Interner Erlass der Bundespolizei

Den mit https://www.welt.de/politik/deutschland/article180137836/Asylstreit-Bundespolizei-haelt-Inhaftnahme-an-Grenze-fuer-zulaessig.html angesprochenen aktuellen Erlass, in dem sich das Bundespolizeipräsidium auf aktuelle Beschlüsse des Bundesgerichtshofs bezieht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den mit https://…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Interner Erlass der Bundespolizei [#32472]
Datum
30. Juli 2018 10:11
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den mit https://www.welt.de/politik/deutschland/article180137836/Asylstreit-Bundespolizei-haelt-Inhaftnahme-an-Grenze-fuer-zulaessig.html angesprochenen aktuellen Erlass, in dem sich das Bundespolizeipräsidium auf aktuelle Beschlüsse des Bundesgerichtshofs bezieht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag /32472/BPolP 71- 10 00 11 0003 18-20 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ih…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag /32472/BPolP
Datum
31. Juli 2018 11:28
Status
Warte auf Antwort
71- 10 00 11 0003 18-20 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 30. Juli 2018 und werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
IFG
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
15. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen