Interner Schriftverkehr und Protokolle bzgl. Umstellung des Corona-Meldeverfahrens

- internen Schriftverkehr, bspw. E-Mails und Papiere,
- Protokolle sämtlicher Sitzungen, u.A. des Krisenstabs / unter Beteiligung von Landrat Santelmann / unter Beteiligung von Kreisdirektor Werdel

bzgl. der Umstellung des Corona-Meldeverfahrens, offenbar vom 9. April 2021.

Hintergrund ist ein Bericht des Bürgerportals in-gl.de vom heutigen Tage (https://in-gl.de/2021/04/27/corona-inzidenz-rheinisch-bergischer-kreis-liegt-seit-wochen-konstant-uber-160/) in dem berichtet wird, dass seit der Umstellung des Meldeverfahrens die "beobachtete" Inzidenz weit unter der realen Inzidenz liegt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
  • 5 Follower:innen
Hendrik Richter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Bergischer Kreis Details
Von
Hendrik Richter
Betreff
Interner Schriftverkehr und Protokolle bzgl. Umstellung des Corona-Meldeverfahrens [#219328]
Datum
27. April 2021 12:06
An
Rheinisch-Bergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- internen Schriftverkehr, bspw. E-Mails und Papiere, - Protokolle sämtlicher Sitzungen, u.A. des Krisenstabs / unter Beteiligung von Landrat Santelmann / unter Beteiligung von Kreisdirektor Werdel bzgl. der Umstellung des Corona-Meldeverfahrens, offenbar vom 9. April 2021. Hintergrund ist ein Bericht des Bürgerportals in-gl.de vom heutigen Tage (https://in-gl.de/2021/04/27/corona-inzidenz-rheinisch-bergischer-kreis-liegt-seit-wochen-konstant-uber-160/) in dem berichtet wird, dass seit der Umstellung des Meldeverfahrens die "beobachtete" Inzidenz weit unter der realen Inzidenz liegt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Richter Anfragenr: 219328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219328/upload/9a7f9fbe23900e53667fb76ac1597f5fe136192b/ Postanschrift Hendrik Richter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Richter

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Rheinisch-Bergischer Kreis
Kein Nachrichtentext
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB