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Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz?

Apis mellifera und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der BRD – Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz?
Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) zuvorderst eine Wildbiene? „Die Honigbiene (Apis mellifera) war ursprünglich ein wildes Waldtier“
Und das ist sie immer noch. Alle Welt denkt, dass die Honigbiene ein gezüchtetes Nutztier ist. Aber woher kommt die Honigbiene und wie gelangte sie in Imkerhand? Die Art Apis mellifera lebt seit Urzeiten in Wäldern, Höhlen und Mauern und ist ein vergessener Bestandteil des Ökosystems Wald.
Die Honigbiene gehört zur heimischen nacheiszeitlichen Lebensgemeinschaft der ersten Stunde, und wenn man vielfach um das Überleben mancher Wildbienen fürchten muss, dann sicherlich nicht deshalb, weil sie von der Honigbiene verdrängt werden, sondern weil man ihren Lebensraum zerstört hat“
Die Wildbienen-Taxonomie zeigt, dass die häufig vorgenommene Trennung von Honigbiene und Wildbiene wissenschaftlich unzulässig ist. Die Honigbiene ist eine Vertreterin der echten Bienen und damit eine Wildbiene und ein Wildtier!
Die heute übliche Unterscheidung in Wildtier und Nutztier Honigbiene hat sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. „Ihrer Abstammung nach sind beide natürlich dasselbe – aufgrund ihrer Paarung im freien Luftraum, auf gemeinsamen Drohnensammelplätzen, hat es bei der Honigbiene nie einen Unterschied zwischen „zahmen“ und „wilden“ Völkern gegeben. Zu einem „Haustier“ im üblichen Sinne ist die Honigbiene also keineswegs geworden, selbst, wenn wir hier von „Hausbienen“ sprechen“
Verdrängung der Dunklen Biene (Apis mellifera mellifera)
„Seit J. Dzierzon 1852 die ersten Italiener-Völker nach Deutschland brachte und bald nachher massenweise die Transporte der „Kärnter Bauernkästen“ nach dem Norden begannen, entstand überall in der „Landbiene“ ein sehr ungutes Rassegemisch (…). Der Verdrängungsprozess der alten Dunklen Biene (…) ging so rasch, daß ich um 1950 trotz angestrengter Suche nur im hintersten Zillertal einen Stamm der Dunklen Biene fand (…)“[3].
Wir gehen heute davon aus, dass es keine Vorkommen der wilden Dunklen Bienen in Deutschland mehr gibt. Aber wir wissen es nicht. Über die Vorkommen und die Bedrohungslage der einheimischen Honigbienen-Unterarten in Europa ist wenig bekannt. Dieser Zustand wird auch in der aktuellen Europäischen Rote Liste der Bienen [11] beklagt. Die Datenlage sei so ungenügend, dass eine Einordnung der Art Apis mellifera samt ihren Unterarten in die Rote Liste nicht möglich ist [11].
Apis mellifera – Artenschutz und Rote Liste - Die unzulässige Verwechslung des Wildtieres Honigbiene (Apis mellifera) mit dem Nutztier Honigbiene und die gesetzlichen Folgen.
Ausgehend von obigen Erkenntnissen ist es völlig unverständlich, warum die Art Apis mellifera mit der in Deutschland einzigen Unterart nicht als Wildtier behandelt und infolgedessen in der Bundesartenschutzverordnung[12] aufgeführt ist.
Das Wildtier Apis mellifera als einheimische Honigbiene ist eindeutig Teil der Apoidea ssp. und Teil aller einheimischen Arten dieser Überfamilie und somit als „Besonders geschützte Art“ einzustufen. Die Aussage, dass die Art Apis mellifera – Honigbiene „als domestizierte Form“ gilt, ist fachlich gesehen falsch. An dieser Stelle wurden das Wildtier Honigbiene und das in Imkerhand gehaltene Nutztier Honigbiene zu Unrecht in eins gesetzt.
Forderung nach Korrektur der Bundesartenschutzverordnung: Die Honigbiene als Wildtier
Als domestizierte Form gilt die in Imkereien gehaltene und gezüchtete Apis mellifera-Honigbiene. Die Unterart Apis mellifera mellifera als Wildtier sowie verwilderte Honigbienenvölker der Art Apis mellifera SOLLEN als „Besonders geschützte Unterart bzw. Art“ geführt werden.“
Ungeachtet der immensen Bedeutung solcher Völker für die Imkerschaft wäre eine Unterschutzstellung dieser Honigbienen samt ihren Behausungen wie Bäumen oder Höhlen im Sinne von Schutz und Erhaltung von Biodiversität nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig.
Da die Unterart Apis mellifera mellifera in Deutschland heimisch war, müssen Bestandserhebungen vorgenommen werden, um den Gefährdungsgrad bestimmen und Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Das bedeutet, dass wild lebende Honigbienenvölker kartiert und ihre genetische Ausstattung untersucht werden muss. Sollten dabei Völker der Dunklen Biene nachgewiesen werden, müssen diese nach § 1 (2) BNatSchG [17] und § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG unter Schutz gestellt werden. Können trotz Kartierungen keine Völker der Dunklen Biene mehr nachgewiesen werden, muss diese in den Roten Listen des Bundes sowie der EU als „ausgestorben oder verschollen“ geführt werden. Nach § 37 (1) Punkt 3 BNatSchG (Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter, wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets) [17] sind dann Wiederansiedlungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marco Warstat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Apis mellif…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marco Warstat
Betreff
Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? [#172174]
Datum
15. Dezember 2019 20:39
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Apis mellifera und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der BRD – Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) zuvorderst eine Wildbiene? „Die Honigbiene (Apis mellifera) war ursprünglich ein wildes Waldtier“ Und das ist sie immer noch. Alle Welt denkt, dass die Honigbiene ein gezüchtetes Nutztier ist. Aber woher kommt die Honigbiene und wie gelangte sie in Imkerhand? Die Art Apis mellifera lebt seit Urzeiten in Wäldern, Höhlen und Mauern und ist ein vergessener Bestandteil des Ökosystems Wald. Die Honigbiene gehört zur heimischen nacheiszeitlichen Lebensgemeinschaft der ersten Stunde, und wenn man vielfach um das Überleben mancher Wildbienen fürchten muss, dann sicherlich nicht deshalb, weil sie von der Honigbiene verdrängt werden, sondern weil man ihren Lebensraum zerstört hat“ Die Wildbienen-Taxonomie zeigt, dass die häufig vorgenommene Trennung von Honigbiene und Wildbiene wissenschaftlich unzulässig ist. Die Honigbiene ist eine Vertreterin der echten Bienen und damit eine Wildbiene und ein Wildtier! Die heute übliche Unterscheidung in Wildtier und Nutztier Honigbiene hat sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. „Ihrer Abstammung nach sind beide natürlich dasselbe – aufgrund ihrer Paarung im freien Luftraum, auf gemeinsamen Drohnensammelplätzen, hat es bei der Honigbiene nie einen Unterschied zwischen „zahmen“ und „wilden“ Völkern gegeben. Zu einem „Haustier“ im üblichen Sinne ist die Honigbiene also keineswegs geworden, selbst, wenn wir hier von „Hausbienen“ sprechen“ Verdrängung der Dunklen Biene (Apis mellifera mellifera) „Seit J. Dzierzon 1852 die ersten Italiener-Völker nach Deutschland brachte und bald nachher massenweise die Transporte der „Kärnter Bauernkästen“ nach dem Norden begannen, entstand überall in der „Landbiene“ ein sehr ungutes Rassegemisch (…). Der Verdrängungsprozess der alten Dunklen Biene (…) ging so rasch, daß ich um 1950 trotz angestrengter Suche nur im hintersten Zillertal einen Stamm der Dunklen Biene fand (…)“[3]. Wir gehen heute davon aus, dass es keine Vorkommen der wilden Dunklen Bienen in Deutschland mehr gibt. Aber wir wissen es nicht. Über die Vorkommen und die Bedrohungslage der einheimischen Honigbienen-Unterarten in Europa ist wenig bekannt. Dieser Zustand wird auch in der aktuellen Europäischen Rote Liste der Bienen [11] beklagt. Die Datenlage sei so ungenügend, dass eine Einordnung der Art Apis mellifera samt ihren Unterarten in die Rote Liste nicht möglich ist [11]. Apis mellifera – Artenschutz und Rote Liste - Die unzulässige Verwechslung des Wildtieres Honigbiene (Apis mellifera) mit dem Nutztier Honigbiene und die gesetzlichen Folgen. Ausgehend von obigen Erkenntnissen ist es völlig unverständlich, warum die Art Apis mellifera mit der in Deutschland einzigen Unterart nicht als Wildtier behandelt und infolgedessen in der Bundesartenschutzverordnung[12] aufgeführt ist. Das Wildtier Apis mellifera als einheimische Honigbiene ist eindeutig Teil der Apoidea ssp. und Teil aller einheimischen Arten dieser Überfamilie und somit als „Besonders geschützte Art“ einzustufen. Die Aussage, dass die Art Apis mellifera – Honigbiene „als domestizierte Form“ gilt, ist fachlich gesehen falsch. An dieser Stelle wurden das Wildtier Honigbiene und das in Imkerhand gehaltene Nutztier Honigbiene zu Unrecht in eins gesetzt. Forderung nach Korrektur der Bundesartenschutzverordnung: Die Honigbiene als Wildtier Als domestizierte Form gilt die in Imkereien gehaltene und gezüchtete Apis mellifera-Honigbiene. Die Unterart Apis mellifera mellifera als Wildtier sowie verwilderte Honigbienenvölker der Art Apis mellifera SOLLEN als „Besonders geschützte Unterart bzw. Art“ geführt werden.“ Ungeachtet der immensen Bedeutung solcher Völker für die Imkerschaft wäre eine Unterschutzstellung dieser Honigbienen samt ihren Behausungen wie Bäumen oder Höhlen im Sinne von Schutz und Erhaltung von Biodiversität nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig. Da die Unterart Apis mellifera mellifera in Deutschland heimisch war, müssen Bestandserhebungen vorgenommen werden, um den Gefährdungsgrad bestimmen und Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Das bedeutet, dass wild lebende Honigbienenvölker kartiert und ihre genetische Ausstattung untersucht werden muss. Sollten dabei Völker der Dunklen Biene nachgewiesen werden, müssen diese nach § 1 (2) BNatSchG [17] und § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG unter Schutz gestellt werden. Können trotz Kartierungen keine Völker der Dunklen Biene mehr nachgewiesen werden, muss diese in den Roten Listen des Bundes sowie der EU als „ausgestorben oder verschollen“ geführt werden. Nach § 37 (1) Punkt 3 BNatSchG (Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter, wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets) [17] sind dann Wiederansiedlungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Warstat Anfragenr: 172174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172174 Postanschrift Marco Warstat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Warstat
Marco Warstat
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Art Apis mellifera (Westliche Ho…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marco Warstat
Betreff
AW: Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? [#172174]
Datum
18. Januar 2020 08:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz?“ vom 15.12.2019 (#172174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marco Warstat Anfragenr: 172174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172174 Postanschrift Marco Warstat << Adresse entfernt >>
Marco Warstat
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Marco Warstat
Betreff
AW: Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? [#172174]
Datum
18. Januar 2020 11:28
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Warstat, die Beantwortung Ihrer Anfrage ist, wie Sie meiner BMU-Antwort unten entnehmen könne…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Antw: WG: Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? [#172174]
Datum
24. Januar 2020 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Warstat, die Beantwortung Ihrer Anfrage ist, wie Sie meiner BMU-Antwort unten entnehmen können, bereits unverzüglich und fristgerecht nach den Feiertagen erfolgt und zwar am 7.1.2020. Der Vorgang wurde zeitgleich mit der Antwort an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weitergeleitet. Mit dem Bundesamt für Naturschutz besteht Einigkeit, dass die Roten Listen wissenschaftliche Fachgutachten sind und daher nicht Weisungen oder ähnlicher Einflussnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) unterliegen. Die Bewertung erfolgt daher auch nicht von Amtsseite her, sondern durch die künftigen Autorinnen und Autoren der Roten Liste (vgl. mein Weiterleitungspetitum in meiner Mail unten). Ihre Petition wird diesem Gremium daher ohne die Ihnen mitgeteilte Einschätzung aus meinem Hause vorgelegt, um so jeglichen Eindruck einer Beeinflussung zu vermeiden. Für eine fundierte Prüfung Ihres Anliegens durch ein externes Team ist ein angemessener längerfristiger Zeitraum notwendig, auch da es arbeits-effizienter ist, das Thema im Zuge der Aktualisierung der Roten Liste zu behandeln. Ihr Schreiben kommt zu dem Schluß: „Als Wildpopulation müsste die Dunkle Biene deshalb in der Roten Listen der gefährdeten Pflanzen und Tierarten unter der Gefährdungskategorie 0: „Ausgestorben oder verschollen“ geführt werden.“ Wie Sie somit selbst ausführen, ist die wildlebende Honigbiene (Apis mellifera mellifera) in Deutschland ausgestorben, so dass sich hier keine Dringlichkeit bei der Behandlung spezieller artenschutzfachlicher oder artenschutzrechtlicher Regelungen stellt. In der Bundesartenschutzverordnung / Anlage 1 sind die „Apoidea spp. / Bienen und Hummeln - alle heimischen Arten“ bereits als besonders geschützte Arten zu § 1 Satz 1 der genannten Verordnung aufgeführt . Unter Ziffer 5 der Erläuterungen zur Anlage 1 gibt es die Ausnahmeregelung: „Domestizierte Formen werden durch die Aufnahme einer Art in Anlage 1 nicht erfasst. Als domestizierte Form gilt insbesondere Apis mellifera – Honigbiene“. Für weitergehende Fragen zum Schutz der domestizierten Honigbiene in Deutschland ist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zuständig und für ggf. Bestandserhebungen zu Wildbienen die deutschen Bundesländer. Mit freundlichen Grüßen

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Marco Warstat
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wollte nur Danke sagen, Mit freundlichen Grüßen Marco Warstat Anfrag…
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Marco Warstat
Betreff
AW: WG: Antw: WG: Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? [#172174]
Datum
24. Januar 2020 19:27
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