Investitionen der Krankenkassen

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen.

Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind.
Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen der Krankenkassen [#237363]
Datum
12. Januar 2022 18:14
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen. Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Ihnen eingangen sind. Bitte senden Sie mir auch etwaige andere Schriftsätze Ihrer Behörde, die im Zusammenhang mit jenen Anzeigen stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237363/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Antwort zur Anfrage vom 12.01.2022 Sehr geehrter Herr Schlattleitner, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 12.01…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort zur Anfrage vom 12.01.2022
Datum
21. Januar 2022 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlattleitner, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 12.01.2022. Sie baten um Übersendung der Anzeigen, sowie dem dazugehörigen Schriftverkehr in Bezug zu § 263a SGB V. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz keine Anzeigen eingegangen. Eine Übersendung von Unterlagen erübrigt sich damit. Mit freundlichen Grüßen