Iranflüge Flughafen Hamburg, SARS-CoV2 Prävention

Ist es richtig, dass es weiterhin Direktflüge aus dem Covid-19 HOTSPOT Iran zum HAM gibt und die Passagiere ohne irgendwelche Sicherheitsmassnahmen oder zumindest Ausstiegskarten nach Deutschland einreisen dürfen?

Die Berliner Tageszeitung weist bezüglich “Risiko Iran-Flüge” auf eine Veröffentlichung im Spiegel hin, dass:
>>der Iran ein Hotspot der Infektionen sei, weshalb die Nachbarländer Türkei, Pakistan, Afghanistan und Armenien alle Verbindungen per Zug, Auto oder Flugzeug gekappt hätten. Nur zum Hamburger Flughafen gibt es einen Direktflug, über den die Passagiere ohne Sicherheitsvorkehrungen einreisen könnten.
Verwandte von Besuchern aus dem Iran hätten sich schon am Montag besorgt an Flughafen und Behörden gewandt, ohne dass sich jemand zuständig sah. Direktflüge aus China gibt es nur nach Hessen und Bayern. Dort müssen Passagiere aus China sogenannte „Ausstiegskarten“ ausfüllen, auf denen ihre Kontaktdaten und ihr Aufenthalt vermerkt sind, um im Notfall erreichbar zu sein.

Am Mittwochabend einigte man sich bundesweit auf weitere Sicherheitsmaßnahmen, etwa dass für Reisende aus Ländern wie Iran besagte Ausstiegskarten verteilt werden. Doch Freitag früh gab es diese laut einer Sprecherin des Hamburger Flughafens immer noch nicht. Danach gefragt, sagte Prüfer-Storks: „Das Bundesgesundheitsministerium muss das anordnen.“ Dort nachgefragt, bekam die taz zur Antwort, ein Krisenstab befasse sich just „heute mit dem Thema Aussteigekarte“. Es bleibe „abzuwarten, für welche Länder bzw. Flugreisen diese Vorschriften künftig gelten sollen“.<<

Wann genau stehen diese Ausstiegskarten am Hamburger Flughafen zur Verfügung und soll dies die einzige Präventiv-Massnahme bzgl. Flugreisender aus dem Iran bleiben, um eine Einschleppung von SARS-CoV-2 zu verhindern?

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  • Datum
    29. Februar 2020
  • Frist
    4. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es rich…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Iranflüge Flughafen Hamburg, SARS-CoV2 Prävention [#181669]
Datum
29. Februar 2020 20:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es richtig, dass es weiterhin Direktflüge aus dem Covid-19 HOTSPOT Iran zum HAM gibt und die Passagiere ohne irgendwelche Sicherheitsmassnahmen oder zumindest Ausstiegskarten nach Deutschland einreisen dürfen? Die Berliner Tageszeitung weist bezüglich “Risiko Iran-Flüge” auf eine Veröffentlichung im Spiegel hin, dass: >>der Iran ein Hotspot der Infektionen sei, weshalb die Nachbarländer Türkei, Pakistan, Afghanistan und Armenien alle Verbindungen per Zug, Auto oder Flugzeug gekappt hätten. Nur zum Hamburger Flughafen gibt es einen Direktflug, über den die Passagiere ohne Sicherheitsvorkehrungen einreisen könnten. Verwandte von Besuchern aus dem Iran hätten sich schon am Montag besorgt an Flughafen und Behörden gewandt, ohne dass sich jemand zuständig sah. Direktflüge aus China gibt es nur nach Hessen und Bayern. Dort müssen Passagiere aus China sogenannte „Ausstiegskarten“ ausfüllen, auf denen ihre Kontaktdaten und ihr Aufenthalt vermerkt sind, um im Notfall erreichbar zu sein. Am Mittwochabend einigte man sich bundesweit auf weitere Sicherheitsmaßnahmen, etwa dass für Reisende aus Ländern wie Iran besagte Ausstiegskarten verteilt werden. Doch Freitag früh gab es diese laut einer Sprecherin des Hamburger Flughafens immer noch nicht. Danach gefragt, sagte Prüfer-Storks: „Das Bundesgesundheitsministerium muss das anordnen.“ Dort nachgefragt, bekam die taz zur Antwort, ein Krisenstab befasse sich just „heute mit dem Thema Aussteigekarte“. Es bleibe „abzuwarten, für welche Länder bzw. Flugreisen diese Vorschriften künftig gelten sollen“.<< Wann genau stehen diese Ausstiegskarten am Hamburger Flughafen zur Verfügung und soll dies die einzige Präventiv-Massnahme bzgl. Flugreisender aus dem Iran bleiben, um eine Einschleppung von SARS-CoV-2 zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 181669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181669 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Iranflüge Flughafen Hamburg, SARS-CoV2 Prävention [#181669]
Datum
3. März 2020 11:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Seyde wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen gena…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Iranflüge Flughafen Hamburg, SARS-CoV2 Prävention [#181669]
Datum
4. März 2020 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669) Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669)
Datum
31. März 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,5 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020. Die verspätete Beantwortung bitte ich wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Sie sprechen die in Deutschland vorhandenen Intensivpflegeplätze sowie die Situation am Hamburger Flughafen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie an. Ihr letztgenanntes Anliegen möchte ich zunächst zum Anlass nehmen, Sie darauf hinzuweisen, dass weder die Flughäfen noch der Flugverkehr in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Anmerken kann ich daher lediglich Folgendes: Die Luftfahrtunternehmen haben den Reisenden Aussteigekarten auszuhändigen. Sie haben die Reisenden zudem beim Ausfüllen zur Lesbarkeit und Vollständigkeit anzuhalten und die ausgefüllten Aussteigekarten unverzüglich dem für den Zielflughafen zuständigen Gesundheitsamt zu übergeben. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ich empfehle Ihnen daher, sich an das für den Flughafen zuständige Gesundheitsamt zu wenden: Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Gesundheit Eppendorfer Landstraße 59 20249 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 9. Februar 2020 verweise ich auf die Internetseite des "Intensivregisters" (von Robert Koch-Institut, DIVI und Deutsche Krankenhausgesellschaft), wo Daten über Kapazitäten in Intensivbereichen von Kliniken in Deutschland zentral erfasst und abgebildet werden: https://www.divi.de/register/intensivregister. Aktuell wird zudem mit Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis dieses Registers weitere Koordinierung zu ermöglichen. Wir bitten Sie, sich dazu auf dem aktuellen Stand zu halten und zu informieren. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669) Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020 (Anfrage #179837 und #181669)
Datum
31. März 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,5 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. und 29. Februar 2020. Die verspätete Beantwortung bitte ich wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Sie sprechen die in Deutschland vorhandenen Intensivpflegeplätze sowie die Situation am Hamburger Flughafen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie an. Ihr letztgenanntes Anliegen möchte ich zunächst zum Anlass nehmen, Sie darauf hinzuweisen, dass weder die Flughäfen noch der Flugverkehr in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Anmerken kann ich daher lediglich Folgendes: Die Luftfahrtunternehmen haben den Reisenden Aussteigekarten auszuhändigen. Sie haben die Reisenden zudem beim Ausfüllen zur Lesbarkeit und Vollständigkeit anzuhalten und die ausgefüllten Aussteigekarten unverzüglich dem für den Zielflughafen zuständigen Gesundheitsamt zu übergeben. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ich empfehle Ihnen daher, sich an das für den Flughafen zuständige Gesundheitsamt zu wenden: Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Gesundheit Eppendorfer Landstraße 59 20249 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 9. Februar 2020 verweise ich auf die Internetseite des "Intensivregisters" (von Robert Koch-Institut, DIVI und Deutsche Krankenhausgesellschaft), wo Daten über Kapazitäten in Intensivbereichen von Kliniken in Deutschland zentral erfasst und abgebildet werden: https://www.divi.de/register/intensivregister. Aktuell wird zudem mit Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis dieses Registers weitere Koordinierung zu ermöglichen. Wir bitten Sie, sich dazu auf dem aktuellen Stand zu halten und zu informieren. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen