Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive?

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Antwort zu dieser Frage nach Prüfung zu:
Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive?

illegal,
weil gar kein rechtsgültiger Vertrag zwischen HOWOGE und Land Berlin/Bezirksamt Lichtenberg bezüglich Waldowallee 115,117 besteht? Hintergrund: Der Kooperationsvertrag zwischen HOWOGE, Land Berlin und Bezirksamt Lichtenberg hat im sogenannten Sideletter besonders vereinbarte Vertragsbedingungen.
Eine davon ist, dass es sich um eine Landesgrundstück handeln muss.
Eigentümer des Grundstücks ist aber die HOWOGE, die das Grundstück von 2 Alteigentümern, zum einen von der BIMA zum anderen von dem Land Mecklenburg Vorpommern abgekauft hat.
Wenn der Vertrag in Bezug auf die Waldowallee illegal ist, dann ist jede einzelne Baumfällung ebenso illegal wie jede Bau und Abrisstätigkeit der HOWOGE.

undemokratisch & illegal,
weil hier die gesetzliche Anliegerrechte missachtet werden, zu denen das Bezirksamt Lichtenberg den Bürgern gegenüber nach Gesetz- Bezirksverwaltungsgesetz verpflichtet ist: hier Informationspflicht und Anhörungspflicht.

unverhältnismäßig,
weil angesichts des minimalen Standortsbedarfs an Grundschulplätzen in der Waldowallee von 2023/2024 von nur noch 9 Schulplätzen,
1. rund um das Straßenschild Andernacher Straße Ecke Waldowallee, insgesamt 3 Sportplätze (Nr. 1 ist Richard Wagner Schule, dazu Planung Nr. 2 in der Waldowallee 115/117 und Nr. 3 in der Straße am Alten Flugplatz/früher Am Heizhaus) anliegen sollen
2. insgesamt 4 Schulbauten anliegen sollen (Nr. 1 ist Richard Wagner Schule, Nr. 2 ist der mobile Ergänzungsbau Richard Wagner Schule, durch den die Anliegerbelastungen merklich zugenommen haben; dazu geplant Nr. 3 Anteil Grundschule in der Waldowallee 115, 117 und Nr. 4. ISS Anteil Waldowallee 115, 117, was zusammen allein knapp 1.700 Schüler ausmacht, zu denen täglich geschätzt 1300 Lehrer, Erzieher, Schulpersonal, Taxi-Eltern hinzukommen
3. weil Schulstandorte zu verteilen sind, soweit die Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, wenn mehrere Schulstandorte zur Verfügung stehen, wie in Karlshorst und zwar diese:
1. Köpenicker Allee (ehemals Flüchtlingsunterkunft), sogar unter anzunehmenden Millioneneinsparungen, wegen der Zahlungsverpflichtung des Landes Berlins für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft inklusive (2,5 Millionen jedes Jahr bis 2025 laut Abendschau); wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern geht es nicht
2. Rheinpfalzallee, wohnortnäher zum mit Grundschulplätzen unterversorgten Nord Karlshorst geht es nicht
3. Parkplatz neben dem Gewerbegebiet Am Alten Flugplatz, Schulstandort am Naturschutzgebiet, wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern (als die Waldowallee) und wo man einen ganzen Sportplatz einsparen könnte, durch schulische Mitnutzung des geplanten Sportplatzes (Prinzip: 1mal bauen, 2 Mal nutzen)
4. Wiese hinter dem HTW, zentraler geht es nicht
5. karlshorstnah, zentraler geht es nicht, Parkplatz am Tierpark (Achtung: sogar Parkhaus Tierparkcenter ist gegenüber), Campus Tierpark, sogar als Gemeinschaftschule-Hochhaus mit Kita übereinander möglich (von Projekten Tierpark-Schule-Kita, Freistunden und Hitzefrei im Tierpark bzw. an der Sommerplansche, … ein landesweit, vielleicht bundesweit einzigartiger Traum-Schulstandort)
6. wenn eine Reitsporthalle für Gehandycapte an der Trabrennbahn gebaut werden kann, muss auch eine Schule in diesem komplett nicht versorgten Gebiet gebaut werden können, oder?

unrecht,
um es mal mit den Worten von Imanuel Kant auszudrücken:
„Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“ Die Lichtenberger Schulplanung vom Schreibtisch aus und hinter dem Rücken der betroffenen Anlieger ist unrecht. Es muss sofort und auch für immer gestoppt werden:
BürgerNICHTinformation, BürgerNICHTbeteiligung; BügerfragenNICHTbeantwortung und BürgerfragenFALSCHantworten.

Denn alle Wähler und alle Betroffenen haben ein Recht auf Öffentlichkeit, in Bereichen die so tief in die Eigentumsrechte der Einzelnen eingreifen, wie der Bau einer Schule inklusive 3 dicht an dicht anliegender Sportplätze.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir ein…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive? [#142838]
Datum
16. Mai 2019 09:52
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Antwort zu dieser Frage nach Prüfung zu: Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive? illegal, weil gar kein rechtsgültiger Vertrag zwischen HOWOGE und Land Berlin/Bezirksamt Lichtenberg bezüglich Waldowallee 115,117 besteht? Hintergrund: Der Kooperationsvertrag zwischen HOWOGE, Land Berlin und Bezirksamt Lichtenberg hat im sogenannten Sideletter besonders vereinbarte Vertragsbedingungen. Eine davon ist, dass es sich um eine Landesgrundstück handeln muss. Eigentümer des Grundstücks ist aber die HOWOGE, die das Grundstück von 2 Alteigentümern, zum einen von der BIMA zum anderen von dem Land Mecklenburg Vorpommern abgekauft hat. Wenn der Vertrag in Bezug auf die Waldowallee illegal ist, dann ist jede einzelne Baumfällung ebenso illegal wie jede Bau und Abrisstätigkeit der HOWOGE. undemokratisch & illegal, weil hier die gesetzliche Anliegerrechte missachtet werden, zu denen das Bezirksamt Lichtenberg den Bürgern gegenüber nach Gesetz- Bezirksverwaltungsgesetz verpflichtet ist: hier Informationspflicht und Anhörungspflicht. unverhältnismäßig, weil angesichts des minimalen Standortsbedarfs an Grundschulplätzen in der Waldowallee von 2023/2024 von nur noch 9 Schulplätzen, 1. rund um das Straßenschild Andernacher Straße Ecke Waldowallee, insgesamt 3 Sportplätze (Nr. 1 ist Richard Wagner Schule, dazu Planung Nr. 2 in der Waldowallee 115/117 und Nr. 3 in der Straße am Alten Flugplatz/früher Am Heizhaus) anliegen sollen 2. insgesamt 4 Schulbauten anliegen sollen (Nr. 1 ist Richard Wagner Schule, Nr. 2 ist der mobile Ergänzungsbau Richard Wagner Schule, durch den die Anliegerbelastungen merklich zugenommen haben; dazu geplant Nr. 3 Anteil Grundschule in der Waldowallee 115, 117 und Nr. 4. ISS Anteil Waldowallee 115, 117, was zusammen allein knapp 1.700 Schüler ausmacht, zu denen täglich geschätzt 1300 Lehrer, Erzieher, Schulpersonal, Taxi-Eltern hinzukommen 3. weil Schulstandorte zu verteilen sind, soweit die Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, wenn mehrere Schulstandorte zur Verfügung stehen, wie in Karlshorst und zwar diese: 1. Köpenicker Allee (ehemals Flüchtlingsunterkunft), sogar unter anzunehmenden Millioneneinsparungen, wegen der Zahlungsverpflichtung des Landes Berlins für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft inklusive (2,5 Millionen jedes Jahr bis 2025 laut Abendschau); wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern geht es nicht 2. Rheinpfalzallee, wohnortnäher zum mit Grundschulplätzen unterversorgten Nord Karlshorst geht es nicht 3. Parkplatz neben dem Gewerbegebiet Am Alten Flugplatz, Schulstandort am Naturschutzgebiet, wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern (als die Waldowallee) und wo man einen ganzen Sportplatz einsparen könnte, durch schulische Mitnutzung des geplanten Sportplatzes (Prinzip: 1mal bauen, 2 Mal nutzen) 4. Wiese hinter dem HTW, zentraler geht es nicht 5. karlshorstnah, zentraler geht es nicht, Parkplatz am Tierpark (Achtung: sogar Parkhaus Tierparkcenter ist gegenüber), Campus Tierpark, sogar als Gemeinschaftschule-Hochhaus mit Kita übereinander möglich (von Projekten Tierpark-Schule-Kita, Freistunden und Hitzefrei im Tierpark bzw. an der Sommerplansche, … ein landesweit, vielleicht bundesweit einzigartiger Traum-Schulstandort) 6. wenn eine Reitsporthalle für Gehandycapte an der Trabrennbahn gebaut werden kann, muss auch eine Schule in diesem komplett nicht versorgten Gebiet gebaut werden können, oder? unrecht, um es mal mit den Worten von Imanuel Kant auszudrücken: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“ Die Lichtenberger Schulplanung vom Schreibtisch aus und hinter dem Rücken der betroffenen Anlieger ist unrecht. Es muss sofort und auch für immer gestoppt werden: BürgerNICHTinformation, BürgerNICHTbeteiligung; BügerfragenNICHTbeantwortung und BürgerfragenFALSCHantworten. Denn alle Wähler und alle Betroffenen haben ein Recht auf Öffentlichkeit, in Bereichen die so tief in die Eigentumsrechte der Einzelnen eingreifen, wie der Bau einer Schule inklusive 3 dicht an dicht anliegender Sportplätze. