Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen

-Den internen Schriftverkehr des Ministeriums und ggf. weiterer Ministerien zu der Entscheidung, IFG-Anfragen mit von FragDenStaat, die sich auf Abitur Aufgaben beziehen nicht zu beantworten bzw. nur darauf hinzuweisen, dass die Aufgaben in der Schule eingesehen werden können, diese jedoch nicht an Privatpersonen zu versenden.

Hintergrund der Anfrage ist die Bemerkung in folgender Anfrage:
>Aus diesem Grund stellen wir den bayerischen Gymnasien die Abituraufgaben nach Ablauf der Prüfungen zur Verfügung, sodass sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler Zugang zu den Aufgaben haben. [...] Wir bitten Sie um Verständnis, dass darüber hinaus ein Versand von hier aus nicht erfolgt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/ursprungliche-deutsch-abi-aufgaben-2020/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Den internen …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
14. Juni 2020 14:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Den internen Schriftverkehr des Ministeriums und ggf. weiterer Ministerien zu der Entscheidung, IFG-Anfragen mit von FragDenStaat, die sich auf Abitur Aufgaben beziehen nicht zu beantworten bzw. nur darauf hinzuweisen, dass die Aufgaben in der Schule eingesehen werden können, diese jedoch nicht an Privatpersonen zu versenden. Hintergrund der Anfrage ist die Bemerkung in folgender Anfrage: >Aus diesem Grund stellen wir den bayerischen Gymnasien die Abituraufgaben nach Ablauf der Prüfungen zur Verfügung, sodass sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler Zugang zu den Aufgaben haben. [...] Wir bitten Sie um Verständnis, dass darüber hinaus ein Versand von hier aus nicht erfolgt. https://fragdenstaat.de/anfrage/ursprungliche-deutsch-abi-aufgaben-2020/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 188907 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-A…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
17. Juli 2020 11:17
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ vom 14.06.2020 (#188907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-A…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
20. Juli 2020 10:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ vom 14.06.2020 (#188907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/
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An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
28. Juli 2020 02:00
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ vom 14.06.2020 (#188907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
9. August 2020 17:20
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
10. September 2020 13:09
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
5. Oktober 2020 17:11
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
10. Dezember 2020 14:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-…
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AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
26. Februar 2021 17:58
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-…
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
13. März 2021 13:28
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-…
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Von
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
21. April 2021 21:56
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ vom 14.06.2020 (#188907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 279 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
AW: Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen [#188907]
Datum
15. Juni 2021 19:34
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ vom 14.06.2020 (#188907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 334 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ [#188907]
Datum
4. September 2021 19:45
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188907/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch über ein Monat nach Fristende keine Antwort der Behörde gemacht wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188907.pdf Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ [#188907]
Datum
4. September 2021 19:45
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interner Schriftverkehr bezüglich FragDenStaat-Anfragen“ vom 14.06.2020 (#188907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 415 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188907/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 4. September 2021 Az. 5-193-504 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. S…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 4. September 2021
Datum
20. September 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Az. 5-193-504 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. September 2021 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 188907. Sie haben gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) einen Auskunftsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geltend gemacht und insoweit Zugang zu einem "internen Schriftverkehr des Ministeriums und ggf. weiterer Ministerien zu der Entscheidung, IFG-Anfragen mit von FragDenStaat, die sich auf Abitur Aufgaben beziehen nicht zu beantworten bzw. nur darauf hinzuweisen, dass die Aufgaben in der Schule eingesehen werden können, diese jedoch nicht an Privatpersonen zu versenden" begehrt. Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Für die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses müssten Sie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erläutern, aus welchen Gründen Sie Zugang zu den fraglichen Informationen begehren. Ein solches berechtigtes Interesse kann ich dem übermittelten Schriftverkehr nicht entnehmen. Ich rege an, dass Sie daher gegebenenfalls zunächst Ihren Zugangsantrag um die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses ergänzen. Davon unabhängig möchte ich Sie zudem bereits jetzt auf Folgendes hinweisen: Gem. Art. 39 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayDSG können informationspflichtige Stellen die Auskunft verweigern, soweit sich das Auskunftsbegehren auf den Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen bezieht. Sollte behördeninterner Schriftverkehr des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit der von Ihnen beschriebenen Zielrichtung tatsächlich existieren, so gehe ich derzeit davon aus, dass der von Ihnen geltend gemachte Informationszugangsanspruch voraussichtlich wohl diesen Bereich betreffen würde. Weitere Informationen zu Art. 39 BayDSG können Sie der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz". Die Broschüre erläutert die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorschrift des Art. 36 Bayerisches Daten-schutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung. Sie ist im Internet auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufbar. Zugangsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes, dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sind << Adresse entfernt >> soweit ersichtlich << Adresse entfernt >> nicht einschlägig; die Anwendung der diese Ansprüche vermittelnden Vorschriften unterliegt im Übrigen grundsätzlich auch nicht meiner Kontrolle. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen