Investitionen nach §263a SGB V

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Innungskrankenkasse (IKK) Nord Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237537]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
Innungskrankenkasse (IKK) Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237537/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner

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Innungskrankenkasse (IKK) Nord
Sehr geehrter Herr Schattleitner, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bei der IKK - Die Innovationskass…
Von
Innungskrankenkasse (IKK) Nord
Betreff
IKK - Die Innovationskasse: Investitionen nach §263a SGB V [#237537]
Datum
17. Januar 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Schattleitner, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bei der IKK - Die Innovationskasse. Zu Ihren Fragen äußern wir uns wie folgt: 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. Fehlanzeige: Die IKK - Die Innovationskasse keine Investment-Anzeigen herausgegeben. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. Fehlanzeige: Die IKK - Die Innovationskasse hat in keine digitalen Gesundheitsanwendungen investiert. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. Fehlanzeige: Die IKK - Die Innovationskasse hat keine digitalen Gesundheitsanwendungen (mit-)entwickelt. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. Fehlanzeige. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen. Fehlanzeige. Freundliche Grüße