Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser

1) eine Übersicht der aktuell für die Bundesrepublik unmittelbar und mittelbar geltenden Investitionsschutzabkommen unabhängig, von wem sie abgeschlossen wurden; d.h. auch solche bei denen verpflichtete Partei nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, diese jedoch durch die verpflichtete Partei zu Abhilfe, Entschädigung usw. verpflichtet werden kann.
2) eine Übersicht der in den letzten 20 Jahren geführten Verfahren aus Investitionsschutzabkommen, einschließlich noch laufender Verfahren, einschließlich der Parteien der Verfahren, der Verfahrensordnung, welche das Schiedsgericht anwendet, des Streitgegenstandes und Streitwertes sowie der Kosten, die hierfür angefallen sind,
3) eine Übersicht der ihnen bekannten Verfahren aus Investitionsschutzabkommen, welche deutsche Unternehmen gegen andere Staaten geführt haben, einschließlich der Parteien der Verfahren, des Streitgegenstandes und Streitwertes sowie der Kosten, die hierfür angefallen sind,
4) eine Übersicht der in den letzten 20 Jahren verhandelten aber nicht abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen.

Die von Ihrem Haus erstellte Übersicht vom 14/05/2014 zu den Abkommen liegt mir vor und braucht nicht erneut beigefügt werden. Die Frage zu 1) betrifft daher nur solche Abkommen, welche in der Übersicht nicht enthalten sind (wie z.B. CETA, TTIP, welche nicht durch die BRD selbst verhandelt werden, aber für und gegen diese wirken würden).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2014
  • Frist
    12. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Übersich…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#7020]
Datum
10. August 2014 12:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine Übersicht der aktuell für die Bundesrepublik unmittelbar und mittelbar geltenden Investitionsschutzabkommen unabhängig, von wem sie abgeschlossen wurden; d.h. auch solche bei denen verpflichtete Partei nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, diese jedoch durch die verpflichtete Partei zu Abhilfe, Entschädigung usw. verpflichtet werden kann. 2) eine Übersicht der in den letzten 20 Jahren geführten Verfahren aus Investitionsschutzabkommen, einschließlich noch laufender Verfahren, einschließlich der Parteien der Verfahren, der Verfahrensordnung, welche das Schiedsgericht anwendet, des Streitgegenstandes und Streitwertes sowie der Kosten, die hierfür angefallen sind, 3) eine Übersicht der ihnen bekannten Verfahren aus Investitionsschutzabkommen, welche deutsche Unternehmen gegen andere Staaten geführt haben, einschließlich der Parteien der Verfahren, des Streitgegenstandes und Streitwertes sowie der Kosten, die hierfür angefallen sind, 4) eine Übersicht der in den letzten 20 Jahren verhandelten aber nicht abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen. Die von Ihrem Haus erstellte Übersicht vom 14/05/2014 zu den Abkommen liegt mir vor und braucht nicht erneut beigefügt werden. Die Frage zu 1) betrifft daher nur solche Abkommen, welche in der Übersicht nicht enthalten sind (wie z.B. CETA, TTIP, welche nicht durch die BRD selbst verhandelt werden, aber für und gegen diese wirken würden).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag nach dem IFG Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#7020] - Empfangsbestätigung …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#7020] - Empfangsbestätigung
Datum
1. September 2014 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem IFG Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#7020] - Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. August 2014, deren Empfang ich hiermit bestätige. Die Fragen, die Sie gestellt haben, werden gegenwärtig noch geprüft. Wir werden sie so rasch wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#7020] - Bescheid
Datum
11. September 2014 09:09
Status
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser [#7020] - Bescheid Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 10. August 2014 ergeht folgende Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen