Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG

alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151842]
Datum
20. Juni 2019 20:00
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke bezüglich dem Umgang mit §32 Personalausweisgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezügli…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151842]
Datum
29. Juli 2019 09:48
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG“ vom 20.06.2019 (#151842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie ausschließlich die Arbeitsanweisung des Bezirksamts Lichtenberg benutzen, reicht mir auch diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe auch Ihre 2. Anfrage weitergeleitet und das zuständige Mitglied des Bezirksa…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151842]
Datum
29. Juli 2019 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe auch Ihre 2. Anfrage weitergeleitet und das zuständige Mitglied des Bezirksamtes wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Ihr Anliegen befindet sich in der…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151842]
Datum
29. Juli 2019 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Ihr Anliegen befindet sich in der Zuständigkeit von Herrn Bezirksstadtrat Karnetzki. Ich habe Ihre Mail weitergeleitet. Sie erhalten von dort aus weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezügli…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151842]
Datum
26. Januar 2020 18:42
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG“ vom 20.06.2019 (#151842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/151842
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Wie ich Ihnen bereits am 29.07.201…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Wtrlt: AW: Antw: AW: Interne Weisungen und Dienstvorschriften bezüglich §32 Abs.1 PAuswG [#151842]
Datum
14. Februar 2020 09:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Wie ich Ihnen bereits am 29.07.2019 mitgeteilt habe, befindet sich Ihr Anliegen in der Zuständigkeit von Herrn Bezirksstadtrat Karnetzki. Ich habe Ihre Mail nochmals weitergeleitet. Sie erhalten von dort aus weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Ihre Anforderung von Dienstvorschriften zu § 32 Abs. 1 PAuswG Sehr [geschwärzt], Sie haben Ihre Bitte um kostenfr…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Ihre Anforderung von Dienstvorschriften zu § 32 Abs. 1 PAuswG
Datum
19. Februar 2020 17:04
Status
Sehr [geschwärzt], Sie haben Ihre Bitte um kostenfreie Übersendung aller internen Weisungen, Dienstvorschriften, Arbeitshilfen und sonstigen Schriftstücke zur Anwendung des § 32 Absatz 1 PAuswG durch das Bürgeramt an mehrere Ämter gerichtet. Aufgrund der Wiederholung Ihrer Bitte gehen wir davon aus, dass Ihnen bisher keine Akteneinsicht gewährt wurde und haben deshalb einen Ordner mit den einschlägigen Vorschriften für Sie erstellt, den Sie im Bürgeramt Zehlendorf bei der Leiterin des Bürgeramtes einsehen und dort ggf. kostenpflichtige Kopien ziehen können. Ich bitte, Einzelheiten Ihrer Akteneinsicht mit Frau [geschwärzt] auf elektronischem Weg ([geschwärzt]) zu vereinbaren. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]