Investitionen nach §263a SGB V

Anfrage an: AOK Sachsen-Anhalt

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237517]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237517/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
AOK Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serv…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. Januar 2022 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Service-Team ist gern für Sie da und wird Ihre E-Mail kompetent und schnell beantworten. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen unsere Antwort im SPAM-Filter Ihres E-Mail-Anbieters landen kann. Freundliche Grüße
AOK Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Schattleitner, auf Ihre Anfrage kann ich ganz kurz antworten: Die gesetzliche Möglichkeit des §…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Investitionen nach §263a SGB V [#237517]
Datum
24. Januar 2022 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schattleitner, auf Ihre Anfrage kann ich ganz kurz antworten: Die gesetzliche Möglichkeit des § 263a SGB V wird von der AOK Sachsen-Anhalt derzeit nicht genutzt. Die AOK Sachsen-Anhalt hat keine entsprechenden Investitionen vorgenommen. Beste Grüße,

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AOK Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Schattleitner, die AOK-Gemeinschaft hat im September 2020 innerhalb der Gremien Investitionen …
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V
Datum
24. Januar 2022 17:01
Status
Sehr geehrter Herr Schattleitner, die AOK-Gemeinschaft hat im September 2020 innerhalb der Gremien Investitionen nach §263a SGB V behandelt. Unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen kamen die Ausschussmitglieder seinerzeit zu dem Ergebnis, dass an diese Art der Anlage sehr hohe administrative Anforderungen gestellt werden und unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen zurzeit davon abgesehen wird, in diese Richtung aktiv zu werden. Bis heute haben die AOKs keine entsprechenden Investitionen vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen