Interne Weisungen und Arbeitshilfen

Anfrage an: Jobcenter Uelzen

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Uelzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen und Arbeitshilfen [#45172]
Datum
17. Januar 2019 16:56
An
Jobcenter Uelzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Uelzen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wird hier bearbeitet. In Ihrem Antrag er…
Von
Jobcenter Uelzen
Betreff
190215 Interne Weisungen und Arbeitshilfen [#45172]
Datum
15. Februar 2019 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wird hier bearbeitet. In Ihrem Antrag erbitten Sie die Übersendung sämtlicher interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit. Mit Ausnahme der Information zu den geschlossenen Zielvereinbarungen haben Sie Ihre Anforderung nicht spezifiziert, diese ist daher sehr umfangreich. Die Prüfung sämtlicher Fachgebiete auf Unterlagen, die nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Eine Aufstellung der Kosten kommt nicht in Betracht, da bereits dadurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen würde. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen sind allerdings bereits jetzt der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich. Sie sind unter folgenden Internetadressen abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen… https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/L… Sobald Zielvereinbarungen für das laufende Jahr vorliegen, werden diese ebenfalls auf den Internetseiten des Jobcenters veröffentlicht. Ich bitte daher um Konkretisierung Ihres Antrags, sofern Sie diesen weiterhin aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll oder dieser durch die Veröffentlichung der Informationen erledigt ist. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen