Inzidenzwerte

Anfrage an: Landkreis Cuxhaven

seit wenigstens 3 Wochen unterscheiden sich die Inzidenzwerte für Landkreises Cuxhaven, wenn man sich die Werte von RKI, Land Niedersachsen und dem Landkreis Cuxhaven anschaut.

Welcher Wert ist nun der Richtige?
Auf welcher Basis werden Entscheidungen getroffen, die für Bürger des Landkreises gelten?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Hans-Peter Dorn
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUI…
An Landkreis Cuxhaven Details
Von
Hans-Peter Dorn
Betreff
Inzidenzwerte [#204354]
Datum
24. November 2020 11:26
An
Landkreis Cuxhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit wenigstens 3 Wochen unterscheiden sich die Inzidenzwerte für Landkreises Cuxhaven, wenn man sich die Werte von RKI, Land Niedersachsen und dem Landkreis Cuxhaven anschaut. Welcher Wert ist nun der Richtige? Auf welcher Basis werden Entscheidungen getroffen, die für Bürger des Landkreises gelten? Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Niederbayern (Informationsfreiheitssatzung Niederbayern). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Dorn Anfragenr: 204354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204354/ Postanschrift Hans-Peter Dorn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Dorn

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Landkreis Cuxhaven
Hallo und guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückfrage zu unseren Veröffentlichungen. Solche Rückmeldungen zeigen un…
Von
Landkreis Cuxhaven
Betreff
WG: Inzidenzwerte [#204354]
Datum
24. November 2020 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo und guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückfrage zu unseren Veröffentlichungen. Solche Rückmeldungen zeigen uns, dass unsere Arbeit wahrgenommen wird und für viele Menschen im Landkreis wichtig und von Nutzen ist. Zudem hilft uns konstruktive Kritik dabei, unsere Darstellung immer weiter zu verbessern. Die von Ihnen genannte Rechtsquelle kann allerdings aus zwei Gründen keine Anwendung finden, da sie nicht die Zuständigkeit des Landkreises Cuxhaven betrifft und daneben die von Ihnen zitierte Satzung lediglich den eigenen Wirkungskreis betrifft. Das Infektionsschutzgesetz und dessen Wahrnehmung der Aufgaben betrifft allerdings den übertragenen Wirkungskreis. Davon allerdings losgelöst beantworten wir im Sinne des o.g. 1. Absatzes Fragen der Bürgerinnen und Bürger sehr gerne auch ohne Rechtsverpflichtung und ohne Gebühren sowie sehr zeitnah. Zum Inhalt Ihrer Frage: Was wir leider derzeit nicht ändern können ist der Unterschied zwischen der Darstellung der Zahlen auf der Landesseite, des RKI und in unserem Tagesbericht. Wie wir in dem Tagesbericht am vorvergangenen Freitag bereits erläutert haben, ist der Grund für diesen Unterschied im Grunde ein zeitlicher Verzug zwischen den täglichen Meldungen an das Gesundheitsamt, und der Übermittlung dieser Fälle an das Landesgesundheitsamt und die Weiterleitung an das RKI. Für den Lage- und unseren Tagesbericht nehmen wir nur einige wenige Daten aus diesen Meldungen, die sich schnell erfassen lassen. Daraus wird im Laufe des Vormittages der Bericht zusammengestellt, der über die Lage informiert und dem Stab als tägliche Arbeitsgrundlage dient. So sind wir im Landkreis Cuxhaven seit Beginn der Pandemie verfahren. https://www.landkreis-cuxhaven.de/Coron… Die Landesverordnung sieht nun seit einigen Wochen vor, dass unterschiedliche Beschränkungen eintreten, wenn ein festgelegter Inzidenzwert überschritten wird. Geregelt wurde in dieser Verordnung, dass dabei nicht der von den jeweiligen Gesundheitsämtern, sondern der auf Datenbasis des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) ermittelte Inzidenzwert maßgeblich sein soll. Dieser ergibt sich aus den dem NLGA täglich um 08:30 vorliegenden Meldungen. Die Meldungen sind dabei deutlich umfangreicher, als die reine Übermittlung der Anzahl der Fälle. Neben der organisatorischen Bearbeitung der Meldungen ist auch eine inhaltliche Prüfung der Fälle auf die Erfüllung der jeweils gültigen Falldefinition erforderlich. An Tagen mit hohen Fallzahlen kann es daher kaum gelingen, die Fälle alle bis 08:30 morgens vollständig an das NLGA zu übermitteln. Die später eingegeben Fälle werden dann erst in der Landesstatistik des Folgetages angezeigt. Das NLGA hat mir bestätigt, dass die Abweichungen zum Teil sehr deutlich sein können, sogar deutlicher als beim Landkreis Cuxhaven. Die Gründe werden auch auf der betreffenden Landesseite nochmal erläutert – auch die Gründe für das nochmalige Abweichen der Daten beim RKI. Auf der Seite finden Sie auch die jeweils übermittelten Daten der Landkreise zum Download, um dies bei Interesse selbst nachvollziehen zu können. Das Land Niedersachsen bemerkt dazu auf seiner Homepage: https://www.niedersachsen.de/Coronaviru… Sicher haben Sie bereits bemerkt, dass die genannte Inzidenz für eine Region je nach Informationsquelle unterschiedlich ausfällt. Das bedauern wir sehr. Gerne erklären wir dazu die Hintergründe. Die Datengrundlagen für die Bildung des täglichen Inzidenzwertes stammen ausschließlich aus Ihrem kommunalen Gesundheitsamt. Insofern sind die Veröffentlichungen Ihrer Kommune in der Regel nicht nur regional, sondern auch zeitlich die aktuellste Angabe der tatsächlich bestehenden Inzidenz. Diese täglich in Ihrer Kommune festgestellten Daten werden jeden Abend über das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet und fließen dort in deren Statistik des darauffolgenden Tages ein. Insofern basiert die Angabe vom RKI immer auf den Zahlen des Vortages. Wenn Ihre Kommune aber dann am Nachmittag beispielsweise die Unter- oder Überschreitung des Inzidenzwertes 35 bzw. 50 vermeldet, geschieht das i.d.R. auf der dann tagesaktuell vorhandenen Datenlage. Folglich können die Zahlen nicht übereinstimmen, da das RKI zum gleichen Zeitpunkt noch die Daten vom Vortag anzeigt. Die Erstellung der hier veröffentlichten Inzidenzampel erfolgt auf Datengrundlage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. Aufgrund etwas anderer Verarbeitungszeiten kommt es dabei gelegentlich zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem Landesgesundheitsamt und dem RKI – beide veröffentlichen aber aus og. Gründen stets die Zahlen vom Vortag. Diese Veröffentlichungen können daher durchaus von der aktuelleren Veröffentlichung in Ihrer Kommune, mitunter auch deutlicher, abweichen. Hoffentlich konnte ich das nun wenigstens ein bisschen verständlicher machen. Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ich wünsche Ihnen eine angenehme restliche Woche – und kommen Sie gut durch diese Zeit. Viele Grüße