Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie

Das interne Dokument zur Hessischen Polizeistudie, das der SPIEGEL einsehen konnte. Aus dem Dokument gehe hervor, dass mehrere Studienteilnehmer sich nach dem ersten Testlauf meldeten, da sie befürchteten es lasse sich eine Vorverurteilung aus einzelnen Fragen der Studie ableiten. Zudem ließe sich aus dem Dokument ableiten, dass danach einige Fragen gestrichen wurden. (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hessen-kritik-an-polizei-studie-wegen-gestrichener-fragen-a-4d762fa7-ce38-4240-a945-cda25b96a13d )

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    8. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das interne Doku…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie [#182054]
Datum
6. März 2020 18:01
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das interne Dokument zur Hessischen Polizeistudie, das der SPIEGEL einsehen konnte. Aus dem Dokument gehe hervor, dass mehrere Studienteilnehmer sich nach dem ersten Testlauf meldeten, da sie befürchteten es lasse sich eine Vorverurteilung aus einzelnen Fragen der Studie ableiten. Zudem ließe sich aus dem Dokument ableiten, dass danach einige Fragen gestrichen wurden. (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hessen-kritik-an-polizei-studie-wegen-gestrichener-fragen-a-4d762fa7-ce38-4240-a945-cda25b96a13d )
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182054
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie“ …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie [#182054]
Datum
8. April 2020 08:21
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie“ vom 06.03.2020 (#182054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182054
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie“ …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie [#182054]
Datum
26. April 2020 10:04
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie“ vom 06.03.2020 (#182054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182054
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie“ …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie [#182054]
Datum
20. Mai 2020 21:54
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie“ vom 06.03.2020 (#182054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182054

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 06.03.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Inf…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Internes Dokument zur Hessischen Polizeistudie [#182054]
Datum
25. Mai 2020 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 06.03.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen das interne Dokument zur Polizeistudie zu übersenden, das „Der Spiegel“ in seinem Bericht vom 06.03.2020 anführt. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Ihr Antrag auf Auskunft betrifft das Landespolizeipräsidium. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen