Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH)

Das interne Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH).
Erwähnt auf bild.de am 08.03.2019 und unter https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/deutschland-befuerchtet-anstieg-illegaler-grenzuebertritte-223796.html.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Michael Lücke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das interne Info…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Michael Lücke
Betreff
Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH) [#60748]
Datum
10. März 2019 09:36
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das interne Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH). Erwähnt auf bild.de am 08.03.2019 und unter https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/deutschland-befuerchtet-anstieg-illegaler-grenzuebertritte-223796.html.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Lücke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke
Michael Lücke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtli…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Michael Lücke
Betreff
AW: Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH) [#60748]
Datum
13. April 2019 12:27
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH)“ vom 10.03.2019 (#60748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anfragenr: 60748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Lücke << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-23 Sehr geehrter Herr Lücke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Sachstandsan…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH) [#60748]
Datum
15. April 2019 08:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-23 Sehr geehrter Herr Lücke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 13.04.2019 zu Ihrem IFG-Antrag im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ihr ursprünglicher Antrag vom 10.03.2019 liegt hier leider nicht vor. Ich bitte daher um Übersendung des Antrages. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde unaufgefordert auf Sie zu kommen. Für eventuelle Rücksprachen bitte ich das o.g. Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Lücke
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Informationsschreiben zu dem Flü…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Michael Lücke
Betreff
AW: IFG Antrag - Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH) [#60748]
Datum
15. April 2019 12:02
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
2,4 MB
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Internes Informationsschreiben zu dem Flüchtlingsheim in Kreuzlingen (CH)“ vom 10.03.2019 (#60748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Anbei erhalten Sie den bisherigen Schriftverkehr als PDF-Datei. Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anhänge: - 60748.pdf Anfragenr: 60748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Lücke << Adresse entfernt >>