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie e…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive? [#142838]
Datum
16. Mai 2019 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive? [#142838]
Datum
18. Juni 2019 09:37
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive?“ vom 16.05.2019 (#142838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in der Stand der Bearbeitung Ihrer Anfrage entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe Ihre …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive? [#142838]
Datum
18. Juni 2019 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der Stand der Bearbeitung Ihrer Anfrage entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe Ihre Erinnerung an das zuständige Referat mit der nochmaligen Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in weitere 40 Tage ohne Antwort meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Schuloffensi…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive? [#142838]
Datum
27. Juli 2019 15:29
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in weitere 40 Tage ohne Antwort meine Informationsfreiheitsanfrage „Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive?“ vom 16.05.2019 (#142838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragen Waldowallee [#142838] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Bitte um Weiterleitung…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen Waldowallee [#142838]
Datum
1. August 2019 17:50
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Bitte um Weiterleitung an die Pressestelle der Bildung, Jugend und Familie an Abteilung I - - I D - Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit bitte ich Sie um Antwort, - ob Bürgeranfragen nach einer Fristüberschreitung von 40 Tagen immer mit 4 identischen Schreiben, am gleichen Tag und Minute, also zeitgleich, ohne jede Sachinformation beantwortet werden. (Ich beabsichtige einen Artikel über die Bürgerortierung Ihrer Senatsverwaltung zu schreiben.) - ob ich zu dieser Frage noch eine fachliche und fundierte Antwort besogen auf den Text dieser Anfrage bekommen werde und wenn ja, bis wann Artikel zur Info: Karlhorster Schulbau, Schulbauoffensive Karlshorst, gebaut wird trotz Alternativen, da wo der Bedarf am geringsten ist https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/sinkende-nachfrage-nach-grundschulplaetzen-in-der-waldowallee-dagegen-grosse-not-und-nachfrage-an-der-karlshorster-und-der-lew-tolstoi-grundschule_a225946 (weitere Artikel sind geplant). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragen Waldowallee [#142838] Sehr geehrteAntragsteller/in Die Art und Weise des Umgangs mit mit dieser Bürge…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen Waldowallee [#142838]
Datum
22. August 2019 16:56
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Art und Weise des Umgangs mit mit dieser Bürgeranfrage ist beschämend: 75 Tage Wartezeit und dann wird 4 mal das gleiche Schreiben (29. Juli 2019 16:57) abgesendet, ohne auf diese Bürgerabfrage einzugehen. Im Nachgang keine Entschuldigung und keine Erklärung. Die Sachebene & Ernsthaftigkeit fehlt in der übersandten Antwort ebenso, wie die Grundschüler fehlen, die hier zur Schule gehen sollen https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/wohnortnahe-grundschulplaetze-sind-pflicht-gebaut-werden-sie-in-karlshorst-nord-immer-noch-nicht_a228943 Mit dieser Antwort und diesem Wort schließe ich diese Bürgerfrage: Beschämend! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>