Internes Schreiben des BVLs an das UBA bezüglich "Karate Forst Flüssig"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Artikel "Immer mehr Pestizide in den Wäldern" [1] der Tagesschau wird unter anderem über das Pestizid "Karate Forst Flüssig" berichtet. Dabei wird auch das interne Schreiben von Herrn Friedel Cramer, Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz, an das Umweltbundesamt bezüglich der Erlaubnis von "Karate Forst Flüssig" trotz fehlender Studien erwähnt. Ich bitte Sie, mir das angesprochene interne Schreiben zuzuschicken.

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/pestizide-113.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in im Artikel "Immer mehr Pestizide in den Wäldern" [1]…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internes Schreiben des BVLs an das UBA bezüglich "Karate Forst Flüssig" [#221804]
Datum
3. Juni 2021 12:33
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in im Artikel "Immer mehr Pestizide in den Wäldern" [1] der Tagesschau wird unter anderem über das Pestizid "Karate Forst Flüssig" berichtet. Dabei wird auch das interne Schreiben von Herrn Friedel Cramer, Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz, an das Umweltbundesamt bezüglich der Erlaubnis von "Karate Forst Flüssig" trotz fehlender Studien erwähnt. Ich bitte Sie, mir das angesprochene interne Schreiben zuzuschicken. [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/pestizide-113.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221804/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihr UIG-Antrag vom 3. Juni - hiesiger Vorgang 352005 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 3. Juni begehrten Sie d…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihr UIG-Antrag vom 3. Juni - hiesiger Vorgang 352005
Datum
9. Juni 2021 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 3. Juni begehrten Sie die Übersendung eines Briefes vom BVL an das UBA. Ein Anspruch dürfte bestehen. Die Zurverfügungstellung kann jedoch aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nicht kostenfrei erfolgen. Es sind Gebühren zwischen 50 und 100 EUR zu erwarten. Dabei handelt es sich um den Zeitaufwand multipliziert mit den jeweils gültigen Personalkostensätzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Voraussetzungen die Zusendung des Schriftstückes wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr UIG-Antrag vom 3. Juni - hiesiger Vorgang 352005 [#221804] Sehr << Anrede >> auch wenn ich ni…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr UIG-Antrag vom 3. Juni - hiesiger Vorgang 352005 [#221804]
Datum
10. Juni 2021 07:04
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn ich nicht verstehe, wie die Übersendung eines einzelnen Schriftstücks so viel Arbeit verursachen kann, halte ich an dieser Anfrage und den damit verbundenen Kosten fest. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221804/

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihr UIG-Antrag auf Zusendung einer Korrespondenz - hiesiger Vorgang 352005 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten S…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihr UIG-Antrag auf Zusendung einer Korrespondenz - hiesiger Vorgang 352005
Datum
16. Juni 2021 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie auf Ihren Antrag vom 3.6.2021 die begehrte Korrespondenz sowie den zugehörigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen