Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde in Paderborn Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191082]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde in Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191082/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ausländerbehörde in Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail v. 26.06.2020 beantragten Sie gem. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugang…
Von
Ausländerbehörde in Paderborn
Betreff
WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191082]
Datum
21. Juli 2020 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail v. 26.06.2020 beantragten Sie gem. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, die Vorlage folgender Dokumente: „Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.“ Zunächst ist festzustellen, dass die benannten Rechtsgrundlagen bezüglich des von Ihnen bei der Stadt Paderborn beantragten Informationszugangs nicht einschlägig sind. Vielmehr findet das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung, Ihren eingangs genannten Antrag deute ich daher entsprechend um und gewähre Ihnen nach Maßgabe des IFG NRW Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorhandenen amtlichen Informationen. Bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass die öffentliche Verwaltung durch verfassungsrechtliche Vorgaben an Recht und Gesetz gebunden ist. Alle Beschäftigten der Stadt Paderborn haben daher ihre Aufgaben gesetzeskonform und ohne weltanschauliche Bewertung wahrzunehmen. Diesbezüglich konkretisierende Vorgaben resultieren insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wonach alle Mitarbeiter*innen jedwede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen haben. Diese und noch weitere grundlegenden Festlegungen finden sich auch im Leitbild der Stadt Paderborn wieder, das alle Beschäftigten noch einmal explizit für diese Grundprinzipien sensibilisiert und sie zu entsprechendem Verhalten und Handeln verpflichtet. Das Leitbild ist zu Ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt. Ergänzend zu diesen grundlegenden Ausführungen teile ich Ihnen auf der Grundlage von §§ 4 und 5 IFG NRW mit, dass im internen Dienstbetrieb der Stadt Paderborn weder Vorfälle noch Personalangelegenheiten bekannt sind, bei denen das Thema Rassismus in irgendeiner Weise tangiert gewesen wäre. Insoweit wird auch bis dato kein Handlungsbedarf gesehen, diesbezügliche organisatorische Regelungen zu erlassen. Spezifische Dokumente wie z.B. Dienstanweisungen, Handreichungen, Schulungs- bzw. Informationsmaterialien zu der in Rede stehenden Thematik existieren daher aktuell nicht. Aus den dargelegten Gründen wird auch keine Fallstatistik geführt. Für diese Auskunft werden Verwaltungsgebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und für die Übersendung des Leitbilds - so…
An Ausländerbehörde in Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191082]
Datum
21. Juli 2020 09:03
An
Ausländerbehörde in Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und für die Übersendung des Leitbilds - sowie generell für die Behandlung meines Antrags nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191082/