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Inventar der Stadt Köln

- eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Stadt Köln versehen sind.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Juli 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inventar der Stadt Köln [#153800]
Datum
1. Juli 2019 12:06
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Stadt Köln versehen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfüg…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Inventar der Stadt Köln [#153800]
Datum
22. Juli 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Gemäß Ziff. 1.1 des Gebührentarifs (Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW) ist für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ein Gebührenrahmen von 10 € bis 500 € vorgesehen. Bei der Aufbereitung und Bereitstellung einer Auflistung sämtlicher Objekte der Stadt Köln, die mit einer Inventarnummer versehen sind, handelt es sich aufgrund des Umfangs um eine Auskunft, die unter die o. g. Kategorie fällt. Der tatsächliche Umfang des Vorbereitungsaufwandes kann abschließend erst nach Bereitstellung der Daten festgestellt werden. Es kann daher derzeit leider auch noch keine genaue Angabe zur voraussichtlichen Höhe der festzusetzenden Gebühr gemacht werden. Ich kann lediglich bereits jetzt darauf hinweisen, dass für die Aufbereitung der Daten hohe Kapazitäten in Anspruch genommen werden müssen und die entsprechenden Gebühren sich voraussichtlich im dreistelligen Bereich bewegen werden. Hinzu kämen Auslagen gemäß Ziffer 3 des Gebührentarifs (Kopien, Portokosten, etc.). Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Derartige Gründe kann ich Ihrem Antrag nicht entnehmen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Umständen an Ihrer Anfrage festhalten. In diesem Fall bitte ich zudem um Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten, um Ihnen die Informationen und den Gebührenbescheid zusenden zu können. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Im Auftrag [geschwärzt] Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Kämmerei Heumarkt 14 50667 Köln Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de
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