Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191097]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191097/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020 antworten wir Ihnen per E-Mail, da Sie dies ausdrüc…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191097]
Datum
30. Juni 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020 antworten wir Ihnen per E-Mail, da Sie dies ausdrücklich wünschen. Soweit Sie Ihren Antrag auf Art. 39 Abs. 1 BayDSG stützen, ist festzustellen, dass dieser auf die Polizei gem. Art. 39 Abs. 4 Nr. 4 BayDSG nicht anwendbar ist. Folglich gewährt Ihnen Art. 39 BayDSG keinen Auskunftsanspruch gegen die Polizei. Beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt sind keine Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG vorhanden, so dass auch Ihr diesbezüglicher Antrag ins Leere geht. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt ist keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG. Eine Weiterleitung Ihres Antrags ist nicht möglich, da er zu unbestimmt ist. Im Übrigen haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Hierzu zählt auch Ihre E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen