Internes Gutachten zu Zoom

Das in dem Bericht "Schulsoftware: Threema ja, Zoom und Microsoft Office 365 eher nicht" bei heise.de (https://www.heise.de/amp/meldung/Schulsoftware-Threema-ja-Zoom-und-Microsoft-Office-365-eher-nicht-4711961.html) erwähnte Gutachten einer anderen Aufsichtsbehörde zu Zoom.

Dort heißt es wörtlich: "Brink hält damit eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht für nicht möglich. In einem internen Gutachten wiesen Datenschutz-Juristen einer anderen Behörde darauf hin, dass sich der Dienst nach einer Account-Kündigung vorbehält, nicht alle Daten zu löschen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das in dem Berich…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internes Gutachten zu Zoom [#185691]
Datum
30. April 2020 08:37
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das in dem Bericht "Schulsoftware: Threema ja, Zoom und Microsoft Office 365 eher nicht" bei heise.de (https://www.heise.de/amp/meldung/Schulsoftware-Threema-ja-Zoom-und-Microsoft-Office-365-eher-nicht-4711961.html) erwähnte Gutachten einer anderen Aufsichtsbehörde zu Zoom. Dort heißt es wörtlich: "Brink hält damit eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht für nicht möglich. In einem internen Gutachten wiesen Datenschutz-Juristen einer anderen Behörde darauf hin, dass sich der Dienst nach einer Account-Kündigung vorbehält, nicht alle Daten zu löschen."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185691 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Internes Gutachten zu Zoom [#185691]
Datum
30. April 2020 08:37
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Gr??en [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]?[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]?[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt] ?[geschwärzt] ?[geschwärzt]?[geschwärzt] ?[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]?[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Az.: 0221.4-16/13 Stuttgart, den 28. Mai 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir das von Ihnen er…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Internes Gutachten zu Zoom [#185691]
Datum
28. Mai 2020 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
119,2 KB
Az.: 0221.4-16/13 Stuttgart, den 28. Mai 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir das von Ihnen erbetene Gutachten. Mit freundlichen Grüßen

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