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Invasive Pflanzenart, japanischer Staudenknöterich

Entlang der B54 im Aartal, Rheingau Taunus Kreis, breitet sich der japanische Staudenknöterich immer weiter aus.
Ist diese Tatsache bekannt? Wenn ja, was wird dagegen unternommen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Volker Mink
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entlang der B…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
Volker Mink
Betreff
Invasive Pflanzenart, japanischer Staudenknöterich [#252673]
Datum
4. Juli 2022 17:27
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entlang der B54 im Aartal, Rheingau Taunus Kreis, breitet sich der japanische Staudenknöterich immer weiter aus. Ist diese Tatsache bekannt? Wenn ja, was wird dagegen unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Mink Anfragenr: 252673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252673/ Postanschrift Volker Mink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Mink
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der unten stehenden Anfrage bitte ich um Stellungnahme an mich bis zum 1…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
WG: Invasive Pflanzenart, japanischer Staudenknöterich [#252673]
Datum
5. Juli 2022 09:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der unten stehenden Anfrage bitte ich um Stellungnahme an mich bis zum 15.07.2022. @Herrn Mink: Diese Mail dient der Empfangsbestätigung und der Dokumentation der Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Sie erhalten Antwort durch mich voraussichtlich in der 30. KW. Mit freundlichen Grüßen,

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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrter Herr Mink, Ihre ähnlich gelagerte Anfrage an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt wurde von…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
AW: Invasive Pflanzenart, japanischer Staudenknöterich [#252673]
Datum
20. Juli 2022 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mink, Ihre ähnlich gelagerte Anfrage an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt wurde von dort bereits am 12.05.2022 beantwortet. Zu Ihren Fragen: Entlang der B54 im Aartal, Rheingau Taunus Kreis, breitet sich der japanische Staudenknöterich immer weiter aus. Ist diese Tatsache bekannt? --> Ja, die Tatsache ist den für den Bereich zuständigen Naturschutzbehörden bekannt. Der Japanische Staudenknöterich ist in Deutschland und Hessen jedoch weit verbreitet, so dass er nicht mehr mit angemessenem Mitteleinsatz aus dem Ökosystem entfernt werden kann. Die jeweils zuständigen Behörden müssen daher prüfen, wie hoch der ökologische Schaden am jeweiligen Standort ist und ob Maßnahmen zur Schadensminimierung langfristig Aussicht auf Erfolg haben. Wenn ja, was wird dagegen unternommen? --> Die Naturschutzbehörde prüft im Einzelfall, ob durch den Bestand eine erhebliche Gefahr für Schutzgüter des Naturschutzes ausgeht und entscheidet, ob sie Maßnahmen ergreifen muss. In diesem Fall wurden nach Auskunft der Naturschutzbehörden keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr für stark bedrohte heimische Arten oder Lebensräume festgestellt. Mit freundlichen Grüßen,