Internetauftritt des Rheingau-Taunus-Kreises: Barrierefreiheit

Wann und wie wurde geprüft, ob die Vorgaben der HessBGG sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 eingehalten werden?

Wenn ja: übermitteln Sie bitten den Prüfbericht.
Wenn nein: stellen Sie bitte Informationen bereit, warum die EU-Richtline noch nicht umgesetzt wird und wann dies geplant ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann und wie …
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internetauftritt des Rheingau-Taunus-Kreises: Barrierefreiheit [#258703]
Datum
8. September 2022 23:30
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann und wie wurde geprüft, ob die Vorgaben der HessBGG sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 eingehalten werden? Wenn ja: übermitteln Sie bitten den Prüfbericht. Wenn nein: stellen Sie bitte Informationen bereit, warum die EU-Richtline noch nicht umgesetzt wird und wann dies geplant ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258703/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir aufgrund der fehlenden Einschlägigk…
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
AW: Internetauftritt des Rheingau-Taunus-Kreises: Barrierefreiheit [#258703]
Datum
21. September 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir aufgrund der fehlenden Einschlägigkeit gerne als Bürgeranfrage beantworten. Die Überwachungsstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen ist angehalten, eine regelmäßige Überprüfung der Websites der öffentlichen Stellen im Land durchzuführen. Diese Webseiten werden nach den Vorgaben , die von der EU-Richtlinie 2016/2102 genannt werden, überprüft. Die Website des Rheingau-Taunus-Kreises wurde bereits überprüft und das Prüfungsergebnis ist uns im Februar 2022 zugegangen. Eine Weitergabe des Gutachtens darf ohne schriftliche Zustimmung des Verfassers nicht erfolgen. Deshalb können wir Ihnen dieses Gutachten nicht zur Verfügung stellen. Zu Ihrer weiteren Information teilen wir Ihnen mit, dass wir momentan an einem Relaunch der bestehenden Website arbeiten, bei dem die Vorgaben gemäß EU-Richtlinie Beachtung finden werden. Mit freundlichen Grüßen