Ist der Einbau von Flüsterasphalt auf Hamburgs Straßen obsolet?
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2015 stellte ich eine Petition an die Hamburger Bürgerschaft, in deren Rahmen auch der Verkehrslärm an meiner Straße behandelt wurde. Behandelt wurde u. a. die Frage, ob es sinnvoll ist, auf der Straße, die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren wird, Flüsterasphalt, so genannten SMA 8 Hmb, zu verlegen. In einer Stellungnahme der BWVI vom 14.08.2015, gezeichnet durch den Staatsrat für den Bereich Verkehr, heißt es hierzu: "Bei Flüsterasphalt handelt es sich um einen offenporigen Asphalt, der seine lärmmindernden Eigenschaften erst ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h entwickelt. Der Einbau in der (...) Straße würde somit nicht den gewünschten Effekt erzielen."
Im aktuellen Lärmaktionsplan der Freien und Hansestadt Hamburg (vom DATUM) findet sich hingegen noch: "In Hamburg bestehen wie auch in anderen Städten der Bundesrepublik erste positive Erfahrungen mit dem Einsatz nichtoffenporiger lärmmindernder Deckschichten. In den letzten Jahren wurde der Belag SMA 8 Hmb im Zuge von Straßensanierungen regelhaft eingesetzt, der gegenüber herkömmlichen Asphaltbetonen eine um 2 dB(A) geringere Lärmemission bewirkt. (...) Bei Geschwindigkeiten unterhalb von 40 km/h ist ihr Einsatz jedoch nicht mehr sinnvoll, da in diesem Geschwindigkeitsbereich die Rollgeräusche von den Antriebsgeräuschen stärker überlagert werden. Die Geschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz betragen in der Regel mindestens 50 km/h, so dass lärmmindernde Fahrbahnbeläge mehr oder weniger flächendeckend zum Einsatz kommen könnten."
Entsprechend soll ein solcher Belag nach meiner Kenntnis durchaus auf verschiedenen Straßen im Hamburger Stadtgebiet verlegt werden (oder wurde sogar bereits verlegt), die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.
So heißt es z.B. in der Bürgerschaftsdrucksache 20/6714: "Der Abschnitt der Bremer Straße/Hohe Straße zwischen Sunderweg und Harburger Umgehung liegt in der Wegebaulast der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist ebenfalls beabsichtigt, im Rahmen des Haushaltsplans 2015/2016 für diesen Abschnitt eine Sanierung der Deckschicht (...) durchzuführen. Hierfür wird, wie in Hamburg seit einiger Zeit standardmäßig im Regelwerk vorgesehen, ein sogenannter feinkörniger Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb) verwendet."
Und noch im vergangenen Jahr nahm die BWVI im Rahmen der Drucksache 20-0449 der Bezirksversammlung Altona Stellung: "Auf Grundlage systematischer Untersuchungen wurden in Hamburg bereits seit den achtziger Jahren unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für dichte und dauerhafte lärmmindernde Fahrbahnbeläge in Städten Konzepte entwickelt. Hieraus entstand der im technischen Regelwerk Hamburgs (ZTV/St-Hmb.) verankerte feinkörnige Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb.). Dieser erreicht gegenüber dem Referenzbelag gemäß Regelwert (RLS 90) eine Lärmminderung von -2 dB(A). Der beschriebene Asphalt wird bei der Deckensanierung in der Stresemannstraße im Abschnitt zwischen Bei der Schilleroper und Oelkersallee zum Einsatz kommen."
Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass der BWVI äußerst aktuelle Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieser so genannten Flüsterasphalte vorliegen, die zeigen, dass die Annahmen, die beispielsweise dem Hamburger Lärmaktionsplan und/ oder den aktuellen Sanierungsmaßnahmen auf der Bremer Straße und der Stresemannstraße zugrunde liegen, nicht mehr gültig sind.
Entsprechend erbitte ich folgende Informationen:
1) Das Ihnen vorliegende Gutachten (oder sonstige Dokument), das zeigt, dass der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h nicht sinnvoll ist.
2) Die aktuell von Ihnen genutzten Richtlinien, Fachanweisungen, Verfahrensrichtlinien und Vorschriften, sofern diese darauf verweisen, dass ein Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h in Hamburg nicht erfolgen soll. Hierbei reicht der Ausriss, der auf die spezifische Thematik verweist.
3) Sofern es Ihnen vorliegt ein Verzeichnis oder eine Übersicht derjenigen Straßen in Hamburg, auf denen in den kommenden Jahren der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) geplant ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. September 2015
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30. Oktober 2015
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