Internetgeschwindigkeit im Kreis GT

Angaben über die durchschnittliche Internetgeschwindigkeit im Kreis Gütersloh, aufgeschlüsselt nach Gemeinden. Bitte auch eine Angabe, welche die niedrigste und welche die höchste Geschwindigkeit ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Internetgeschwindigkeit im Kreis GT [#5274]
Datum
8. Januar 2014 20:46
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben über die durchschnittliche Internetgeschwindigkeit im Kreis Gütersloh, aufgeschlüsselt nach Gemeinden. Bitte auch eine Angabe, welche die niedrigste und welche die höchste Geschwindigkeit ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei sende ich Ihnen wie gewünscht die aktuellen Breitbandverfügbarkeiten…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
Internetgeschwindigkeit im Kreis GT [#5274]
Datum
9. Januar 2014 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei sende ich Ihnen wie gewünscht die aktuellen Breitbandverfügbarkeiten im Kreis Gütersloh. Kreis Gemeinde ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Gütersloh Gütersloh 100 99 94 87 Gütersloh Rheda-Wiedenbrück 99 95 79 76 Gütersloh Verl 100 100 91 51 Gütersloh Versmold 100 84 47 43 Gütersloh Harsewinkel 99 86 56 40 Gütersloh Schloß Holte-Stukenbrock 87 77 57 23 Gütersloh Borgholzhausen 94 69 29 1 Gütersloh Halle (Westf.) 93 78 74 0 Gütersloh Herzebrock-Clarholz 98 82 32 0 Gütersloh Langenberg 99 66 17 0 Gütersloh Rietberg 97 87 39 0 Gütersloh Steinhagen 99 83 68 0 Gütersloh Werther (Westf.) 98 88 73 0 Quelle: TÜV Rheinland, Stand Mitte 2013 Die in der Anfrage geforderten Angaben zur durchschnittlichen Internetgeschwindigkeit werden vom TÜV nicht erhoben. Hierzu kann daher keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen