Ist der Einbau von Flüsterasphalt auf Hamburgs Straßen obsolet?

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juli 2015 stellte ich eine Petition an die Hamburger Bürgerschaft, in deren Rahmen auch der Verkehrslärm an meiner Straße behandelt wurde. Behandelt wurde u. a. die Frage, ob es sinnvoll ist, auf der Straße, die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren wird, Flüsterasphalt, so genannten SMA 8 Hmb, zu verlegen. In einer Stellungnahme der BWVI vom 14.08.2015, gezeichnet durch den Staatsrat für den Bereich Verkehr, heißt es hierzu: "Bei Flüsterasphalt handelt es sich um einen offenporigen Asphalt, der seine lärmmindernden Eigenschaften erst ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h entwickelt. Der Einbau in der (...) Straße würde somit nicht den gewünschten Effekt erzielen."

Im aktuellen Lärmaktionsplan der Freien und Hansestadt Hamburg (vom DATUM) findet sich hingegen noch: "In Hamburg bestehen wie auch in anderen Städten der Bundesrepublik erste positive Erfahrungen mit dem Einsatz nichtoffenporiger lärmmindernder Deckschichten. In den letzten Jahren wurde der Belag SMA 8 Hmb im Zuge von Straßensanierungen regelhaft eingesetzt, der gegenüber herkömmlichen Asphaltbetonen eine um 2 dB(A) geringere Lärmemission bewirkt. (...) Bei Geschwindigkeiten unterhalb von 40 km/h ist ihr Einsatz jedoch nicht mehr sinnvoll, da in diesem Geschwindigkeitsbereich die Rollgeräusche von den Antriebsgeräuschen stärker überlagert werden. Die Geschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz betragen in der Regel mindestens 50 km/h, so dass lärmmindernde Fahrbahnbeläge mehr oder weniger flächendeckend zum Einsatz kommen könnten."

Entsprechend soll ein solcher Belag nach meiner Kenntnis durchaus auf verschiedenen Straßen im Hamburger Stadtgebiet verlegt werden (oder wurde sogar bereits verlegt), die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

So heißt es z.B. in der Bürgerschaftsdrucksache 20/6714: "Der Abschnitt der Bremer Straße/Hohe Straße zwischen Sunderweg und Harburger Umgehung liegt in der Wegebaulast der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist ebenfalls beabsichtigt, im Rahmen des Haushaltsplans 2015/2016 für diesen Abschnitt eine Sanierung der Deckschicht (...) durchzuführen. Hierfür wird, wie in Hamburg seit einiger Zeit standardmäßig im Regelwerk vorgesehen, ein sogenannter feinkörniger Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb) verwendet."

Und noch im vergangenen Jahr nahm die BWVI im Rahmen der Drucksache 20-0449 der Bezirksversammlung Altona Stellung: "Auf Grundlage systematischer Untersuchungen wurden in Hamburg bereits seit den achtziger Jahren unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für dichte und dauerhafte lärmmindernde Fahrbahnbeläge in Städten Konzepte entwickelt. Hieraus entstand der im technischen Regelwerk Hamburgs (ZTV/St-Hmb.) verankerte feinkörnige Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb.). Dieser erreicht gegenüber dem Referenzbelag gemäß Regelwert (RLS 90) eine Lärmminderung von -2 dB(A). Der beschriebene Asphalt wird bei der Deckensanierung in der Stresemannstraße im Abschnitt zwischen Bei der Schilleroper und Oelkersallee zum Einsatz kommen."

Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass der BWVI äußerst aktuelle Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieser so genannten Flüsterasphalte vorliegen, die zeigen, dass die Annahmen, die beispielsweise dem Hamburger Lärmaktionsplan und/ oder den aktuellen Sanierungsmaßnahmen auf der Bremer Straße und der Stresemannstraße zugrunde liegen, nicht mehr gültig sind.

Entsprechend erbitte ich folgende Informationen:

1) Das Ihnen vorliegende Gutachten (oder sonstige Dokument), das zeigt, dass der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h nicht sinnvoll ist.

2) Die aktuell von Ihnen genutzten Richtlinien, Fachanweisungen, Verfahrensrichtlinien und Vorschriften, sofern diese darauf verweisen, dass ein Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h in Hamburg nicht erfolgen soll. Hierbei reicht der Ausriss, der auf die spezifische Thematik verweist.

3) Sofern es Ihnen vorliegt ein Verzeichnis oder eine Übersicht derjenigen Straßen in Hamburg, auf denen in den kommenden Jahren der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) geplant ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2015 stellte ich…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist der Einbau von Flüsterasphalt auf Hamburgs Straßen obsolet? [#11454]
Datum
28. September 2015 20:43
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2015 stellte ich eine Petition an die Hamburger Bürgerschaft, in deren Rahmen auch der Verkehrslärm an meiner Straße behandelt wurde. Behandelt wurde u. a. die Frage, ob es sinnvoll ist, auf der Straße, die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren wird, Flüsterasphalt, so genannten SMA 8 Hmb, zu verlegen. In einer Stellungnahme der BWVI vom 14.08.2015, gezeichnet durch den Staatsrat für den Bereich Verkehr, heißt es hierzu: "Bei Flüsterasphalt handelt es sich um einen offenporigen Asphalt, der seine lärmmindernden Eigenschaften erst ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h entwickelt. Der Einbau in der (...) Straße würde somit nicht den gewünschten Effekt erzielen." Im aktuellen Lärmaktionsplan der Freien und Hansestadt Hamburg (vom DATUM) findet sich hingegen noch: "In Hamburg bestehen wie auch in anderen Städten der Bundesrepublik erste positive Erfahrungen mit dem Einsatz nichtoffenporiger lärmmindernder Deckschichten. In den letzten Jahren wurde der Belag SMA 8 Hmb im Zuge von Straßensanierungen regelhaft eingesetzt, der gegenüber herkömmlichen Asphaltbetonen eine um 2 dB(A) geringere Lärmemission bewirkt. (...) Bei Geschwindigkeiten unterhalb von 40 km/h ist ihr Einsatz jedoch nicht mehr sinnvoll, da in diesem Geschwindigkeitsbereich die Rollgeräusche von den Antriebsgeräuschen stärker überlagert werden. Die Geschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz betragen in der Regel mindestens 50 km/h, so dass lärmmindernde Fahrbahnbeläge mehr oder weniger flächendeckend zum Einsatz kommen könnten." Entsprechend soll ein solcher Belag nach meiner Kenntnis durchaus auf verschiedenen Straßen im Hamburger Stadtgebiet verlegt werden (oder wurde sogar bereits verlegt), die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden. So heißt es z.B. in der Bürgerschaftsdrucksache 20/6714: "Der Abschnitt der Bremer Straße/Hohe Straße zwischen Sunderweg und Harburger Umgehung liegt in der Wegebaulast der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist ebenfalls beabsichtigt, im Rahmen des Haushaltsplans 2015/2016 für diesen Abschnitt eine Sanierung der Deckschicht (...) durchzuführen. Hierfür wird, wie in Hamburg seit einiger Zeit standardmäßig im Regelwerk vorgesehen, ein sogenannter feinkörniger Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb) verwendet." Und noch im vergangenen Jahr nahm die BWVI im Rahmen der Drucksache 20-0449 der Bezirksversammlung Altona Stellung: "Auf Grundlage systematischer Untersuchungen wurden in Hamburg bereits seit den achtziger Jahren unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für dichte und dauerhafte lärmmindernde Fahrbahnbeläge in Städten Konzepte entwickelt. Hieraus entstand der im technischen Regelwerk Hamburgs (ZTV/St-Hmb.) verankerte feinkörnige Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb.). Dieser erreicht gegenüber dem Referenzbelag gemäß Regelwert (RLS 90) eine Lärmminderung von -2 dB(A). Der beschriebene Asphalt wird bei der Deckensanierung in der Stresemannstraße im Abschnitt zwischen Bei der Schilleroper und Oelkersallee zum Einsatz kommen." Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass der BWVI äußerst aktuelle Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieser so genannten Flüsterasphalte vorliegen, die zeigen, dass die Annahmen, die beispielsweise dem Hamburger Lärmaktionsplan und/ oder den aktuellen Sanierungsmaßnahmen auf der Bremer Straße und der Stresemannstraße zugrunde liegen, nicht mehr gültig sind. Entsprechend erbitte ich folgende Informationen: 1) Das Ihnen vorliegende Gutachten (oder sonstige Dokument), das zeigt, dass der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h nicht sinnvoll ist. 2) Die aktuell von Ihnen genutzten Richtlinien, Fachanweisungen, Verfahrensrichtlinien und Vorschriften, sofern diese darauf verweisen, dass ein Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h in Hamburg nicht erfolgen soll. Hierbei reicht der Ausriss, der auf die spezifische Thematik verweist. 3) Sofern es Ihnen vorliegt ein Verzeichnis oder eine Übersicht derjenigen Straßen in Hamburg, auf denen in den kommenden Jahren der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) geplant ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbTG vom 28.09.2015 übersenden…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Ist der Einbau von Flüsterasphalt auf Hamburgs Straßen obsolet? [#11454]
Datum
22. Oktober 2015 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbTG vom 28.09.2015 übersenden wir Ihnen die Auskunft. In Ihrem o.g. Antrag beziehen Sie sich auf Ihre Petition an die Hamburgischen Bürgerschaft vom Juli 2015 und die darin u.a. gestellte Frage, ob es sinnvoll ist, auf der Straße, die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren wird, Flüsterasphalt, so genannten SMA 8 Hmb, zu verlegen sowie auf eine damit verbundene Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 14.08.2015. Zum besseren Verständnis möchten wir vorweg die Begriffe “Flüsterasphalt“, Offenporiger Asphalt (OPA) und Splittmastixasphalt (SMA) näher erläutern: In der Nomenklatur der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) ist der Begriff „Flüsterasphalt“ fachlich nicht definiert. Die Bezeichnung ist umgangssprachlich und wird häufig im Zusammenhang mit Offenporigem Asphalt (OPA) verwendet. Die FGSV bezeichnet hingegen alle Deckschichten, die eine Pegelminderung bezogen auf den Referenzbelag nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) bewirken, als „lärmmindernde Fahrbahnbeläge“, hierzu zählen u.a. der Offenporige Asphalt (OPA) und der Splittmastixasphalt (SMA). Kurzum: „Flüsterasphalt“ steht umgangssprachlich meist für den offenporigen Asphalt (OPA), nicht jedoch für Splittmastixasphalt wie z.B. SMA 8 Hmb. Dementsprechend ist die Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 14.08.15 zu verstehen: „Bei Flüsterasphalt handelt es sich um einen offenporigen Asphalt, der seine lärmmindernden Eigenschaften erst ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h entwickelt. Der Einbau in der Heimfelder Straße würde somit nicht den gewünschten Effekt erzielen.“ Der Einsatz einer lärmmindernden Deckschicht wie z.B. SMA 8 Hmb bleibt davon unberührt. SMA 8 Hmb wird bereits seit längerem in den Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk100 verwendet und ist im technischen Regelwerk Hamburgs (ZTV/St-Hmb.) verankert. Neben seinen lärmreduzierenden Eigenschaften verfügt SMA 8 Hmb durch seine dichte und nicht offenporige Struktur über eine hohe Dauerhaftigkeit (lange Nutzungsdauer). Für diesen lärmmindernden feinkörnigen Splittmastixasphalt kann – bezogen auf den bundesweit verankerten Referenzbelag – ein DStrO-Korrekturwert (Wert zur Beschreibung des Lärmemissionsverhaltens) von gut -2 dB(A) bei einer mittleren Geschwindigkeit von 49,0 km/h ausgegangen werden. Demgegenüber wird einschichtigen offenporigen Asphalten (OPA) mit einem Größtkorn von 8 mm und einer akustisch wirksamen Schichtdicke von mindestens 4 cm eine Pegelminderung von -5 dB(A) bei Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auf Außerortsstraßen für mindestens 8 Jahre zugewiesen. Offenporiger Asphalt (OPA) ist aufgrund seiner bautechnischen Eigenschaften für den Stadtstraßenbereich jedoch nicht geeignet. Der Einbau von OPA fand in Hamburg daher ausschließlich auf Bundesfernstraßen statt. Der Einsatz ist u.a. nicht sinnvoll bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h, häufig stehendem Verkehr, im Bereich von Kreuzungen und/oder Einmündungen, bei hoher Belastung infolge abbiegenden Verkehrs, bei Versorgungsleitungen im Bereich der Fahrbahn, in kurvigen Strecken und Kreisverkehren, in Parkbuchten, Bushaltestellen und insbesondere bei Strecken mit starkem Bewuchs z.B. Alleen. Ein weiteres Problem offenporiger Asphalte, das mittelfristig zu einer Erhöhung des Reifen-Fahrbahn-Geräusches führt, ist das Zusetzen der Hohlräume durch Straßenschmutz und Reifenabrieb. Verstopfte Hohlräume sind für die Schallwellen nicht mehr zugänglich und verlieren somit ihre Absorptionswirkung. Dieses Problem tritt im Besonderen bei relativ langsam befahrenen Strecken auf, da aufgrund der geringen Sogwirkung bei Geschwindigkeiten bis 70 km/h ein Selbsteinigungseffekt fehlt. Eine weitere Besonderheit des OPA liegt bei der Entwässerung vor: anfallendes Regen- bzw. Oberflächenwasser läuft nicht auf der Fahrbahnoberfläche ab, sondern dringt in die Deckschicht ein und wird seitlich abgeführt. Nachteilig sind hier insbesondere der Einsatz einer zusätzlichen Abdichtungsschicht und die Installation einer kostenintensiven speziellen Entwässerungsanlage. Besondere Anforderungen werden zudem an den Winterdienst gestellt – in der Regel ist mit 20% bis 50% höherem Tausalzverbrauch zu rechnen. Reparaturen (Schadstellen, Unfallfolgen) sind kompliziert und Aufgrabungen nahezu unmöglich, da der Wasserabfluss in der Deckschicht nicht gestört werden darf. Grundsätzlich sind beim Einsatz lärmmindernder Deckschichten für den Stadtstraßenbau besondere Randbedingungen zu erfüllen (Dauerhaftigkeit, geringer Unterhaltungsaufwand, regelmäßige Aufgrabungen). Danach eignen sich generell nur solche Fahrbahnbeläge, die in ihrer Schichtzusammensetzung ein geschlossenes Hohlraumsystem aufweisen, also nicht offenporig sind. Darüber hin-aus lässt sich erfahrungsgemäß durch die Beseitigung von Unebenheiten, insbesondere an Straßenabläufen und Schachtabsackungen, die Lärmsituation deutlich verbessern. Ziel ist es, die Reduzierung des Straßenverkehrslärms in Hamburg weiter voranzubringen und zugleich den weiteren Werteverzehr der Straßeninfrastruktur in Hamburg nachhaltig zu stoppen. Der verantwortliche Einsatz erprobter und dauerhafter zuverlässiger Bauweisen unter Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards steht dabei im Vordergrund und ist im technischen Regelwerk des Straßenwesens Hamburgs verbindlich verankert (vgl. Drucksache 20/11623). Der Einsatz von SMA 8 Hmb trägt wesentlich dazu bei. Zu den erbeten Informationen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: 1) „Das Ihnen vorliegende Gutachten (oder sonstige Dokument), das zeigt, dass der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h nicht sinnvoll ist.“ Ein solches Gutachten ist hier nicht bekannt. Feinkörniger Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb) kommt unabhängig von der etwaigen Geschwindigkeitsbeschränkung regelhaft bei Baumaßnahmen in den Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk100 zum Einsatz. 2) "Die aktuell von Ihnen genutzten Richtlinien, Fachanweisungen, Verfahrensrichtlinien und Vorschriften, sofern diese darauf verweisen, dass ein Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) bei einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h in Hamburg nicht erfolgen soll. Hierbei reicht der Ausriss, der auf die spezifische Thematik verweist." Zu SMA 8 Hmb siehe Antwort zu 1 und im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3) "Sofern es Ihnen vorliegt ein Verzeichnis oder eine Übersicht derjenigen Straßen in Hamburg, auf denen in den kommenden Jahren der Einsatz von Flüsterasphalten (z.B. SMA 8 Hmb) geplant ist." Ein entsprechendes Verzeichnis o.ä. liegt nicht vor, im Übrigen siehe Antwort zu 1. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche Erläuterung und für die damit verbunden Mühen ihr…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ist der Einbau von Flüsterasphalt auf Hamburgs Straßen obsolet? [#11454]
Datum
22. Oktober 2015 09:45
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche Erläuterung und für die damit verbunden Mühen ihrerseits. Meine Anfrage ist hiermit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>