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Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert?

Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert?

https://www.geoengineeringwatch.org/exposing-faces-of-the-carnegie-science-criminal-climate-engineering-cover-up/

https://www.geoengineeringwatch.org/global-weather-modification-assault-causing-climate-chaos-and-environmental-catastrophe-2/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
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Philip Wendling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwieweit ist da…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Philip Wendling
Betreff
Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
1. Dezember 2018 18:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? https://www.geoengineeringwatch.org/exposing-faces-of-the-carnegie-science-criminal-climate-engineering-cover-up/ https://www.geoengineeringwatch.org/global-weather-modification-assault-causing-climate-chaos-and-environmental-catastrophe-2/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wendling, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.12.2018. Anders als von Ihnen vermutet handelt es…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
19. Dezember 2018 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wendling, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.12.2018. Anders als von Ihnen vermutet handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz. Denn Sie beantragen nicht um Auskunft über konkrete im BMU verfügbare Umweltinformationen, sondern erbitten letztlich eine allgemeine Auskunft seitens BMU, "inwieweit" eine andere Behörde über einen bestimmten Sachverhalt informiert ist oder nicht. Das reine - nicht niedergelegte - Wissen von Behördenmitarbeiter/innen ist allerdings nicht Gegentand eines Anspruchs nach dem UIG. Ich rege an, dass Sie sich mit Ihrer Frage unmittelbar an das Umweltbundesamt wenden: https://www.umweltbundesamt.de/. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Philip Wendling
Sehr geehrte Damen und Herren, Na gut, dann formuliere ich die Frage um: Inwieweit sind die führenden Entscheidun…
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Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
19. Dezember 2018 20:08
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Na gut, dann formuliere ich die Frage um: Inwieweit sind die führenden Entscheidungsträger des Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? Sind diese Entscheidungsträger bereit alles dafür zu tun, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, indem man sich alle Informationen zu gemüte zieht, die einem vorgelegt werden, oder besinnt man sich auf Paragraphen und deren Reiter? Es geht hier um die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 34997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Danke für die Nachricht. Bin derzeit nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
19. Dezember 2018 20:14
Status
Warte auf Antwort
Danke für die Nachricht. Bin derzeit nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Viele Grüße
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wendling, besten Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich wegen längerer Abwese…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
22. Januar 2019 09:28
Status
Sehr geehrter Herr Wendling, besten Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich wegen längerer Abwesenheit erst jetzt antworten kann. Da Ihre Frage primär das Umweltbundesamt betrifft, habe ich diese dorthin weitergeleitet. Das Umweltbundesamt wird Ihnen unmittelbar antworten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Philip Wendling
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Bemühungen. Wo wird das Umweltbundesamt antworten? Hier in dieser A…
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Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
22. Januar 2019 14:20
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Bemühungen. Wo wird das Umweltbundesamt antworten? Hier in dieser Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 34997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling
Philip Wendling
Sehr geehrte Damen und Herren, hier die zugehörigen Patente, die offensichtlich auch im deutschen Luftraum Anwend…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
22. Januar 2019 14:23
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier die zugehörigen Patente, die offensichtlich auch im deutschen Luftraum Anwendung finden. https://geoengineeringwatch.us19.list-manage.com/track/click?u=af3154c434f3df6648a062b51&id=7312fe3dca&e=28be20741b Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 34997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wendling, ja, das UBA wird Ihnen zu dieser Anfrage unmittelbar antworten. Mit freundlichen Grüß…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Inwieweit ist das Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? [#34997]
Datum
22. Januar 2019 15:06
Status
Sehr geehrter Herr Wendling, ja, das UBA wird Ihnen zu dieser Anfrage unmittelbar antworten. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
WG: Beantwortung Bürgeranfrage zum Geo-Engineering übermittelt vom BMU ([#34997) Sehr geehrter Herr Wendling, das…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
WG: Beantwortung Bürgeranfrage zum Geo-Engineering übermittelt vom BMU ([#34997)
Datum
4. Februar 2019 15:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfrageandasUmweltbundesamt.eml
23,6 KB
WGAKTIONIhreAnfrageandasUmweltbundesa.eml
103,1 KB
Sehr geehrter Herr Wendling, das Bundesumweltministerium (BMU) hat uns Ihre Anfrage vom 01.12.2018 und Ihre modifizierte Anfrage vom 19.12.2018 übermittelt. Sie stellen dort die Frage: Inwieweit sind die führenden Entscheidungsträger des Umweltbundesamt über die in der verlinkten Info (https://www.geoengineeringwatch.org/exp… https://www.geoengineeringwatch.org/glo…) bloßgestellten klima- und umweltschädlichen sogenannten "Geoengineering-Operationen" informiert? Sind diese Entscheidungsträger bereit alles dafür zu tun, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, indem man sich alle Informationen zu Gemüte zieht, die einem vorgelegt werden, oder besinnt man sich auf Paragraphen und deren Reiter? In Bezug auf unsere Kenntnis der oben genannten Webseite verweisen wir auf unser Schreiben vom 20.12.2018. Dort sind wir ausführlich auf den Hintergrund unserer Bewertung dieser Webseite und der Validität der dort präsentierten Informationen eingegangen. Den zweiten Teil Ihrer Frage, der sich auf die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips durch das Umweltbundesamt hinsichtlich möglicher Folgeschäden aus Geoengineering-Maßnahmen bezieht, verweisen wir ebenfalls auf unser o. g. Schreiben vom 20.12.2018. Dort haben wir unsere Aktivitäten zur Ausgestaltung eines globalen politischen Rahmens zur Anwendung von Geoengineering-Projekten und -maßnahmen erläutert („International Governance“). Weitere Argumente auf Ihre Anfrage vom 22.12.2018 finden Sie in unserer Antwort vom 24.01.2019. Wir hoffen, Ihre Anfrage an das Bundesumweltministerium damit beantwortet und Ihnen somit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Philip Wendling
AW: WG: Beantwortung Bürgeranfrage zum Geo-Engineering übermittelt vom BMU ([#34997) [#34997] Sehr geehrte Damen u…
An Umweltbundesamt Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: WG: Beantwortung Bürgeranfrage zum Geo-Engineering übermittelt vom BMU ([#34997) [#34997]
Datum
5. Februar 2019 17:59
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben: "In Bezug auf unsere Kenntnis der oben genannten Webseite verweisen wir auf unser Schreiben vom 20.12.2018. Dort sind wir ausführlich auf den Hintergrund unserer Bewertung dieser Webseite und der Validität der dort präsentierten Informationen eingegangen." Bezugnehmend darauf haben Sie am 20.12.2018 lediglich dies mitgeteilt: "Die Webseite besitzt keinen „About“-Bereich, aus dem man erkennen kann, was das Ziel der Webseite ist und wer sie betreibt. Unter „Kontakt“ ist lediglich die Adresse Dane Wigington, P.O. Box 9, Bella Vista CA 96008, angegeben. Die Seite ist als kalifornische Webseite deklariert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat keine Informationen von der amerikanischen Regierung , z.B. von der U.S: EPA, über diese Seite und verfolgt die Aktivitäten auf dieser Seite auch nicht. " 1. Dies ist keine "ausführliche Bewertung dieser Webseite und der Validität der dort präsentierten Informationen" - ganz im Gegenteil 2. Ob eine Web-Site einen About-Bereich hat, ist für die Qualität der gelieferten Information nicht von Bedeutung. 3. Wer über den Button "Kontakt" aufgeführt ist, ist für die Qualität der gelieferten Information nicht von Bedeutung. 4.Daß das Umweltbundesamt (UBA) keine Informationen von der amerikanischen Regierung , z.B. von der U.S: EPA, über diese Seite hat ist ür die Qualität und Stichhaltigkeit der gelieferten Information nicht von Bedeutung. 5.Daß das Umweltbundesamt (UBA) keine Informationen von der amerikanischen Regierung , z.B. von der U.S: EPA, über diese Seite hat ist logisch, da auch im amerikanischen Umweltministerium wahrscheinlich kriminelle Mitarbeiter an den Vertuschungs-Aktionen der angesprochenen Chemtrail-Geoengineering-Operationen beteiligt sind und die rechtschaffenen Mitarbeiter dort nicht das letzte Wort haben 6.Wenn Sie als Bundesamt auf mögliche oder tatsächliche Schädigungen der Gesundheit hingewiesen werden, können Sie sich nicht damit herausreden, daß Sie eine Seite nicht verfolgen - sie sind per Gesetz dazu verpflichtet jeder potentiell kriminellen Handlung, ob von den USA oder sonst jemand über deutschem Boden , oder jedem Hinweis dazu gewissenhaft und mit vollem Einsatz nachzugehen, 7.besonders da Sie ja auch selbst, und Ihre und meine Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und jeder Bürger dieses Landes davon (zumindest potentiell) betroffen ist. 8. Sobald sich die angesprochenen Geoengineering kriminellen Aktionen also wahr herausstellen und vor Gericht kommen, könnte jemand auf diese Anfrage hinweisen im Sinne von unterlassener Hilfeleistung bzw. nicht Nachgehen von Hinweisen auf kriminelle Machenschaften (das genaue Gesetz können Sie mir sicherlich nennen) Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 34997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling