Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive?
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir eine Antwort zu dieser Frage nach Prüfung zu:
Ist die Schuloffensive bezüglich Waldowallee 115,117 illegal, undemokratisch, unverhältnismäßig und unrecht? Führt das noch dazu zu einem immer größer werdenden Imageschaden an der Schulbauoffensive?
illegal,
weil gar kein rechtsgültiger Vertrag zwischen HOWOGE und Land Berlin/Bezirksamt Lichtenberg bezüglich Waldowallee 115,117 besteht? Hintergrund: Der Kooperationsvertrag zwischen HOWOGE, Land Berlin und Bezirksamt Lichtenberg hat im sogenannten Sideletter besonders vereinbarte Vertragsbedingungen.
Eine davon ist, dass es sich um eine Landesgrundstück handeln muss.
Eigentümer des Grundstücks ist aber die HOWOGE, die das Grundstück von 2 Alteigentümern, zum einen von der BIMA zum anderen von dem Land Mecklenburg Vorpommern abgekauft hat.
Wenn der Vertrag in Bezug auf die Waldowallee illegal ist, dann ist jede einzelne Baumfällung ebenso illegal wie jede Bau und Abrisstätigkeit der HOWOGE.
undemokratisch & illegal,
weil hier die gesetzliche Anliegerrechte missachtet werden, zu denen das Bezirksamt Lichtenberg den Bürgern gegenüber nach Gesetz- Bezirksverwaltungsgesetz verpflichtet ist: hier Informationspflicht und Anhörungspflicht.
unverhältnismäßig,
weil angesichts des minimalen Standortsbedarfs an Grundschulplätzen in der Waldowallee von 2023/2024 von nur noch 9 Schulplätzen,
1. rund um das Straßenschild Andernacher Straße Ecke Waldowallee, insgesamt 3 Sportplätze (Nr. 1 ist Richard Wagner Schule, dazu Planung Nr. 2 in der Waldowallee 115/117 und Nr. 3 in der Straße am Alten Flugplatz/früher Am Heizhaus) anliegen sollen
2. insgesamt 4 Schulbauten anliegen sollen (Nr. 1 ist Richard Wagner Schule, Nr. 2 ist der mobile Ergänzungsbau Richard Wagner Schule, durch den die Anliegerbelastungen merklich zugenommen haben; dazu geplant Nr. 3 Anteil Grundschule in der Waldowallee 115, 117 und Nr. 4. ISS Anteil Waldowallee 115, 117, was zusammen allein knapp 1.700 Schüler ausmacht, zu denen täglich geschätzt 1300 Lehrer, Erzieher, Schulpersonal, Taxi-Eltern hinzukommen
3. weil Schulstandorte zu verteilen sind, soweit die Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, wenn mehrere Schulstandorte zur Verfügung stehen, wie in Karlshorst und zwar diese:
1. Köpenicker Allee (ehemals Flüchtlingsunterkunft), sogar unter anzunehmenden Millioneneinsparungen, wegen der Zahlungsverpflichtung des Landes Berlins für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft inklusive (2,5 Millionen jedes Jahr bis 2025 laut Abendschau); wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern geht es nicht
2. Rheinpfalzallee, wohnortnäher zum mit Grundschulplätzen unterversorgten Nord Karlshorst geht es nicht
3. Parkplatz neben dem Gewerbegebiet Am Alten Flugplatz, Schulstandort am Naturschutzgebiet, wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern (als die Waldowallee) und wo man einen ganzen Sportplatz einsparen könnte, durch schulische Mitnutzung des geplanten Sportplatzes (Prinzip: 1mal bauen, 2 Mal nutzen)
4. Wiese hinter dem HTW, zentraler geht es nicht
5. karlshorstnah, zentraler geht es nicht, Parkplatz am Tierpark (Achtung: sogar Parkhaus Tierparkcenter ist gegenüber), Campus Tierpark, sogar als Gemeinschaftschule-Hochhaus mit Kita übereinander möglich (von Projekten Tierpark-Schule-Kita, Freistunden und Hitzefrei im Tierpark bzw. an der Sommerplansche, … ein landesweit, vielleicht bundesweit einzigartiger Traum-Schulstandort)
6. wenn eine Reitsporthalle für Gehandycapte an der Trabrennbahn gebaut werden kann, muss auch eine Schule in diesem komplett nicht versorgten Gebiet gebaut werden können, oder?
unrecht,
um es mal mit den Worten von Imanuel Kant auszudrücken:
„Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“ Die Lichtenberger Schulplanung vom Schreibtisch aus und hinter dem Rücken der betroffenen Anlieger ist unrecht. Es muss sofort und auch für immer gestoppt werden:
BürgerNICHTinformation, BürgerNICHTbeteiligung; BügerfragenNICHTbeantwortung und BürgerfragenFALSCHantworten.
Denn alle Wähler und alle Betroffenen haben ein Recht auf Öffentlichkeit, in Bereichen die so tief in die Eigentumsrechte der Einzelnen eingreifen, wie der Bau einer Schule inklusive 3 dicht an dicht anliegender Sportplätze.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Mai 2019
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18. Juni 2019
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