Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wird hier bearbeitet.
In Ihrem Antrag erbitten Sie die Übersendung sämtlicher interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit.
Mit Ausnahme der Information zu den geschlossenen Zielvereinbarungen haben Sie Ihre Anforderung nicht spezifiziert, diese ist daher sehr umfangreich. Die Prüfung sämtlicher Fachgebiete auf Unterlagen, die nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Eine Aufstellung der Kosten kommt nicht in Betracht, da bereits dadurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen würde.
Die von Ihnen gewünschten Unterlagen sind allerdings bereits jetzt der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich.
Sie sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen…
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/L…
Sobald Zielvereinbarungen für das laufende Jahr vorliegen, werden diese ebenfalls auf den Internetseiten des Jobcenters veröffentlicht.
Ich bitte daher um Konkretisierung Ihres Antrags, sofern Sie diesen weiterhin aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll oder dieser durch die Veröffentlichung der Informationen erledigt ist. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse
<<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen