Inventarliste

Anfrage an: Zeuthen

- eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Gemeinde versehen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Zeuthen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inventarliste [#142862]
Datum
16. Mai 2019 11:16
An
Zeuthen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Gemeinde versehen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zeuthen
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bestätige ich hiermit. In Ihrem Antrag g…
Von
Zeuthen
Betreff
AW: Inventarliste [#142862]
Datum
16. Mai 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bestätige ich hiermit. In Ihrem Antrag geben Sie an, eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Gemeinde versehen sind zu bekommen. Diese Auskunft soll Ihnen gemäß § 7 Abs. 3 AIG an die von Ihnen benannte Mailadresse gesandt werden. Die Gemeinde verwendet Inventarnummern zur Registratur ihres beweglichen Vermögens. Keine Akte zu einem gesonderten Vorgang. Um Ihrem Recht auf Akteneinsicht nachkommen zu können, bitte ich Sie konkret zu benennen, zu welcher Akte / Vorgang Sie Akteneinsicht beantragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Da nach §3 AIG "Akten im Sinne dieses Gesetzes [...] alle schriftlich, elektron…
An Zeuthen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inventarliste [#142862]
Datum
17. Mai 2019 10:37
An
Zeuthen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Da nach §3 AIG "Akten im Sinne dieses Gesetzes [...] alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen [...]" sind und sie Inventarnummern zur Registratur des beweglichen Vermögen der Gemeinde verwenden, bitte ich Sie mir das Register per E-Mail zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Zeuthen
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Es ist richtig, dass nach M…
Von
Zeuthen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
21. Mai 2019 08:58
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Es ist richtig, dass nach Maßgabe von § 3 AIG, Akten im Sinne des Akteneinsichtsgesetzes alle schriftliche, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichnete Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken, sind. Eine Akte im Sinn des Akteneinsichtsgesetzes bezieht sich auf ein Verwaltungsverfahren. Privatpersonen können Einsicht in eine bei der Behörde geführte Akten nehmen, wenn die Person in einem sie betreffenden Verwaltungsverfahren als Antragsteller oder sonstige Beteiligter klären will, welchen Sachverhalt eine Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat oder welche rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Das bei der Gemeinde Zeuthen geführte Inventarverzeichnis für bewegliches Inventargut (Ausstattungsgegenstände) ist keine Akte im Sinn des Akteneinsichtsgesetzes, weil es kein Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz ist, sondern dieses Verzeichnis nach der Kommunalen Haushaltskassenverordnung zu führen ist. Ihren Antrag stützen Sie auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und das Brandenburgische Umweltinformationsgesetz. Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz sind Informationen zu Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen). Für Informationen nach diesem Gesetz , wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Schulweg 1b, 15711 Königs Wusterhausen, E-Mail gesundheitsamt(at)dahme-spreewald.de. Für Informationen zur Umwelt wenden Sie sich bitte an den Landkreis Dahme-Spreewald, Umweltamt, Weinbergstraße 1, 15907 Lübben, E-Mail: umweltamt(at)dahme-spreewald.de. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informations…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Inventarliste“ [#142862] [#142862]
Datum
28. Mai 2019 12:56
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/142862 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die angefragten Informationen nicht bereit gestellt wurden und sich Akten nach AIG nicht auf Verwaltungsverfahren beziehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Gemeinde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 142862.pdf - 2019-05-21_1-image001.png Anfragenr: 142862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
185,7 KB
geschwärzt
716,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Zeuthen
Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2019 Aktenzeichen SMü/002/19/0909 Sehr geehrteAntragsteller/in am 16.05.2…
Von
Zeuthen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2019 Aktenzeichen SMü/002/19/0909
Datum
27. Juni 2019 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 16.05.2019 haben Sie einen Antrag auf Einsichtnahme in die Liste / Datenbank sämtlicher Objekte der Gemeinde Zeuthen, die mit einer Inventarnummer versehen sind, auf der Grundlage von § 1 AIG, gestellt. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sie können das Inventarverzeichnis der Gemeinde Zeuthen am Dienstag, 09.07.2019 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder am Donnerstag, 11.07.2019 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Büro der Anlagenbuchhalterin, Frau Schrader, Dienstzimmer 16, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen einsehen. Eine Zusendung per Mail ist aufgrund des hohen Datenvolumens nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2019 - Terminanfrage - Aktenzeichen SMü/002/19/0909 [#142862] Sehr gee…
An Zeuthen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2019 - Terminanfrage - Aktenzeichen SMü/002/19/0909 [#142862]
Datum
28. Juni 2019 20:06
An
Zeuthen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich zu den angegebenen Terminen leider verhindert bin, möchte ich erfragen, ob die Einsicht ebenfalls am Donnerstag, den 18.07.2019 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Zeuthen
AW: Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2019 - Terminanfrage - Aktenzeichen SMü/002/19/0909 [#142862] Sehr gee…
Von
Zeuthen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2019 - Terminanfrage - Aktenzeichen SMü/002/19/0909 [#142862]
Datum
1. Juli 2019 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gern bestätige ich Ihnen den Termin am Donnerstag, den 18.07.2019 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16 Uhr, zur Einsichtnahme in das Inventarverzeichnis der Gemeinde Zeuthen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juli 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
454,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.