Investitionen der Krankenkassen
Anfrage an:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Projekt:
Investitionen der Krankenkassen
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen.
Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind.
Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.
Information nicht vorhanden
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Datum12. Januar 2022
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15. Februar 2022
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