Internes Gutachten zu Zoom
Das in dem Bericht "Schulsoftware: Threema ja, Zoom und Microsoft Office 365 eher nicht" bei heise.de (https://www.heise.de/amp/meldung/Schulsoftware-Threema-ja-Zoom-und-Microsoft-Office-365-eher-nicht-4711961.html) erwähnte Gutachten einer anderen Aufsichtsbehörde zu Zoom.
Dort heißt es wörtlich: "Brink hält damit eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht für nicht möglich. In einem internen Gutachten wiesen Datenschutz-Juristen einer anderen Behörde darauf hin, dass sich der Dienst nach einer Account-Kündigung vorbehält, nicht alle Daten zu löschen."
Anfrage erfolgreich
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Datum30. April 2020
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30. Mai 2020
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