Investitionen nach §263a SGB V

§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen.

1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich.
2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat.
3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden.

4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen.
5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §263a SGB V erlau…
An R+V Betriebskrankenkasse Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Investitionen nach §263a SGB V [#237542]
Datum
13. Januar 2022 18:01
An
R+V Betriebskrankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§263a SGB V erlaubt den Krankenkassen, 2 Prozent Ihrer Finanzreserven anzulegen. Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist der jeweiligen Aufsichtsbehörde gesetzlich anzuzeigen. 1. Bitte senden Sie mir die Investment-Anzeigen Ihrer Kasse zu, insbesondere jene im E-Health-Bereich. 2. Bitte senden Sie mir eine Übersicht jener digitalen Gesundheitsanwendungen, in die Ihre Kasse investiert hat. 3. Bitte senden Sie mir eine Übersicht von digitalen Gesundheitsandwendungen, die von Ihrer Kasse (mit-)entwickelt wurden. 4. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den Investments (siehe Frage 2), hervorgehen. 5. Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die (zu erwartenden) Erlöse, die aus den "eigenen" Anwendungen (siehe Frage 3) hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 237542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237542/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
R+V Betriebskrankenkasse
Ihre Nachricht an uns Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen…
Von
R+V Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Nachricht an uns
Datum
13. Januar 2022 18:02
Status
Warte auf Antwort
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12,5 KB


Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Stopp, nicht gleich löschen… Wir haben noch einen wichtigen Hinweis zum Schutz Ihrer Daten. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht sehr sicher und unter Umständen können die Inhalte von Unbeteiligten gelesen werden. Für uns hat der Schutz Ihrer persönlichen Daten allerdings höchste Bedeutung. Daher können wir auf E-Mails nur auf dem Postweg reagieren. Wir wissen jedoch, dass es manchmal schnell gehen muss. Nutzen Sie künftig einfach unsere Online Geschäftsstelle ( https://meine.ruv-bkk.de/ ) oder Service App „Meine R+V BKK“. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten per Post und ab dann kontaktieren Sie uns schnell, sicher und unkompliziert.
R+V Betriebskrankenkasse
Sehr geehrter Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre Anfrage deren Eingang ich hiermit bestätige. Die Verzögeru…
Von
R+V Betriebskrankenkasse
Betreff
AW: Investitionen nach §263a SGB V [#237542]
Datum
17. Februar 2022 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr geehrter Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre Anfrage deren Eingang ich hiermit bestätige. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen, da es aufgrund unserer aktuellen organisatorischen Situation nicht früher möglich war zu antworten. Wir werden Ihre Anfrage intern bewerten und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung geben. Freundliche Grüße

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Sehr geehrter Herr Schattleitner, die R+V Betriebskrankenkasse hat keine Investitionen gemäß §263a SGB V getätigt…
Von
R+V Betriebskrankenkasse
Betreff
AW: Investitionen nach §263a SGB V [#237542]
Datum
24. Februar 2022 12:48
Status
smime.p7s
6,8 KB


Sehr geehrter Herr Schattleitner, die R+V Betriebskrankenkasse hat keine Investitionen gemäß §263a SGB V getätigt. Die weiteren Fragen sind somit nicht zu beantworten. Freundliche Grüße