Investitionsprüfverfahren Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Prüf- und Ergebnisvermerke, Vorlagen, Ausarbeitungen, die im Zusammenhang mit dem Investitionsprüfverfahren für das geplante Joint Venture der Firma TVEL (Tochterfirma Rosatom) mit Framatome zum Betrieb der Brennelementefabrik ANF in Lingen angefertigt wurden. Der zugrundeliegende Antrag zu diesem Verfahren wurde im Februar 2022 zurückgezogen.
2. Gutachten, Studien, Ergebnisvermerke und Stellungnahmen Dritter, die im Zusammenhang mit diesem Verfahren angefertigt wurden.
3. sämtliche weitere Unterlagen zu diesem Verfahren (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Vermerke, Präsentationen, Protokolle, Gesprächsvor- und nachbereitungen, Briefings, Erlasse, Anordnungen, Fact Sheets).
4. sämtliche weitere Kommunikation innerhalb des Ministeriums zu diesem Verfahren ( zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen).
5. sämtliche weitere Kommunikation des Ministeriums mit dritten Behörden zu diesem Verfahren (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Mit dem Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien, mit Landesministerien, mit nachgeordneten Behörden; zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen).
Bitte senden Sie mit die Ergebnisse der einzelnen Punkte unabhängig voneinander zu, sobald Ergebnisse jeweils vorliegen.
Da der zugrundeliegende Antrag im Februar 2022 zurückgezogen wurde, können die Informationen weitergegeben werden, ohne den behördlichen Beratungsprozess oder die unmittelbare Entscheidungsvorbereitung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 zu gefährden. Ich weise darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter regelmäßig nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 dienen.
Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, soweit dadurch eine Drittbeteiligung verhindert werden kann. Unabhängig davon besteht aufgrund der fortwährenden Kriegsbeteiligung Rosatoms ein öffentliches Interesse an den angefragten Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum17. Juli 2023
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19. August 2023
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