Ist die Masterarbeit die Abschlussprüfung?

Hallo,
Ich studiere Geschichtswissenschaft im Master an der Universität Erfurt und habe meine Masterarbeit nicht bestanden. Das Bafögamt hat den Antrag auf Weiterförderung mit der Begründung abgelehnt, dass die Masterarbeit laur Rahmenprüfungsordnung nicht die Abschlussarbeit ist. Stimmt das so? Lohnt es sich überhaupt Widerspruch einzulegen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Ich …
An StuRa der Universität Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist die Masterarbeit die Abschlussprüfung? [#146098]
Datum
25. Mai 2019 00:17
An
StuRa der Universität Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ich studiere Geschichtswissenschaft im Master an der Universität Erfurt und habe meine Masterarbeit nicht bestanden. Das Bafögamt hat den Antrag auf Weiterförderung mit der Begründung abgelehnt, dass die Masterarbeit laur Rahmenprüfungsordnung nicht die Abschlussarbeit ist. Stimmt das so? Lohnt es sich überhaupt Widerspruch einzulegen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

StuRa der Universität Erfurt
Hallo Antragsteller/in zunächst einmal muss ich Dich darüber informieren, dass alle Aussagen, die ich in dieser M…
Von
StuRa der Universität Erfurt
Betreff
Re: Ist die Masterarbeit die Abschlussprüfung? [#146098]
Datum
27. Mai 2019 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hallo Antragsteller/in zunächst einmal muss ich Dich darüber informieren, dass alle Aussagen, die ich in dieser Mail treffe, meine eigenen Einschätzungen sind. Wir als Studierendenrat sind auch nur Studierende, die sich für ihre Kommiliton*innen einsetzen - wir sind keine ausgebildeten Rechtswissenschaftler*innen. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung empfehle ich Dir, Dich an das Studierendenwerk und dessen Rechtsberatung oder einen Anwalt o.ä. zu wenden, sowie auch mit deinem Ansprechpartner im BAFöG-Amt zu sprechen. Meiner Meinung nach liegt die Problematik darin, dass in der M-RPO nicht das Wort "Abschlussarbeit" vorkommt. Die M-RPO teilt das Ganze auf in Studienphasenprüfung und Masterarbeit sowie die Masterprüfung (vgl. §15 M-RPO 2010). Die Studienphasenprüfung ist bestanden, wenn alle notwendigen Module bestanden sind, die Masterarbeit ist bestanden, wenn eben die Masterarbeit bestanden ist und die Masterprüfung ist bestanden, wenn die Studienphasenprüfung und die Masterarbeit bestanden sind. Die Masterarbeit ist demnach sehr wohl als Abschlussarbeit zu sehen. Ich würde zunächst auf jeden Fall Widerspruch einlegen, um alle Fristen einzuhalten - und dann "in Ruhe" prüfen (lassen), ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Was er meiner Meinung nach haben sollte, da das Problem für mich nur darin besteht, dass sich das Wort "Abschlussarbeit" nicht in der M-RPO findet. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! Viele Grüße