Ist die Agentur für Arbeit auskunftspflichtig zur Konformität der eigenen fachlichen Weisungen mit EU-Recht?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung, die zu 100% aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung getragen wird. Ein in Deutschland tätiges EU-Unternehmen ohne lohnsteuerliche Betriebstätte in Deutschland erhält jedoch für seine ausschliesslich in Deutschland tätigen Angestellten kein Kurzarbeitergeld, obwohl sowohl der EU-Arbeitgeber als auch der deutsche Angestellte die vollen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Agentur für Arbeit verweigert mir als deutschem Angestellten mit abgelehnten Antrag auf Kurzarbeitergeld die Auskunft inwiefern die eigenen fachlichen Weisungen mit EU-Recht (insbesondere EU-Verordnung 883/2004) vereinbar sind. Daher meine Frage auf den Punkt gebracht: Ist die Agentur für Arbeit auskunftspflichtig zur Konformität der eigenen fachlichen Weisungen mit EU-Recht?
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/rechtslage-kurzarbeitergeld-fuer-auslaendische-arbeitgeber_76_520586.html
https://blog.esche.de/artikel/versagung-von-kurzarbeitergeld-fuer-auslaendische-arbeitgeber-rechtswidrig/
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-003246-ASW_DE.html
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. November 2020
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29. Dezember 2020
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