Investitionen nach §263a SGB V

Anfrage an: IKK Südwest

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB V erlau…
An IKK Südwest Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237536]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
IKK Südwest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237536/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
IKK Südwest
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese umgehend bearbeiten und I…
Von
IKK Südwest
Betreff
AW: Investitionen nach §263a SGB V [#237536]
Datum
13. Januar 2022 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Ihnen schnellstmöglich antworten. Nutzen Sie schon unsere Online Geschäftsstelle? In dieser können Sie unter anderem in einem geschützten Bereich Krankmeldungen und andere Dokumente hochladen, Ihre Kontaktdaten verwalten und vieles mehr. Ihre Zugangsdaten können Sie sich unter folgendem Link anfordern: https://meine.ikk-suedwest.de Ihre IKK Südwest Europaallee 3-4 66113 Saarbrücken Tel.: 06 81/3876-1000 www.ikk-suedwest.de Gerne werden wir Sie auch in Zukunft per E-Mail beraten. Bitte informieren Sie uns, falls Sie dies nicht wünschen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch unter https://www.ikk-suedwest.de/rechtliches/datenschutz Zentrale Postadresse: IKK Südwest 66098 Saarbrücken Jetzt geht’s App: Hier im Google-Play Store und App Store verfügbar. Unterwegs mit der IKK Südwest App mit Ihrem persönlichen Kundenberater kommunizieren. Ganz einfach Ihre Krankmeldungen und Dokumente verschlüsselt hochladen oder ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten.

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IKK Südwest
Sehr geehrter Herr Schattleitner, gerne beantworte ich Ihre Anfrage zu o. g. Thematik. Die IKK Südwest hat bislan…
Von
IKK Südwest
Betreff
WG: Investitionen nach §263a SGB V [#237536]
Datum
18. Januar 2022 13:04
Status
Sehr geehrter Herr Schattleitner, gerne beantworte ich Ihre Anfrage zu o. g. Thematik. Die IKK Südwest hat bislang von der Möglichkeit zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen i. S. d. § 68a i. V. m. § 263a SGB V keinen Gebrauch gemacht. Meines Wissens nach findet diese Form der Innovationsförderung in der GKV bislang auch kaum Anwendung. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen