Irrtümer der TTIP-Kritiker

der Newsletter: „Bundesregierung informiert“ hat mich am 2.5.2016 um 14:57:02 (Text unten beigefügt) darüber informiert, dass TTIP bis Jahresende abgeschlossen werden soll. Mich interessiert vor allem der letzte Satz: „Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet.“ Mich interessiert jetzt, von welchen Vorbehalten die Bundesregierung spricht und welche Irrtümer jeweils zugrundeliegen. Außerdem hätte ich gerne Informationen über die Vorbehalte, die die Bundesregierung nicht als unbegründet sieht (Bei der Formulierung „Viele[...] unbegründet“ müssen auch noch andere begründete existieren“). Newslettertext (02.05.2016 um 14:57 Uhr) : Presse- und Informationsamt der Bundesregierung TTIP-Verhandlungspapiere veröffentlicht Abkommen bis Jahresende abschließen Die Bundesregierung will das Freihandelsabkommen zügig und mit ehrgeizigem Ergebnis abschließen. Das sei auch nach Veröffentlichung der vertraulichen Verhandlungspapiere einhellige Meinung der gesamten Regierung, betonte Regierungssprecher Seibert. Für das exportstarke Deutschland sei TTIP eine große Chance, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Deutschland sei auf offene Märkte angewiesen, viele Arbeitsplätze hingen davon ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe diese Haltung kürzlich beim Besuch von US-Präsident Obama bekräftigt. Positionen sind keine Ergebnisse Bereits vor Veröffentlichung der Papiere war bekannt: Beim Vorsorgeprinzip, den geplanten Schiedsgerichten, bei gentechnisch hergestellten Agrarprodukten und beim Hormonfleisch unterscheiden sich die Auffassungen der Verhandlungspartner. Deshalb diskutieren EU und die USA diese Punkte derzeit intensiv. In Verhandlungen sei es normal, dass beide Seiten ihre Interessen durchsetzen wollen, so Seibert. Verhandlungspositionen seien jedoch noch keine Verhandlungsergebnisse. Deutsche und europäische Standards bleiben erhalten Eine Absenkung sozialer, ökologischer und rechtlicher Standards werde es – anders als von Kritikern befürchtet - mit TTIP nicht geben. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wolle, dass hohe Standards auf breiter Basis festgeschrieben würden. Alle europäischen Partner seien sich darin einig. Das Freihandelsabkommen TTIP ist eines der wichtigsten transatlantischen Projekte seit Jahrzehnten. Es betrifft 800 Millionen Menschen. Das Abkommen soll zu besseren Standards und zu mehr Arbeitsplätzen führen und den Warenaustausch zwischen Europa und Amerika erleichtern. In Deutschland diskutieren die Menschen mögliche Auswirkungen von TTIP lebhaft und kontrovers. Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung E-Mail: [ <<E-Mail-Adresse>> ] Dorotheenstr. 84 D-10117 Berlin Telefon: 03018 272 - 0 Telefax: 03018 272 - 2555

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  • Datum
    16. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
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An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
16. Juni 2016 19:15
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
der Newsletter: „Bundesregierung informiert“ hat mich am 2.5.2016 um 14:57:02 (Text unten beigefügt) darüber informiert, dass TTIP bis Jahresende abgeschlossen werden soll. Mich interessiert vor allem der letzte Satz: „Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet.“ Mich interessiert jetzt, von welchen Vorbehalten die Bundesregierung spricht und welche Irrtümer jeweils zugrundeliegen. Außerdem hätte ich gerne Informationen über die Vorbehalte, die die Bundesregierung nicht als unbegründet sieht (Bei der Formulierung „Viele[...] unbegründet“ müssen auch noch andere begründete existieren“). Newslettertext (02.05.2016 um 14:57 Uhr) : Presse- und Informationsamt der Bundesregierung TTIP-Verhandlungspapiere veröffentlicht Abkommen bis Jahresende abschließen Die Bundesregierung will das Freihandelsabkommen zügig und mit ehrgeizigem Ergebnis abschließen. Das sei auch nach Veröffentlichung der vertraulichen Verhandlungspapiere einhellige Meinung der gesamten Regierung, betonte Regierungssprecher Seibert. Für das exportstarke Deutschland sei TTIP eine große Chance, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Deutschland sei auf offene Märkte angewiesen, viele Arbeitsplätze hingen davon ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe diese Haltung kürzlich beim Besuch von US-Präsident Obama bekräftigt. Positionen sind keine Ergebnisse Bereits vor Veröffentlichung der Papiere war bekannt: Beim Vorsorgeprinzip, den geplanten Schiedsgerichten, bei gentechnisch hergestellten Agrarprodukten und beim Hormonfleisch unterscheiden sich die Auffassungen der Verhandlungspartner. Deshalb diskutieren EU und die USA diese Punkte derzeit intensiv. In Verhandlungen sei es normal, dass beide Seiten ihre Interessen durchsetzen wollen, so Seibert. Verhandlungspositionen seien jedoch noch keine Verhandlungsergebnisse. Deutsche und europäische Standards bleiben erhalten Eine Absenkung sozialer, ökologischer und rechtlicher Standards werde es – anders als von Kritikern befürchtet - mit TTIP nicht geben. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wolle, dass hohe Standards auf breiter Basis festgeschrieben würden. Alle europäischen Partner seien sich darin einig. Das Freihandelsabkommen TTIP ist eines der wichtigsten transatlantischen Projekte seit Jahrzehnten. Es betrifft 800 Millionen Menschen. Das Abkommen soll zu besseren Standards und zu mehr Arbeitsplätzen führen und den Warenaustausch zwischen Europa und Amerika erleichtern. In Deutschland diskutieren die Menschen mögliche Auswirkungen von TTIP lebhaft und kontrovers. Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung E-Mail: [ <<E-Mail-Adresse>> ] Dorotheenstr. 84 D-10117 Berlin Telefon: 03018 272 - 0 Telefax: 03018 272 - 2555
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, die fehlende Anrde zu verzeihen und möchte dies hiermit nachholen. …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
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Betreff
AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
16. Juni 2016 19:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, die fehlende Anrde zu verzeihen und möchte dies hiermit nachholen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Juni 2016. Wir haben die in der Hauptsache vo…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
20. Juni 2016 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Juni 2016. Wir haben die in der Hauptsache von Bürgerinnen und Bürgern (egal ob organisiert oder nicht organisiert) immer wieder angeführten Fragen unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirt… gesammelt und mit den Positionen der Bundesregierung und der EU - Kommission, die ja die Verhandlungen auf europäischer Seite mit den USA führen, beantwortet. Eine ähnlich interessante Fundstelle konkret für die Positionen der EU - Kommission http://ec.europa.eu/trade/policy/in-foc… stellt deren Netzpräsenz unter http://ec.europa.eu/trade/policy/in-foc… dar. Sie haben an beiden Stellen die Möglichkeit zu Ihren Fragen individuell zu recherchieren und andere Antworten geben wir hier an dieser Stelle auch nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die schnelle Antwort. In einer der angegebenen Quellen (BMWi) findet sich…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
28. Juni 2016 15:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die schnelle Antwort. In einer der angegebenen Quellen (BMWi) findet sich die beiden Sätze: „Durch den Abbau bürokratischer Hindernisse und Zölle sparen die Unternehmen Kosten und können so die Preise senken. Die niedrigeren Warenpreise würden letztlich zu mehr Geld im Portemonnaie jedes Einzelnen führen.“, dies finde ich inhaltlich sehr kritisch. Es ist erstens nicht zwangsläufig, dass die Preise sinken, nur weil ein Unternehmen weniger Zölle zahlen muss. Solange der Artikel für den Preis noch gekauft wird (und hiervon ist auszugehen, da die Abkommen nichts mit der Nachfrage zu tun haben), wird er auch für den Preis verkauft. Nur die Firma – und damit die obere Etage dieser – steckt den Überschuss ein. Das Portemonnaie der Bevölkerung wird also nicht voller, nur die jetzt schon reichen werden immer reicher. Zum anderen will ich hier die Zahl nennen, die die Europäische Kommission selbst gegeben hat, auf die Frage, auf welche Summe sich die entgangenen Zölle belaufen. Sie nennt 311 Mio. Euro. Das erscheint erstmal eine Menge Geld. Geht man aber optimistisch an die Sache ran und geht davon aus, dass alle gesparten Zölle sofort an die Bürger gehen und nicht an die Wirtschaft, so bekommt bei einer gut genommenen Einwohnerzahl der EU von 505 Millionen Bürgern jeder Bürger durch billigere Produkte 0,61€ mehr im Geldbeutel. Diese Zahl ist lächerlich und garantiert kein Argument für CETA. Auch die Sätze: „Darüber hinaus gibt es ab dem 1. Februar 2016 für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, die konsolidierten Verhandlungstexte unkompliziert in einem TTIP-Leserraum im BMWi selbst zu lesen. Damit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vollen Zugang zum aktuellen Verhandlungsstand. Außer den Mitgliedern des Bundestages haben seit dem 7. März auch die Mitglieder des Bundesrates Zugang zu allen konsolidierten Texten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung können den Raum ebenfalls nutzen.“, finde ich extrem unangemessen. Erstmal sind die Dokumente konsolidiert. Man kann sich nicht auf sie verlassen und sie können auch ausgewählt sein. „Vollen Zugang zum aktuellen Verhandlungsstand“, gibt es meiner Meinung nach nicht, da nur die Verhandlungsdokumente zu finden sind. Noch größere Probleme habe ich mit dem Wort: „unkompliziert“. Wie in dem Brief des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert zu lesen ist [https://blog.campact.de/wp-content/uplo… (Liegt mir mit Anschreiben vor)], ist der Leseraum immer nur 2 Stunden am Stück geöffnet. Außerdem liegen die Dokumente nur in Englisch (Wirtschaftsenglisch) vor, weshalb ein Verständnis bei einem nicht Jura/BWL Student schwierig ist. Auch die anderen Vorkehrungen wie die vorherigen Anmeldung, abgeben der elektronischen Geräte und die Aufsicht durch Sicherheitspersonal machen den Leseraum zu viel, aber es ist alles andere als unkompliziert! Solche falschen Informationen auf einer offiziellen Behördenhomepage zu posten spricht gegen eine ehrliche Politik Ihrerseits und versucht, das Volk für dumm zu verkaufen. Ein mündiger Bürger wir hier falsch Informiert, um das Abkommen als gut für Ihn zu verkaufen. Aus zeitlichen Engpässen meinerseits und Ihrerseits nenne ich hier nur diese zwei Sachen, da ich hier unendlich lange weitermachen könnte. Ich möchte allerdings von Ihnen eine Stellungnahme zu meiner Argumentation. Transparenz sind auch die Informationen, die die Europäische Kommission erstellt nicht. Sie sind meistens in Englisch. Bei diesem Englisch handelt es sich um Wirtschaftsenglisch, beim dem selbst Englischlehrer mir nicht weiterhelfen konnten. Eine Übersetzung ist meinen Informationen nach selten vorgesehen (manche Informationen gibt es auch auf Deutsch). Es sollten alle Texte in allen Sprachen verfügbar sein, um von Transparenz zu sprechen. Außerdem finde ich das Argument mit der Vertragsposition schwächen durch öffentliche Vertragsverhandlungen nicht wirklich aussagekräftig (vgl. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P…, S. 6). Warum sollte dadurch die Strategie ans Licht kommen? Die kann sich die andere Seite ja jetzt schon aus den Verhandlungen schließen. Außerdem würden, bei vollständiger Transparenz, beide Seiten Ihre Verhandlungen veröffentlichen, weswegen, nehmen wir an, die Position würde wirklich geschwächt werden, beide Vertragsparteien geschwächt werden, weshalb sie sich wieder auf einem Niveau treffen würden. Um zu meiner ursprünglichen Frage zurückzukehren. Ich finde meine Anfrage, von welchen Vorbehalten die Bundesregierung spricht, ist indirekt beantwortet. Trotzdem sehe ich die Anfrage aktuell als abgelehnt, da es keine spezifischen Informationen von Ihrer Seite gab, außer den Links. Die Informationsbeschaffung über diese nach §9 Abs. 3 (ich soll mir die Informationen ja von allgemein zugänglichen Quellen besorgen), finde ich aber nicht angemessen, da hier – meines Erachtens – keine „zumutbare Weise“ vorliegt. Die Informationsflut ist gigantisch und das Wirtschaftsenglisch ohne teuren Übersetzer unverständlich. Trotzdem habe ich mich lange mit den Quellen beschäftigt, weshalb ich auch so lange nicht geantwortet habe. Ich habe aber keinerlei Informationen zu den restlichen Fragen gefunden. Ich fand keine Informationen über die Irrtümer, die den einzelnen Vorbehalten zugrundeliegen und erst recht keine Informationen über begründete Vorbehalte der TTIP Kritiker. Ich bitte Sie deshalb erneut um eine Beantwortung meiner Fragen und zusätzlich zu einer Stellungnahme meiner Argumentation. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Die Antworten, die Sie unter den von uns angeg…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
29. Juni 2016 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Die Antworten, die Sie unter den von uns angegebenen Internetquellen finden, sind auf die Fragen gegeben, die unser Bundesministerium in den letzten Jahren zu TTIP immer wieder erreicht haben (Hier sind auch die Irrtümer und Vorbehalte der TTIP - Kritiker aufgeführt). Oft sind diese Fragen sehr ähnlichen oder sogar gleichen Inhalts und dies hat uns dazu bewegt, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern unsere Positionen und Antworten an zentraler Stelle (unabhängig von Zeit und Ort) zu eben jenen Fragen (Irrtümern und Vorbehalten) anzubieten. Diese Positionen und Antworten geben auch wir hier in unseren e - Mails wieder, da sie die Positionen unseres Bundesministeriums und natürlich des Bundesministers sind. In Ihrer ersten Nachricht haben Sie Fragen zu TTIP gestellt (das Abkommen, welches zwischen der USA und der EU verhandelt wird). In Ihrer aktuellen zweiten Nachricht beziehen Sie sich teilweise auf CETA, das Abkommen, welches zwischen der EU und Kanada geschlossen werden soll. Beide Freihandelsabkommen haben natürlich unter anderem das Ziel, das Zölle in großem Umfang abgebaut werden sollen und der Handel zwischen den Märkten der EU und Kanada und zwischen der EU und den USA deutlich erleichtert werden soll, aber sie sind letztendlich natürlich zwei verschiedene Abkommen. Selbstverständlich versuchen wir Ihre Fragen zu beantworten, weisen aber auf diesen wichtigen Unterschied hin. Wenn Zollschranken fallen und darüber hinaus eventuell andere Kosten, die bei dem Handeln zwischen zwei Handelspartnern anfallen, gesenkt werden können, so wirkt sich dies unserer Meinung nach natürlich auf die Preisbildung von Produkten aus. Natürlich können wir keine feste Versprechen ausgeben, ob und inwieweit ganz konkret Einsparungen, die die Produzenten hüben und drüben des Atlantiks durch den Wegfall von z.B. Zöllen ganz sicher erzielen an die Endverbraucher weitergegeben werden, aber die Erfahrungen der Marktwirtschaft sind eindeutig, dass Produkte insgesamt günstiger werden, wenn bestimmte Produktionskosten nicht mehr anfallen. Darüber hinaus zeigen alle Erfahrungen im weltweiten Handel auch, dass Produzenten, die eben solche Einsparungen erzielen, deutlich mehr Spielräume haben, z. B. die Löhne in Ihren Betrieben zu erhöhen oder aber auch größere finanzielle Mittel in die Forschung und Entwicklung zu investieren. Auch hier nennen wir keine absoluten Zahlen (z.B. wer, ab wann konkret mehr verdient oder welcher Produzent zu welchem Stichtag die Preise senken wird), denn das wäre reine Spekulation. Der TTIP - Leseraum eröffnet z.B. den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die konsolidierten Verhandlungstexte zur exklusiven Einsicht, dies ist soweit richtig. Nicht richtig ist, dass diese Unterlagen nicht den jeweils aktuellen Verhandlungsstand wiedergeben. Genau dies - den jeweils aktuellen Verhandlungsstand wiedergeben - tun sie - das ist objektiver Fakt. Insgesamt sind die TTIP - Verhandlungsunterlagen natürlich nicht unkompliziert. Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen sind äußerst umfangreich und komplex, da stimmen wir Ihnen natürlich zu. Auch ist es richtig, dass die Verhandlungssprache bei TTIP die englische Sprache ist (darauf haben sich die Verhandlungspartner geeinigt). Eine permanentes und aktuelles Übersetzen in die verschiedenen Landessprachen ist während der laufenden Verhandlungen nicht vorgesehen. Es ist sehr zeit- und kostenintensiv und birgt darüber hinaus die Gefahr, dass im Prozess befindliche Verhandlungsstände beim Übersetzen in die verschiedenen Sprachen unterschiedliche Sachstände zum Ergebnis haben, die Raum zu Mißinterpretationen ließen. Dies wäre fatal und daher auch die Einigung auf eine Verhandlungssprache. Mit unkompliziert meinen wir, dass z.B. die Abgeordneten des Deutschen Bundestages so oft sie wollen in diesem TTIP - Leseraum die Unterlagen zur Kenntnis nehmen können. Selbstverständlich nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche (diesen Aufwand zu realisieren wäre auch für ein Bundesministerium zu umfangreich), aber letztendlich doch immer dann, wenn es die Öffnungszeiten vorsehen. Kein Abgeordneter ist hiervon ausgenommen und keinem Abgeordneten darf vorgeschrieben werden, ob er nur einmal, zweimal oder viele Male in diesem Raum die Texte zur Kenntnis nimmt. Details zu diesem Leseraum können Sie aber auch auf unserer Netzpräsenz nachlesen (inklusive Erklärung der mit dem Thema befassten Fachbeamten und auch von Bundesminister Gabriel). Wir können dies hier in einer e - Mail nicht alles im Detail wiedergeben und bitten Sie daher, dass Sie sich auf unsere Netzpräsenz bemühen, denn dort sind alle Details zum Umgang mit dem und in dem Leseraum genauestens aufgeführt. Ihren Einwand, dass das Veröffentlichen aller EU - Verhandlungspositionen - also natürlich auch aller eventuell möglicher Kompromisspositionen - die Verhandlungsseite der EU nicht schwächte, verstehen wir nicht. Wenn die EU vor den Verhandlungen alles und vollumfänglich preisgibt, dann hat die USA natürlich den absoluten Vorteil, dass sie auch alle möglichen Kompromisse kennt. So aber funktionieren Verhandlungen nicht. Kein Verhandlungspartner veröffentlicht zum Anfang oder während des Verlaufs einer Verhandlung alle Positionen, denn dann bedarf es keiner Verhandlung mehr. Alle Details finden Sie unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirt… und auch unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirt… Sie darum zu bitten, dass Sie die gültigen Positionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu TTIP auf der dafür vorgesehenen Netzpräsenz individuell zu recherchieren empfinden wir nicht als unzumutbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben Recht. In meiner ersten Mail beziehe ich …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
