalen Zivilgesellschaft. Ziel ist die Etablierung eines systemischen interdisziplinären Ansatzes für die Zukunft Hanaus. Freundliche Grüße