Ionosphärenexperiment Russland und China im Sommer 2018
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Russen und Chinesen haben mit einem #Ionosphärenexperiment mal eben den #Frame #Klimawandel platzen lassen? In den NATO-Staaten, außer Großbritannien, wird nicht über das Aufheizen der Ionosphäre per Ionosphärenheizer berichtet, auch Umweltorganisiationen und Klimaexperten schweigen!
Frage: Was ist hierzu bekannt, waren doch französische und US-Beobachter vor Ort - ausgerechnet im sog. #Dürresommer 2018?
Russen und Chinesen involvierten spezielle Satelliten in das Experiment und wiesen ausdrücklich darauf hin, man könne solche Möglichkeiten, eigentlich durch die ENMOD - Konvention seit 40 Jahren verboten, auch militärisch einsetzen.
Frage: Schweigt die Bundesregierung, weil per HAARP ähnliche Eingriffe in Atmosphäre und Ionosphäre erfolgen?
Frage: Beteiligen sich Bundeswehr oder angeschlossene zuarbeitende Institute/Organisationen an solchen Experimenten mit der Ionosphäre etwa in Marlow/Rostock?
Frage: Wie wird das den sog. #Klimawandel beeinflussen?
Frage: Besteht zu diesen Themen Geheimhaltung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Sehr geehrter Herr Frankenberger,
mit Ihrer Anfrage vom 11. Januar 2019 hatten Sie um Informationen zum
"Ionosphärenexperiment Russland und China im Sommer 2018" gebeten. Zu den
Einzelheiten nehme ich auf die Angaben in Ihrem Antrag Bezug.
Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) liegen hierzu keine
antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heidekrüger
Roland Heidekrüger
Referat R I 1
Bundesministerium der Verteidigung
Stauffenbergstraße 18, D 10785 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 2004-23818
Fax: +49 (0) 30 2004-53810
E-Mail: BMVgRI1@BMVg.Bund.de
Internet: http://www.bmvg.de
Intranet: http://intranet.bmvg
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Januar 2019
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13. Februar 2019
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