Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Prüf- und Ergebnisvermerke, Vorlagen, Ausarbeitungen, die im Zusammenhang mit dem Investitionsprüfverfahren für das geplante Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen angefertigt wurden. Der zugrundeliegende Antrag zu diesem Verfahren wurde im Februar 2022 zurückgezogen.
2. Gutachten, Studien, Ergebnisvermerke und Stellungnahmen Dritter, die im Zusammenhang mit diesem Verfahren angefertigt wurden.
3. sämtliche weitere Unterlagen zu diesem Verfahren (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Vermerke, Präsentationen, Protokolle, Gesprächsvor- und nachbereitungen, Briefings, Erlasse, Anordnungen, Fact Sheets).
4. sämtliche weitere Kommunikation innerhalb des Ministeriums zu diesem Verfahren ( zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen).
5. sämtliche weitere Kommunikation des Ministeriums mit dritten Behörden zu diesem Verfahren (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Mit dem Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien, mit Landesministerien, mit nachgeordneten Behörden; zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen).

Bitte senden Sie mit die Ergebnisse der einzelnen Punkte unabhängig voneinander zu, sobald Ergebnisse jeweils vorliegen.

Da der zugrundeliegende Antrag im Februar 2022 zurückgezogen wurde, können die Informationen weitergegeben werden, ohne den behördlichen Beratungsprozess oder die unmittelbare Entscheidungsvorbereitung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 zu gefährden. Ich weise darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter regelmäßig nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 dienen.

Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, soweit dadurch eine Drittbeteiligung verhindert werden kann. Unabhängig davon besteht aufgrund der fortwährenden Kriegsbeteiligung Rosatoms ein öffentliches Interesse an den angefragten Informationen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
Julian Bothe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Prüf- und Ergebnisvermerke, Vo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julian Bothe
Betreff
Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen [#284100]
Datum
17. Juli 2023 14:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Prüf- und Ergebnisvermerke, Vorlagen, Ausarbeitungen, die im Zusammenhang mit dem Investitionsprüfverfahren für das geplante Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen angefertigt wurden. Der zugrundeliegende Antrag zu diesem Verfahren wurde im Februar 2022 zurückgezogen. 2. Gutachten, Studien, Ergebnisvermerke und Stellungnahmen Dritter, die im Zusammenhang mit diesem Verfahren angefertigt wurden. 3. sämtliche weitere Unterlagen zu diesem Verfahren (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Vermerke, Präsentationen, Protokolle, Gesprächsvor- und nachbereitungen, Briefings, Erlasse, Anordnungen, Fact Sheets). 4. sämtliche weitere Kommunikation innerhalb des Ministeriums zu diesem Verfahren ( zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen). 5. sämtliche weitere Kommunikation des Ministeriums mit dritten Behörden zu diesem Verfahren (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Mit dem Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien, mit Landesministerien, mit nachgeordneten Behörden; zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen). Bitte senden Sie mit die Ergebnisse der einzelnen Punkte unabhängig voneinander zu, sobald Ergebnisse jeweils vorliegen. Da der zugrundeliegende Antrag im Februar 2022 zurückgezogen wurde, können die Informationen weitergegeben werden, ohne den behördlichen Beratungsprozess oder die unmittelbare Entscheidungsvorbereitung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 zu gefährden. Ich weise darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter regelmäßig nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 dienen. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, soweit dadurch eine Drittbeteiligung verhindert werden kann. Unabhängig davon besteht aufgrund der fortwährenden Kriegsbeteiligung Rosatoms ein öffentliches Interesse an den angefragten Informationen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Julian Bothe Anfragenr: 284100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284100/ Postanschrift Julian Bothe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Bothe, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG vom 17.07.2…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Anfrage: Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen [#284100]
Datum
20. Juli 2023 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bothe, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG vom 17.07.2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VE3-R - „Investitionsprüfungen, Grundsatz- und Rechtsfragen“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Julian Bothe
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Fir…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julian Bothe
Betreff
AW: IFG Anfrage: Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen [#284100]
Datum
21. August 2023 08:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen“ vom 17.07.2023 (#284100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Bothe
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Bothe, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die zuständige Kollegin ist aktuell nicht im…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG Anfrage: Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen [#284100]
Datum
22. August 2023 06:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bothe, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die zuständige Kollegin ist aktuell nicht im Dienst und wird sich nach ihrer Rückkehr aber unverzüglich um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Anfrage abgelehnt
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Julian Bothe
Widerspruch gegen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4.9.2023 Widerspruch Mit Schreiben …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julian Bothe
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4.9.2023
Datum
28. September 2023
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Widerspruch Mit Schreiben vom 4. September 2023 haben Sie meinen Antrag „Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen“ vom 17.7.2023 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid lege ich Widerspruch ein. Das BMWK hat den Antrag als IFG-Antrag interpretiert und versäumt, zu prüfen, ob es sich bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen i.S.d. UIG handelt. Zudem wurde nicht begründet, warum des Schutzes des „Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“ und der „Beratung von Behörden“ auch nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens fortbesteht. Darüber hinaus wurde in der Ablehnung nicht nach den einzelnen angefragten Informationen differenziert. Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter dienen nach §4 Absatz 1 Satz 2 IFG regelmäßig nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach §4 Absatz 1 Satz 1.

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Julian Bothe
AW: Widerspruch gegen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4.9.2023 [#284100] Guten Tag, M…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julian Bothe
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4.9.2023 [#284100]
Datum
2. Januar 2024 12:15
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mit Fax und Brief habe ich am 28.9.2023 Widerspruch gegen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4.9.2023 (Aktenzeichen 53305#001/020) eingelegt. Auf diesen Widerspruch habe ich bislang noch keine Antwort erhalten. Ich bitte um eine Information, welchen Bearbeitungsstatus dieser Widerspruch aufweist und baldmögliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Julian Bothe Anfragenr: 284100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284100/ Postanschrift Julian Bothe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>