
Am 14. März sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Wie stehen die Parteien zur Informationsfreiheit?
zu unseren WahlprüfsteinenInternes Gutachten zu Zoom
- Anfrage an:
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Das in dem Bericht "Schulsoftware: Threema ja, Zoom und Microsoft Office 365 eher nicht" bei heise.de (https://www.heise.de/amp/meldung/Schuls…) erwähnte Gutachten einer anderen Aufsichtsbehörde zu Zoom.
Dort heißt es wörtlich: "Brink hält damit eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht für nicht möglich. In einem internen Gutachten wiesen Datenschutz-Juristen einer anderen Behörde darauf hin, dass sich der Dienst nach einer Account-Kündigung vorbehält, nicht alle Daten zu löschen."