Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG

alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151839]
Datum
20. Juni 2019 20:00
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Bearbeitung Ihres am 20.06.2019 per E-Mail eingegangenen IFG-Antrages ist nicht…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
Datum
5. Juli 2019 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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36,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in eine Bearbeitung Ihres am 20.06.2019 per E-Mail eingegangenen IFG-Antrages ist nicht möglich, da Sie um Beantwortung Ihrer Anfrage per E-Mail ohne Angabe weiterer Kontaktinformationen bitten. Da die Bearbeitung von IFG-Anträgen grundsätzlich gebührenpflichtig ist, dürfen anonyme Anfragen, die eine zweifelsfreie Verifizierung der Identität des Absenders als Gebührenschuldner nicht ermöglichen, von den Mitarbeitenden des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin nicht bearbeitet werden. Des Weiteren ist es den Mitarbeitenden des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin aufgrund des Datenschutzes und bestehender Sicherheitsbestimmungen im E-Mail-Verkehr grundsätzlich untersagt, personenbezogene Daten in einfachen, unverschlüsselten E-Mails zu versenden - ein etwaiger Gebührenbescheid dürfte demnach nicht per E-Mail an Sie versandt werden. Für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags benötige ich daher Ihre postalischen Kontaktinformationen, eine DE-Mail-Adresse oder eine Anfrage mit gültiger qualifizierter elektronischer Signatur an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Sie können Ihre Anfrage auch gern mündlich im Bürgeramt Helle Mitte, Alice-Salomon-Platz 3 (Eingang Kurt-Weill-Gasse 6), 12627 Berlin, persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht ermächtigten Vertreter vortragen. Im letzteren Fall bitte ich Sie, vorab über das Behördentelefon 030/115 einen Termin zu vereinbaren, um Ihr Anliegen ohne weiteren Verzug bearbeiten zu können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#151839] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Angehängt finden Sie meine Adresse. Ich…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#151839]
Datum
5. Juli 2019 08:56
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Angehängt finden Sie meine Adresse. Ich möchte Sie jedoch weiterhin darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
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Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2019 08:57
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
AW: [#151839] Sehr geehrteAntragsteller/in für die Akteneinsicht bzw. mit der Zusendung einer Aktenauskunft wird I…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
AW: [#151839]
Datum
9. Juli 2019 11:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Akteneinsicht bzw. mit der Zusendung einer Aktenauskunft wird Ihnen voraussichtlich ein Gebührenbescheid von ca. 10,00 € postalisch zugestellt. Eine Übersendung auf elektronischem Weg ist wie bereits in meiner E-Mail vom 05.07.2019 begründet, nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Anfrage mündlich im Bürgeramt Helle Mitte vorzutragen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine Zusendung wünschen oder persönlich unter Vereinbarung eines Termins vorsprechen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#151839] Sehr geehrteAntragsteller/in von einigen anderen Bezirken habe ich schon erfahren, dass diese die …
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#151839]
Datum
11. Juli 2019 08:02
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in von einigen anderen Bezirken habe ich schon erfahren, dass diese die Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten des Bezirks Lichtenberg benutzen. Können Sie mir sagen, ob das bei Ihnen auch der Fall ist oder ob Sie andere Unterlagen haben? Davon ausgehend würde ich dann meine Entscheidung treffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
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Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juli 2019 08:02
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
AW: [#151839] Sehr geehrteAntragsteller/in auch in unserem Bezirk wird nach der Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
AW: [#151839]
Datum
11. Juli 2019 09:16
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auch in unserem Bezirk wird nach der Arbeitshilfe Ordnungswidrigkeiten , so wie auch in den anderen Bezirken, gearbeitet. Wir haben keine anderen Unterlagen. Mit freundlichen Grüssen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [#151839] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dann sehe ich meine Anfrage hiermit als …
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#151839]
Datum
11. Juli 2019 22:28
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dann sehe ich meine Anfrage hiermit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>