Interview von Anne Will mit Angela Merkel am 20.11.16

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Ging die Initiative für das Interview von Angela Merkel (bzw. dem Bundeskanzleramt o. ä.) oder von der Redaktion Anne Will (bzw. das Erste o. ä.) aus? Wann gab es in dieser Sache den ersten Kontakt?
- Bitte senden Sie mir alle E-Mails, Gesprächsprotokolle, Telefonnotizen usw. zu, die vor und nach dem Interview zwischen Angela Merkel und Anne Will (bzw. den entsprechenden Stellen) entstanden sind.

Persönliche Daten dürfen Sie gerne schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. November 2016
  • Frist
    23. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ging die Initi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interview von Anne Will mit Angela Merkel am 20.11.16 [#19200]
Datum
21. November 2016 08:46
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ging die Initiative für das Interview von Angela Merkel (bzw. dem Bundeskanzleramt o. ä.) oder von der Redaktion Anne Will (bzw. das Erste o. ä.) aus? Wann gab es in dieser Sache den ersten Kontakt? - Bitte senden Sie mir alle E-Mails, Gesprächsprotokolle, Telefonnotizen usw. zu, die vor und nach dem Interview zwischen Angela Merkel und Anne Will (bzw. den entsprechenden Stellen) entstanden sind. Persönliche Daten dürfen Sie gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte/r ________________, ich habe Ihre E-Mail vom 21.…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. November 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
300,6 KB
Sehr geehrte/r ________________, ich habe Ihre E-Mail vom 21. November 2016 erhalten. Sie beziehen sich darin auf ein Interview von Anne Will mit Dr. Angela Merkel am 20.11.2016 und beantragen dazu u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: 1. Ging die Initiative für das Interview von Angela Merkel (bzw. dem Bundeskanzleramt o. ä.) oder von der Redaktion Anne Will (bzw. das Erste o. ä.) aus? 2. Wann gab es in dieser Sache den ersten Kontakt? 3. Bitte senden Sie mir alle E-Mails, Gesprächsprotokolle, Telefonnotizen usw. zu, die vor und nach dem Interview zwischen Dr. Angela Merkel und Anne Will (bzw. den entsprechenden Stellen) entstanden sind. Mit Schwärzungen persönlicher Daten erklären Sie sich einverstanden. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag