Inventarliste Luftfiltersysteme Schulen und Verwaltungsgebäude und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Anfrage an: Stadt Tuttlingen

1. eine Inventarliste der in den Jahren 2020 und 2021 für Verwaltungs- und Schulgebäude beschafften mobilen Luftfiltersysteme mit Angabe von Hersteller/Gerätetyp, Beschaffungswert, Beschaffungsdatum, Einsatz-/Aufstellungsort (Einrichtung/Gebäude). Da die Führung von Inventarlisten nach den Vorschriften der GemHVO vorgeschrieben ist, sollten diese Informationen vorliegen und eine entsprechender Auszug mit geringem Aufwand erstellt werden können.

2. Dokumente, aus denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Zusammenhang mit der Beschaffung der Luftfiltersysteme hervorgehen.

3. Dokumente, aus denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinsichtlich des Mehrbedarfes an Heizenergie hervorgehen, der durch das der Corona-Pandemielage angepasste Lüftungsverhalten ausgelöst wurde. In Betracht kämen hier vermutlich vor allem Vergleiche hinsichtlich der Gebäudeenergiebedarfe der Jahre 2020 und 2021 mit den Vorjahren.

Die Anfrage bezieht sich sowohl auf Dokumente der Verwaltung als auch der Rechnungsprüfung, sofern vorhanden. Mit ihr soll Transparenz hergestellt werden hinsichtlich der bisherigen Bemühungen des Schulträgers für eine an die Gefahren von Corona angepasste Raumlufthygiene.

Da für den Herbst 2022 mit einem erneuten Anstieg der Corona-Fallzahlen gerechnet wird, und allerseits das Ziel propagiert wird, den SchülerInnen und LehrerInnen einen normalen Schulbetrieb zu ermöglichen, senden Sie hinsichtlich der o.a. Fragestellungen bitte

4. auch ggf. vorliegende Informationen zu geplanten, zusätzlichen Anschaffungen von Raumlufthygiene-Systemen in den Schulen und zugehörige Wirtschaftlichkeitsberechnungen, unter Berücksichtigung der absehbar stark ansteigenden Wärme-Energiekosten.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    18,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Invent…
An Stadt Tuttlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inventarliste Luftfiltersysteme Schulen und Verwaltungsgebäude und Wirtschaftlichkeitsberechnungen [#252429]
Datum
30. Juni 2022 20:54
An
Stadt Tuttlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Inventarliste der in den Jahren 2020 und 2021 für Verwaltungs- und Schulgebäude beschafften mobilen Luftfiltersysteme mit Angabe von Hersteller/Gerätetyp, Beschaffungswert, Beschaffungsdatum, Einsatz-/Aufstellungsort (Einrichtung/Gebäude). Da die Führung von Inventarlisten nach den Vorschriften der GemHVO vorgeschrieben ist, sollten diese Informationen vorliegen und eine entsprechender Auszug mit geringem Aufwand erstellt werden können. 2. Dokumente, aus denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Zusammenhang mit der Beschaffung der Luftfiltersysteme hervorgehen. 3. Dokumente, aus denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinsichtlich des Mehrbedarfes an Heizenergie hervorgehen, der durch das der Corona-Pandemielage angepasste Lüftungsverhalten ausgelöst wurde. In Betracht kämen hier vermutlich vor allem Vergleiche hinsichtlich der Gebäudeenergiebedarfe der Jahre 2020 und 2021 mit den Vorjahren. Die Anfrage bezieht sich sowohl auf Dokumente der Verwaltung als auch der Rechnungsprüfung, sofern vorhanden. Mit ihr soll Transparenz hergestellt werden hinsichtlich der bisherigen Bemühungen des Schulträgers für eine an die Gefahren von Corona angepasste Raumlufthygiene. Da für den Herbst 2022 mit einem erneuten Anstieg der Corona-Fallzahlen gerechnet wird, und allerseits das Ziel propagiert wird, den SchülerInnen und LehrerInnen einen normalen Schulbetrieb zu ermöglichen, senden Sie hinsichtlich der o.a. Fragestellungen bitte 4. auch ggf. vorliegende Informationen zu geplanten, zusätzlichen Anschaffungen von Raumlufthygiene-Systemen in den Schulen und zugehörige Wirtschaftlichkeitsberechnungen, unter Berücksichtigung der absehbar stark ansteigenden Wärme-Energiekosten. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252429/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Tuttlingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in…
Von
Stadt Tuttlingen
Betreff
AW: Inventarliste Luftfiltersysteme Schulen und Verwaltungsgebäude und Wirtschaftlichkeitsberechnungen [#252429]
Datum
12. Juli 2022 15:35
Status
Warte auf Antwort
gebhrenverzeichnislifg.jpg
46,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden Württemberg (Landes-Informationsfreiheitsgesetz (LIFG)) vom 30.06.2022 über "fragdenstaat.de" ist bei uns eingegangen. Nach erster Sichtung der Anfrage ist für die Bearbeitung ein mehr als geringfügiger Bearbeitungsaufwand (0,5 bis 3 Stunden) erforderlich. Die Gebühr für die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird demnach voraussichtlich zwischen 10,00 und 30,00 Euro liegen (§ 5 Abs. 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Tuttlingen i.V.m. Ziffer VIII.5.1. des Gebührenverzeichnisses - abrufbar unter https://www.tuttlingen.de/de/Leben-in... ). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten möchten. Wir werden Ihre Anfrage zur Beantwortung an die intern hierfür zuständige Abteilung weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Mitteilung. Ich möchte, dass Sie meine Anfrage weiter bearbei…
An Stadt Tuttlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inventarliste Luftfiltersysteme Schulen und Verwaltungsgebäude und Wirtschaftlichkeitsberechnungen [#252429]
Datum
14. Juli 2022 07:07
An
Stadt Tuttlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Mitteilung. Ich möchte, dass Sie meine Anfrage weiter bearbeiten. Die Aufwandsabschätzung von 0,5-3 Stunden ist für mich zwar mangels Informationen nicht nachvollziehbar. Da die veranschlagte Verwaltungsgebühr aber in einem vertretbaren Rahmen liegt, bin ich damit einverstanden. Bitte legen Sie die anteiligen Aufwände je beantworteter Frage im Gebührenbescheid offen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252429/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Tuttlingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eine Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu…
Von
Stadt Tuttlingen
Betreff
AW: Inventarliste Luftfiltersysteme Schulen und Verwaltungsgebäude und Wirtschaftlichkeitsberechnungen [#252429]
Datum
29. Juli 2022 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eine Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landes-Informationsfreiheitsgesetz - LIFG). 1. eine Inventarliste der in den Jahren 2020 und 2021 für Verwaltungs- und Schulgebäude beschafften mobilen Luftfiltersysteme mit Angabe von Hersteller/Gerätetyp, Beschaffungswert, Beschaffungsdatum, Einsatz-/Aufstellungsort (Einrichtung/Gebäude). Die Raumluftfiltergeräte wurden von der Fa. Tontarra Medizintechnik GmbH beschafft. Es handelt sich um ein mobiles System, welches auf Rädern steht - Typ AirSentry K9. Die Einsatz- und Aufstellungsorte in den Kindergärten, Schulen und Verwaltungsgebäuden können Sie der beigefügten Anlage „Standorte der Luftfilter“ entnehmen. Zur Vergabe und Beschaffung der Raumluftfiltergeräte verweisen wir auf beigefügte Gemeinderats-Vorlage Nr. 173/2021 (auch öffentlich einsehbar auf der städtischen Website unter https://www.tuttlingen.de/de/Politik-...). 2. Dokumente, aus denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Zusammenhang mit der Beschaffung der Luftfiltersysteme hervorgehen. Konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnungen liegen nicht vor. In der Gemeinderatssitzung am 19.07.2021 sowie am 08.11.2021 wurde über den Einsatz von Luftfiltergeräten, über bestehende Förderprogramme, über die Kosten und über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen. Wir verweisen auf beigefügte Gemeinderats-Vorlage Nr. 120/2021 und 173/2021 (auch öffentlich einsehbar auf der städtischen Website unter https://www.tuttlingen.de/de/Politik-...). 3. Dokumente, aus denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinsichtlich des Mehrbedarfes an Heizenergie hervorgehen, der durch das der Corona-Pandemielage angepasste Lüftungsverhalten ausgelöst wurde. In Betracht kämen hier vermutlich vor allem Vergleiche hinsichtlich der Gebäudeenergiebedarfe der Jahre 2020 und 2021 mit den Vorjahren. Konkrete Mehrbedarfe an Heizenergie, die sich speziell durch das angepasste Lüftungsverhalten und die Nutzung von Luftfiltergeräten hervorgerufen werden, können nicht festgestellt werden. Der Stromverbrauch pro Gerät wird mit 30-150 W je nach Einstellung der Stufen und der Laufzeit angeben. Einen signifikanten Mehrverbrauch über die Stromrechnung konnte nicht ausgemacht werden. Wie hoch der tatsächliche Verbrauch und die Laufzeit ist, setzt einen intelligenten Zwischenzähler voraus. Es wird keine Notwendigkeit für den Einsatz eines solchen intelligenten Zwischenzählers gesehen, da der Aufwand und der Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Ein Vergleich der Gebäudeenergiebedarfe der Jahre 2021 und 2021 mit den Vorjahren würde darüber hinaus kein valides und aussagekräftiges Ergebnis liefern, da Abweichungen nicht zwangsläufig auf das angepasste Lüftungsverhalten oder auf die Verwendung von Luftfiltergeräten zurückgeführt werden können. Für Abweichungen beim Energiebedarf können diverse andere Faktoren ausschlaggebend sein (bspw. „warmer“ Winter im einem Jahr und „kalter“ Winter im anderen Jahr; geändertes Nutzungsverhalten und andere Nutzungsintensivität der Räumlichkeiten aufgrund von Homeschooling, Klassenschließungen etc.). 4. auch ggf. vorliegende Informationen zu geplanten, zusätzlichen Anschaffungen von Raumlufthygiene-Systemen in den Schulen und zugehörige Wirtschaftlichkeitsberechnungen, unter Berücksichtigung der absehbar stark ansteigenden Wärme-Energiekosten. Aktuell sind keine zusätzlichen Anschaffungen von Raumluftfiltergeräte geplant. ------------------------------- Der Gebührenbescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen gesondert zu. Hinweis zur Weiterverwendung und Nutzung der Ihnen übermittelten Informationen: Sie haben Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen erhalten. Vielleicht sind diese Informationen urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass jemand besondere Rechte an diesen Informationen hat. Diese Person kann zum Beispiel bestimmen, ob Sie diese Informationen weiterverbreiten und ob Sie mit diesen Informationen Geld verdienen dürfen. Falls Sie nicht wissen, ob Sie diese Informationen weiterverbreiten oder nutzen dürfen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der Person, die diese Informationen erstellt hat. Mit freundlichen Grüßen