Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde in Wetzlar Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191087]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde in Wetzlar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191087/
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Ausländerbehörde in Wetzlar
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre e-mail vom 26. Juni 2020. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen…
Von
Ausländerbehörde in Wetzlar
Betreff
Fragdenstaat - Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus
Datum
13. Juli 2020 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre e-mail vom 26. Juni 2020. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen tragen nicht den begehrten Auskunftsanspruch gegenüber einer grundrechtsgebundenen juristischen Person des öffentlichen Rechts in Form einer hessischen Sonderstatusstadt. Gleichwohl teilen wir Ihnen mit, dass wir die Themen "Diskriminierung" und "Rassismus" sehr ernst nehmen. Nicht nur ob der besonderen Historie unserer Stadt als wichtigen Standort der Stahlindustrie und optischen Industrie haben wir einen außergewöhnlich Hohen Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern, deren Familien aus anderen Staatsgebieten zu uns gekommen sind. Dieses Potential erkennen wir und versuchen es stetig zu nutzen. Selbstverständlich sind wir daher der Charta der Vielfalt durch Unterzeichnung beigetreten. Einen sehr starken Schwerpunkt der Aus- und Fortbildung der Bediensteten legen wir auf die Themen "Diversity" und "Interkulturelle Kompetenzen". Gerade für die Bediensteten unserer Ausländerbehörde ist die entsprechende Teilnahme zwingend. Im Übrigen verweisen wir auch auf den durch Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2015 eingerichteten Wetzlarer Interkulturellen Rat - WIR - und die Angebote unseres Koordinationsbüros für Soziales und Jugend. Von dort erfolgt eine engagierte Integrationsarbeit, welche von Begegnung, Partizipation und Austausch lebt. Insbesondere die jährliche Integrationskonferenz, der Tag der Vielfalt und das Internationale Kulturfest sehen wir als sehr erfolgreichen Schritt, das Thema Diskriminierung in die richtige Richtung zu leiten. Erfreulicherweise konnten wir in den vergangenen Jahren keine rassistischen Vorfälle oder Äußerungen in unserem Zuständigkeitsbereich erkennen. Gleichwohl können Sie aus den vorhergehenden Ausführungen erkennen, dass wir uns mit diesem Thema ständig beschäftigen Mit freundlichen Grüßen