Iqos Heets aus Tschechien

Wieviele Schachteln bzw Stangen Heets dürfen aus Tschechien nach Deutschland überführt werden?

Fallen die Heets unter Rauchtabak oder Zigaretten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Schachteln…
An Hauptzollamt Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Iqos Heets aus Tschechien [#141303]
Datum
12. Mai 2019 21:08
An
Hauptzollamt Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Schachteln bzw Stangen Heets dürfen aus Tschechien nach Deutschland überführt werden? Fallen die Heets unter Rauchtabak oder Zigaretten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob Sie aus einem Ni…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2019051533316651] WG: Iqos Heets aus Tschechien [#141303] - hier: Zuständigkeit
Datum
16. Mai 2019 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob Sie aus einem Nicht-EU-Staat (hier gilt das EU-Zollrecht, welches die Heets als Zigarette einstuft) oder einem EU-Staat wie Tschechien (hier gilt das deutsche Verbrauchsteuerrecht  - welches die Heets als Tabak einstuft) nach Deutschland gebracht werden.  Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei der Einfuhr aus anderen EU-Staaten, hier aus Tschechien:   Die in Deutschland erhältlichen Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak.   (Sollten die Heets in dem anderen Mitgliedstaat der EU allerdings anders beschaffen sein und z.B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten.) Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.  Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von  800 Stück Zigaretten UND 400 Stück Zigarillos UND 200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND 1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets, deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)   geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind.   Überschreiten Sie jedoch diese Richtmenge, müssen Sie glaubhaft darlegen, dass die Mehrmenge nicht zu einem gewerblichen Zweck mitgebracht wird.   Ein solcher gewerblicher Zweck liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn Sie die Tabakwaren nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige oder Freunde mitbringen.   Bei einer Kontrolle vor Ort ist nur schwer nachzuprüfen, ob Angaben hinsichtlich des privaten Verwendungszweckes plausibel sind. Daher werden die Tabakwaren bei Überschreiten der Richtmenge regelmäßig sichergestellt und die Tabaksteuer erhoben. In einem späteren Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren kann dann geklärt werden, ob ein gewerblicher oder privater Verwendungszweck vorlag. Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage beantworten. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen