Ist der Disponent auch bei Fremndspeditionen mit Schuldig?

Ich würde gerne wissen, wenn ich eine Tour auf ein Wagen einer Fremndspedition verplane (SUP-Unternehme) ob ich als Disponent, bei einen falle eines verstosses mit zur Rechenschaft gezogen werde. Obwohl ich diese Tour weiter abgegeben habe, an den SUB-Disponent.

Vielen Dank schon mal im Vorraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wis…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
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Betreff
Ist der Disponent auch bei Fremndspeditionen mit Schuldig? [#170032]
Datum
7. November 2019 20:52
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wenn ich eine Tour auf ein Wagen einer Fremndspedition verplane (SUP-Unternehme) ob ich als Disponent, bei einen falle eines verstosses mit zur Rechenschaft gezogen werde. Obwohl ich diese Tour weiter abgegeben habe, an den SUB-Disponent. Vielen Dank schon mal im Vorraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile Ihnen…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
AW: Ist der Disponent auch bei Fremndspeditionen mit Schuldig? [#170032]
Datum
12. November 2019 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile Ihnen diesbezüglich mit: Die Verantwortlichkeit im Ordnungswidrigkeitenrecht richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hierzu und ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich gestaltet. So betreffen die Bußgeldvorschriften im Fahrpersonalrecht (Lenk- und Ruhezeiten, Aufzeichungspflicht) grundsätzlich den Unternehmer bzw. Verantwortliche des Unternehmens, das die Disposition des Fahrers durchführt. Hiervon abweichend gibt es beispielsweise im Güterkraftverkehrsrecht bei bestimmten Konstellationen (z.B. Kabotage) eine Auftraggeberhaftung. Ich hoffe, mit diesen Angaben Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen