Investitionen der Krankenkassen

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen.

Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind.
Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.

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  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen der Krankenkassen [#237376]
Datum
12. Januar 2022 18:14
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen. Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind. Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237376/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Januar 2022 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständi…
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens eingehender Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung unter Umständen auch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt besonders für Anliegen, bei deren Klärung noch Partner einbezogen werden müssen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab. Bei Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie ggf. die gewünschten Informationen oder Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.tmasgff.de/covid-19<https://www.tmasgff.de/covid-19%20> und im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ . Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrter Herr Schattleitner, das TMASGFF hat keine Krankenkassen, die seiner Rechtsaufsicht unterstehen. Ich…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Investitionen der Krankenkassen [#237376]
Datum
17. Januar 2022 11:24
Status
Sehr geehrter Herr Schattleitner, das TMASGFF hat keine Krankenkassen, die seiner Rechtsaufsicht unterstehen. Ich bedauere, Ihnen daher keine Auskunft geben zu können. Mit freundlichem Gruß