17. Juli 2016 22:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben Recht. In meiner ersten Mail beziehe ich mich nur auf TTIP. Allerdings muss man TTIP und CETA immer in einen Hut werfen und gemeinsam diskutieren. Es handelt sich ja um ähnliche Inhalte mit dem gleichen Ziel – wie Sie schon geschrieben haben. Der Hauptgrund, warum ich auf Ihre Antwort mit Fakten zu CETA geantwortet habe ist, dass ich - als Normalbürger – keinerlei Informationen über TTIP bekomme, soviel ich mich auch bemühe. Selbst die Zahl der 311 Mio. Euro, die dem Haushalt fehlt, habe ich nur durch enorm viele Anfragen an Parteien und Parlamente bekommen, nachdem der Europaabgeordnete Helmut Scholz hierfür eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet hat. Es ist erschreckend, wie schwer es in der Zeit des Internets ist, an Informationen heranzukommen! Leider fehlt mir die geforderte Stellungnahme zu dieser Argumentation in Ihrer Antwort, weshalb ich Sie bitte, mir diese zu senden. Der Satz: „Auch hier nennen wir keine absoluten Zahlen (z.B. wer, ab wann konkret mehr verdient oder welcher Produzent zu welchem Stichtag die Preise senken wird), denn das wäre reine Spekulation.“, finde ich inhaltlich absolut richtig. Es ist unmöglich, vorherzusehen, wann Preise sinken, wie sich die Nachfrage entwickelt, …! Allerdings verfasst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich den Jahreswirtschaftsbericht. Zuletzt im Januar diesen Jahres den „Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung“ (Bundestag Drucksache 18/7380). In diesem stellt das Ministerium Prognosen für das Wirtschaftswachstum und das BIP auf. Doch wie will das Ministerium das schaffen, ohne zu wissen, wie sich die Nachfrage oder der Preis entwickelt, der bei der Berechnung des BIPs eine enorm wichtige Rolle spielt. Hier Auskunft über die Zukunft (Prognose) zu geben, wäre nach ihren eigenen Worten „reine Spekulation“. Warum wird dies aber im Wirtschaftsbericht als „gesamtwirtschaftliche Entwicklung“, (Bundestag Drucksache 18/7380, S. 6) beschrieben, während die gleichen Zahlen in meiner Antwort als „reine Spekulation“ beschrieben werden. Ich bitte hierfür ebenfalls um eine Stellungnahme. Ihr Einwand, dass Übersetzungen durch Missinterpretationen des Übersetzers zu Problemen führen kann, halte ich für falsch. Ich gebe ihnen völlig Recht, wenn Sie sagen, dass es zu Missinterpretationen kommen kann. Doch das Problem ist viel größer, wenn jeder einzelne Abgeordnete den Text für sich lesen und nur mit „normalen“ Wörterbüchern - als „nicht Übersetzer“ - sich selbst übersetzen muss. Und dass innerhalb von zwei Stunden, bevor er den Leseraum wieder verlassen muss und sich danach erst wieder neu einlesen muss. So kann es schnell dazu kommen, dass ein Abgeordneter vielleicht nur kleine oder auch größere Textpassagen falsch versteht und darauf seine Entscheidung zu diesem Thema fällt. Es können so also deutlich mehr Fehler passieren! Des Weiteren bedeutet das Wort „unkompliziert“, dass es keine Hindernisse gibt. Die Hindernisse die ich Ihnen in meinem Antwortschreiben vom 28. Juni 2016 beschreibe, sind jedoch immens. Der Leseraum ist den Abgeordneten nur für maximal 2 Stunden am Stück zugänglich, bevor eine Mittagspause oder der Feierabend den Abgeordneten stört. Danach braucht er erst eine Zeit, um sich wieder in das Thema einzulesen. Hinzu kommt, dass der Raum nur weinige Tage geöffnet ist. Für einen Abgeordneten, der viel zu tun hat und in Ausschüssen arbeiten muss, wird es schwer sein, die Termine so wahrzunehmen, dass er sich noch konzentrieren kann, da er schließlich sehr komplexe Texte übersetzen und verstehen muss. Kompliziert ist zusätzlich, wie schon mehrfach erwähnt, die englische Sprache. Außerdem wird es einem Abgeordneten schwer gemacht, da er sämtliche elektronischen Geräte abgeben muss und er sich nur Handschriftliche Notizen machen darf, die enorm viel Zeit in Anspruch nehmen im Vergleich zu am Computer geschriebenen Texten. Zusätzlich wird es dem Abgeordneten erschwert, da es in dem Leseraum keinen Internetzugang gibt. Er kann sich also nicht schnell über bestimmte Themen oder bisherige Gesetze informieren. Außerdem hat er somit keinen Zugang zu einem elektronischen Wörterbuch, weshalb er jedes Wort im Wörterbuch nachschlagen muss. Auch über Fachbegriffe und Rechtslagen kann er sich nicht zeitnah informieren. Hier von „unkompliziert“ zu reden, ist also inhaltlich stark untertrieben, weshalb Sie sich ein passenderes Wort für Ihre Homepage suchen sollten. Das Wort „kompliziert“ wäre hier sehr passend. Ihre Stellungnahme zu meiner Argumentation, dass das Veröffentlichen der Verhandlungspositionen nicht zu einem Nachteil führt, scheint mir, als haben Sie meine Argumentation nicht verstanden. Ich habe gefordert, dass beide Seiten ihre Positionen und möglichen Kompromisse veröffentlichen. Damit wären beide Seiten gleich stark bzw. - wie in Ihrer Argumentation - gleich geschwächt. Meiner Meinung nach könnten die Verhandlungen so viel schneller und leichter geführt werden. Man sieht schon von vorn herein, wo man sich einig werden kann und wo nicht. Sollte ein Kompromiss sofort ins Auge fallen, muss man sich nicht erst durch die anderen Vorschläge durcharbeiten und diese Besprechen, sondern kann gleich zu einer Formulierung übergehen. Dies spart viel Zeit und somit auch Geld. Schließlich sind die Verhandlungen nicht billig [TTIP: 2 560 881,84 EUR; CETA: 1 031 452,26 EUR (http://www.europarl.europa.eu/sides/get…e=DE; http://www.europarl.europa.eu/sides/get…)]DE)]. Sollte man nicht sofort einen Kompromiss haben, kann man zusätzlich noch verhandeln, sich von vornherein weitere Kompromisse überlegen, oder diesen Teil aus den Verträgen streichen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit deutlich machen, was ich meine und bitte Sie um eine erneute Stellungnahme. Der Punkt, der mir bei dieser Anfrage am wichtigsten war, ist mir leider immer noch nicht beantwortet wurden. Ich habe schon in meiner ersten Anfrage nach den begründeten Argumenten der TTIP Kritiker gefragt. In den beiden Antworten stand aber kein einziges dieser Argumente, obwohl ich bei meiner zweiten Antwort extra erneut gefragt habe. Die genaue Frage und meine Begründung lesen Sie bitte in den vorherigen Anfragen. Ich verstehe nicht, warum es so schwierig ist, meine Frage zu beantworten, zumal Sie doch rechtlich verpflichtet sind, Anfragen nach dem IFG zu beantworten und ich sogar das Recht habe, sie gerichtlich einzufordern. Ich möchte Sie deshalb um die Beantwortung meiner Frage und um die angefragten Stellungnahmen bitten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider kahm bei mir seit fast zwei Monaten keine Reaktion Ihrer Seite zu meiner An…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
11. August 2016 19:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kahm bei mir seit fast zwei Monaten keine Reaktion Ihrer Seite zu meiner Anfrage an. Desswegen möchte ich Sie bitten, meine Anfrage 16.06.2016 (#17118) besonders mein Schreiben vom 17.07.2016 zu beantworten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, da meine Anfrage jetzt seit über einem halben Jahr unbeantwortet ist und auch mein…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#17118]
Datum
13. Januar 2017 23:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da meine Anfrage jetzt seit über einem halben Jahr unbeantwortet ist und auch mein Kontakt mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unbeantwortet ist, muss ich jetzt leider einen Schritt weiter gehen. Ich werde jetzt noch Januar abwarten und sollte ich bis zum 31.1.2017 keine Antwort auf meine Anfrage bekommen sehe ich mich leider gezwungen eine Klage einzureichen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>