Ist die Kanzlerin wegen RADIOAKTIVITÄT jemand?

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1.) 10.10.2019 21:09 - Physikweltzerstörerin
2.) 14.10.2019 15:26 - SILENCE
3.) 20.10.2019 12:09 - Ist die Kanzlerin wegen RADIOAKTIVITÄT jemand?
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Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 3 Texte wurden an *…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist die Kanzlerin wegen RADIOAKTIVITÄT jemand? [#181950]
Datum
5. März 2020 13:08
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
3 Texte wurden an *(at)bpa.bund.de erfolgreich zugestellt: 1.) 10.10.2019 21:09 - Physikweltzerstörerin 2.) 14.10.2019 15:26 - SILENCE 3.) 20.10.2019 12:09 - Ist die Kanzlerin wegen RADIOAKTIVITÄT jemand? Es folgte keine Antwort. Das Kontaktformular-Bot des Bundespresseamts antworte lakonisch: "Vielen Dank! Wir haben Ihre Mitteilung erhalten." und darauf folgte ebenfalls STILLE. Bitte übergeben Sie mir die Inhalte meiner Texte, die das BPA als Kopie besitzt, damit ich beweisen kann, dass Texte, die nicht von White-List-Elite-Partnern verfasst wurden, in einer Demokratie nicht automatisch im elektronischen Abfallkorb landen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181950
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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