Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz?
Apis mellifera und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der BRD – Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz?
Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) zuvorderst eine Wildbiene? „Die Honigbiene (Apis mellifera) war ursprünglich ein wildes Waldtier“
Und das ist sie immer noch. Alle Welt denkt, dass die Honigbiene ein gezüchtetes Nutztier ist. Aber woher kommt die Honigbiene und wie gelangte sie in Imkerhand? Die Art Apis mellifera lebt seit Urzeiten in Wäldern, Höhlen und Mauern und ist ein vergessener Bestandteil des Ökosystems Wald.
Die Honigbiene gehört zur heimischen nacheiszeitlichen Lebensgemeinschaft der ersten Stunde, und wenn man vielfach um das Überleben mancher Wildbienen fürchten muss, dann sicherlich nicht deshalb, weil sie von der Honigbiene verdrängt werden, sondern weil man ihren Lebensraum zerstört hat“
Die Wildbienen-Taxonomie zeigt, dass die häufig vorgenommene Trennung von Honigbiene und Wildbiene wissenschaftlich unzulässig ist. Die Honigbiene ist eine Vertreterin der echten Bienen und damit eine Wildbiene und ein Wildtier!
Die heute übliche Unterscheidung in Wildtier und Nutztier Honigbiene hat sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. „Ihrer Abstammung nach sind beide natürlich dasselbe – aufgrund ihrer Paarung im freien Luftraum, auf gemeinsamen Drohnensammelplätzen, hat es bei der Honigbiene nie einen Unterschied zwischen „zahmen“ und „wilden“ Völkern gegeben. Zu einem „Haustier“ im üblichen Sinne ist die Honigbiene also keineswegs geworden, selbst, wenn wir hier von „Hausbienen“ sprechen“
Verdrängung der Dunklen Biene (Apis mellifera mellifera)
„Seit J. Dzierzon 1852 die ersten Italiener-Völker nach Deutschland brachte und bald nachher massenweise die Transporte der „Kärnter Bauernkästen“ nach dem Norden begannen, entstand überall in der „Landbiene“ ein sehr ungutes Rassegemisch (…). Der Verdrängungsprozess der alten Dunklen Biene (…) ging so rasch, daß ich um 1950 trotz angestrengter Suche nur im hintersten Zillertal einen Stamm der Dunklen Biene fand (…)“[3].
Wir gehen heute davon aus, dass es keine Vorkommen der wilden Dunklen Bienen in Deutschland mehr gibt. Aber wir wissen es nicht. Über die Vorkommen und die Bedrohungslage der einheimischen Honigbienen-Unterarten in Europa ist wenig bekannt. Dieser Zustand wird auch in der aktuellen Europäischen Rote Liste der Bienen [11] beklagt. Die Datenlage sei so ungenügend, dass eine Einordnung der Art Apis mellifera samt ihren Unterarten in die Rote Liste nicht möglich ist [11].
Apis mellifera – Artenschutz und Rote Liste - Die unzulässige Verwechslung des Wildtieres Honigbiene (Apis mellifera) mit dem Nutztier Honigbiene und die gesetzlichen Folgen.
Ausgehend von obigen Erkenntnissen ist es völlig unverständlich, warum die Art Apis mellifera mit der in Deutschland einzigen Unterart nicht als Wildtier behandelt und infolgedessen in der Bundesartenschutzverordnung[12] aufgeführt ist.
Das Wildtier Apis mellifera als einheimische Honigbiene ist eindeutig Teil der Apoidea ssp. und Teil aller einheimischen Arten dieser Überfamilie und somit als „Besonders geschützte Art“ einzustufen. Die Aussage, dass die Art Apis mellifera – Honigbiene „als domestizierte Form“ gilt, ist fachlich gesehen falsch. An dieser Stelle wurden das Wildtier Honigbiene und das in Imkerhand gehaltene Nutztier Honigbiene zu Unrecht in eins gesetzt.
Forderung nach Korrektur der Bundesartenschutzverordnung: Die Honigbiene als Wildtier
Als domestizierte Form gilt die in Imkereien gehaltene und gezüchtete Apis mellifera-Honigbiene. Die Unterart Apis mellifera mellifera als Wildtier sowie verwilderte Honigbienenvölker der Art Apis mellifera SOLLEN als „Besonders geschützte Unterart bzw. Art“ geführt werden.“
Ungeachtet der immensen Bedeutung solcher Völker für die Imkerschaft wäre eine Unterschutzstellung dieser Honigbienen samt ihren Behausungen wie Bäumen oder Höhlen im Sinne von Schutz und Erhaltung von Biodiversität nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig.
Da die Unterart Apis mellifera mellifera in Deutschland heimisch war, müssen Bestandserhebungen vorgenommen werden, um den Gefährdungsgrad bestimmen und Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Das bedeutet, dass wild lebende Honigbienenvölker kartiert und ihre genetische Ausstattung untersucht werden muss. Sollten dabei Völker der Dunklen Biene nachgewiesen werden, müssen diese nach § 1 (2) BNatSchG [17] und § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG unter Schutz gestellt werden. Können trotz Kartierungen keine Völker der Dunklen Biene mehr nachgewiesen werden, muss diese in den Roten Listen des Bundes sowie der EU als „ausgestorben oder verschollen“ geführt werden. Nach § 37 (1) Punkt 3 BNatSchG (Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter, wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets) [17] sind dann Wiederansiedlungsmaßnahmen zu ermöglichen.
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Datum15. Dezember 2019
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18. Januar 2020
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