Investitionsschutzabkommen und Streitigkeiten aufgrund dieser
1) eine Übersicht der aktuell für die Bundesrepublik unmittelbar und mittelbar geltenden Investitionsschutzabkommen unabhängig, von wem sie abgeschlossen wurden; d.h. auch solche bei denen verpflichtete Partei nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, diese jedoch durch die verpflichtete Partei zu Abhilfe, Entschädigung usw. verpflichtet werden kann.
2) eine Übersicht der in den letzten 20 Jahren geführten Verfahren aus Investitionsschutzabkommen, einschließlich noch laufender Verfahren, einschließlich der Parteien der Verfahren, der Verfahrensordnung, welche das Schiedsgericht anwendet, des Streitgegenstandes und Streitwertes sowie der Kosten, die hierfür angefallen sind,
3) eine Übersicht der ihnen bekannten Verfahren aus Investitionsschutzabkommen, welche deutsche Unternehmen gegen andere Staaten geführt haben, einschließlich der Parteien der Verfahren, des Streitgegenstandes und Streitwertes sowie der Kosten, die hierfür angefallen sind,
4) eine Übersicht der in den letzten 20 Jahren verhandelten aber nicht abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen.
Die von Ihrem Haus erstellte Übersicht vom 14/05/2014 zu den Abkommen liegt mir vor und braucht nicht erneut beigefügt werden. Die Frage zu 1) betrifft daher nur solche Abkommen, welche in der Übersicht nicht enthalten sind (wie z.B. CETA, TTIP, welche nicht durch die BRD selbst verhandelt werden, aber für und gegen diese wirken würden).
Anfrage erfolgreich
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Datum10. August 2014
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12. September 2014
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