Ist der uneingeschränkte Bestätungsvermerk für das GJ 2018 der Wirecard AG weiterhin gültig?

- eine Stellungnahme, ob ich weiterhin bei meinen Investmententscheidungen auf die Korrektheit des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der Wirecard AG des Geschäftsjahres 2018 vertrauen kann

- eine Stellungnahme, ob ich richtig der Annahme bin, dass alle uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für die Wirecard AG weiterhin gültig sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bilanzskandal der Wirecard AG nun schon seit längerem bekannt ist und weder von EY noch von der BaFin in irgendeiner Form erklärt wurde, dass die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke ihre Gültigkeit verloren haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Stellungnahm…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Ist der uneingeschränkte Bestätungsvermerk für das GJ 2018 der Wirecard AG weiterhin gültig? [#191680]
Datum
28. Juni 2020 11:16
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Stellungnahme, ob ich weiterhin bei meinen Investmententscheidungen auf die Korrektheit des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der Wirecard AG des Geschäftsjahres 2018 vertrauen kann - eine Stellungnahme, ob ich richtig der Annahme bin, dass alle uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für die Wirecard AG weiterhin gültig sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bilanzskandal der Wirecard AG nun schon seit längerem bekannt ist und weder von EY noch von der BaFin in irgendeiner Form erklärt wurde, dass die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke ihre Gültigkeit verloren haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191680/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
WG: Versand EB Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Versand EB Antragsteller/in
Datum
16. Juli 2020 16:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
396,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Versand EB Antragsteller/in [#191680] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Empfangsbestätigu…
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Von
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Betreff
AW: WG: Versand EB Antragsteller/in [#191680]
Datum
18. Juli 2020 09:38
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Empfangsbestätigung. Bitte beachten sie die Frist zum 31. Juli 2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191680/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre E-Mail vom 28.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 28.06.2020 haben Sie Informationszugang be…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.06.2020
Datum
28. Juli 2020 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 28.06.2020 haben Sie Informationszugang betreffend der Wirecard AG beantragt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung Ihres Antrags insbesondere aufgrund umfangreicher Recherchen noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Schon jetzt möchte ich Sie auf einen Be­richt des Bundesfinanzministeriums zur Wi­re­card AG für den Deut­schen Bun­des­tag hinweisen. Die Analyse enthält Angaben zur detaillierten Chronologie vom 01.01.2014 bis zum 25.06.2020 sowie erste Schlussfolgerungen aus diesen Erkenntnissen für eine bessere Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte. Der Bericht ist unter https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Finanzmarktpolitik/2020-07-17-Sachstandsbericht-Wirecard.pdf?__blob=publicationFile&v=3, abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre E-Mail vom 28.06.2020 Für die rechtswirksame Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 3a VwVfG er…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.06.2020
Datum
28. Juli 2020 08:22
Status
Für die rechtswirksame Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 3a VwVfG eröffnet die BaFin den Zugang ausschließlich über folgende Kommunikationsadressen: * Für die Übermittlung qualifiziert elektronisch signierter Dokumente per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> * Für die Übermittlung per De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Andere E-Mail-Adressen der BaFin stehen lediglich für die allgemeine Kommunikation, jedoch ausdrücklich nicht für eine rechtsverbindliche, die gesetzliche Schriftform ersetzende Kommunikation zur Verfügung. Eingehende elektronische Dokumente müssen längere Zeit archiviert werden (Langzeitaufbewahrung). Deshalb bittet die BaFin darum, bei der rechtsverbindlichen, die gesetzliche Schriftform ersetzenden Kommunikation über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ausschließlich qualifiziert elektronisch signierte PDF-Dokumente der Spezifikation PDF/A mit eingebetteter Signatur zu übersenden. Die BaFin verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 679/2016 und dem Bundesdatenschutzgesetz. Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Rubrik Datenschutz auf der Internetseite der BaFin. Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der richtige Adressat sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der Inhalt dieser E-Mail kann nicht zu einer irgendwie gearteten Verpflichtung zu Lasten der BaFin ausgelegt werden. Any e-mail message from BaFin is sent in good faith, but shall neither be binding nor construed as constituting a commitment by BaFin except where provided for in a written agreement. This e-mail is intended only for the use of the recipient(s) named above. Any unauthorised disclosure, use or dissemination, either in whole or in part, is prohibited. If you have received this e-mail in error, please notify the sender immediately via e-mail and delete this e-mail from your system. BaFin processes personal data in line with the Regulation (EC) No 679/2016 and the Federal Data Protection Act (BDSG). For any further information you can consult the Data Protection Disclaimer on BaFin's webpage. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. The content of this e-mail shall not be construed as constituting any kind of obligation on the part of BaFin.
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AW: Ihre E-Mail vom 28.06.2020 [#191680] Sehr geehrteAntragsteller/in da die Frist schon lange verstrichen ist un…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28.06.2020 [#191680]
Datum
8. August 2020 09:16
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da die Frist schon lange verstrichen ist und meine Anfrage nicht komplex ist habe ich mittlerweile kein Verständnis mehr für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich bitte unverzüglich um Auskunftserteilung. Des Weiteren bitte ich um Stellungnahme warum sich die BaFin anmaßt gesetzliche Fristen nicht einhalten zu müssen. Sollte die BaFin die Komplexität meiner Anfrage anders einschätzen bitte ich um detaillierte Erläuterung an welchen Tagen und für wie lange meine Anfrage bearbeitet wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191680/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre E-Mail vom 08.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 06.08.2020 hat die Bundesanstalt Ihnen …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.08.2020
Datum
10. August 2020 11:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 06.08.2020 hat die Bundesanstalt Ihnen geantwortet. Ein Schreiben ging an die unten stehende Adresse. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 08.08.2020 [#191680] Sehr geehrteAntragsteller/in dieses wurde mir leider nicht zugestellt. …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.08.2020 [#191680]
Datum
10. August 2020 12:06
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dieses wurde mir leider nicht zugestellt. Ich bitte Sie daher mir eine digitale Kopie zukommen zu lassen, oder das Schreiben als Einschreiben an mich zu versenden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191680/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ihre E-Mail vom 10.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht, leite ich Ihnen eine digitale Ko…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre E-Mail vom 10.08.2020
Datum
11. August 2020 07:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht, leite ich Ihnen eine digitale Kopie des Antwortschreibens weiter. Mit freundlichen Grüßen