Involvierung des Datenschutzbeauftragten in Entscheidung zur Einführung von ZOOM

- Die Namen und Funktionen aller involvierten Personen bei der Entscheidung zur Einführung der Plattform ZOOM. (Sollte es aus Datenschutzgründen nicht möglich sein, die Klarnahmen zu senden, genügen die Funktionen der involvierten Personen)

Darüberhinaus bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Zu welchen Zeitpunkten war der Datenschutzbeauftragte der FAU sowie der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte in den Entscheidungsprozess zur Einführung von ZOOM involviert?
- War die Einbindung der o.g. Datenschutzbeauftragten gesetzeskonform?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Namen und F…
An Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität) Details
Von
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Betreff
Involvierung des Datenschutzbeauftragten in Entscheidung zur Einführung von ZOOM [#184753]
Datum
16. April 2020 19:57
An
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Namen und Funktionen aller involvierten Personen bei der Entscheidung zur Einführung der Plattform ZOOM. (Sollte es aus Datenschutzgründen nicht möglich sein, die Klarnahmen zu senden, genügen die Funktionen der involvierten Personen) Darüberhinaus bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: - Zu welchen Zeitpunkten war der Datenschutzbeauftragte der FAU sowie der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte in den Entscheidungsprozess zur Einführung von ZOOM involviert? - War die Einbindung der o.g. Datenschutzbeauftragten gesetzeskonform?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184753 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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