Internetwache der Polizei Baden-Württemberg
Antworten auf die nachfolgenden Fragen.
Auf der Startseite der Internetwache der Polizei Baden-Württemberg heißt es:
"Hier können Sie uns Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten übersenden, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern."
1. Weshalb können hier nur Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten übersandt werden?
2. Woher sollen anzeigenerstattende oder geschädigte Bürger*innen vorab wissen, ob eine Anzeige eine Straftat betrifft oder vielleicht "nur" eine Ordnungswidrigkeit oder auch gegebenenfalls zu gar nichts führt?
3. In entsprechenden Internetwachen anderer Bundesländer muss das nicht vorab bekannt sein. So heiß es z. B. in der Internetwache von Mecklenburg-Vorpommern:
"Bitte erstatten Sie deshalb nur dann eine Anzeige, wenn Sie tatsächlich glauben, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit geschehen ist."
Warum wird das in Baden-Württemberg nicht entsprechend gehandhabt und beschrieben?
4. Wie und wo können Bürger in Baden-Württemberg mit modernen Kommunikationsmitteln praktikabel und unkompliziert z. B. Vorfälle im Straßenverkehr anzeigen, die nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen sind sowie keine sofortige Tätigkeit der Polizei erfordern und die gegebenenfalls eine Straftat oder auch eine Ordnungswidrigkeit betreffen sowie beispielsweise zwischen 2 Orten oder Landkreisen passiert sind?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. August 2020
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3. September 2020
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