Intrusion Truth

Dokumente und Informationen bzgl. der Gruppe oder Person "Intrusion Truth," welche seit April 2017 zahlreiche Chinesische Cyberspionagegruppen und Agenten enthuellt hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Informatione…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Intrusion Truth [#221825]
Datum
3. Juni 2021 18:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Informationen bzgl. der Gruppe oder Person "Intrusion Truth," welche seit April 2017 zahlreiche Chinesische Cyberspionagegruppen und Agenten enthuellt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1609 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Intrusion Truth [#221825]
Datum
7. Juni 2021 15:29
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1609 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. Juni 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1609 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Juni 2021 S…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Intrusion Truth [#221825]
Datum
7. Juli 2021 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 3. Juni 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Leider ist es mir mit Verweis auf die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG nicht möglich, Ihrem Auskunftsersuchen nachzukommen. Danach besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu gegebenenfalls vorliegenden amtlichen Informationen gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen. Aus den vorstehend genannten Gründen ist der Informationszugang ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen